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“Ehre” und “Respekt”: Polizeianwärter wegen Tattoo abgelehnt

Archivmeldung vom 04.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polizisten (Symbolbild)
Polizisten (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Mit Tätowierungen bei Staatsdienern haben die Behörden schon lange kein Problem mehr – es sei denn, jemand trägt die falschen Parolen und noch dazu in “verfänglichem” Design. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Am Dienstag urteilte das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Trier, dass die Landesregierung einen Bewerber für den gehobenen Polizeidienst  zurecht abgelehnt habe, weil dieser die Worte „Loyalty, Honor, Respect, Family” (Loyalität, Ehre, Respekt und Familie) auf dem Rücken tätowiert habe – und das auch noch in der Schriftart „Old English“.

Insgesamt vermittle dies den Eindruck eines „Ehrenkodex”, der unter anderem mit den Werten einer „modernen Bürgerpolizei” nicht in Einklang gebracht werden könne, so das Gericht. Das Land hatte den Mann mit dieser Begründung und „wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung“ abgelehnt. Der Bewerber bezeichnete es verständlicherweise als Willkür, ihn wegen einer nicht sichtbaren Tätowierung als ungeeignet für den Polizeidienst zu erklären.

Warum Werte wie Loyalität, Ehre, Respekt und Familie, gerade für den Dienst an der Allgemeinheit falsch sein sollten, konnten weder die Polizei noch das Gericht vernünftig erklären, das sich stattdessen die lächerliche Begründung der Polizei voll und ganz zu eigen machte. In seiner Begründung erklärte es, das Land habe zu Recht ausgeführt, dass insbesondere das Voranstellen der Worte „Loyalität“ und „Ehre“ den Verdacht nahelegen müssten, dass diese Werte für den Mann eine besondere Bedeutung hätten.

Unterstellung, den tätowierten Motiven käme mehr Bedeutung bei als den Grundrechten

Daraus könne gefolgert werden, dass es um Loyalität zu einer bestimmten Person oder Gruppe gehe und dem Aufrechterhalten einer wie auch immer gearteten „Ehre“ übersteigerte Bedeutung zukomme. Eine solche persönliche Einstellung sei mit der Pflicht eines Polizeibeamten nicht vereinbar. Mehr noch: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann „Loyalität“ und „Ehre“ höhere Bedeutung zumesse als den Freiheitsrechten der Bürger. Er habe das Tattoo auch nicht plausibel erklären können. Welche Erklärung als plausibel akzeptiert worden wäre, wurde nicht erklärt.

Mit derselben Logik – ja sogar noch einer überzeugenderen – könnte man allerdings auch argumentieren, dass es der deutsche Staat im Jahr 2022 ist, der mit Begriffen wie Loyalität und Ehre nichts mehr anzufangen weiß; tatsächlich lebt uns die Politik täglich vor, wie sehr sie diese “Sekundärtugenden” mit Füßen tritt und permanent verhöhnt. Da macht sich dann natürlich ein Polizistenanwärter suspekt, der dem eigenen Dienstherr den Spiegel vorhält und ihn daran erinnert, welche Werte hierzulande verraten werden.

Rechtsradikale Gesinnung unterstellt

Was die Richter in ihren weit hergeholten, teilweise gerade hanebüchenen Ausführungen mitschwingen ließen, war natürlich unausgesprochen der Verweis auf den SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“. Damit wird dem Mann unterschwellig eine rechtsradikale Gesinnung unterstellt – offenbar ohne das es dafür auch nur das geringste Indiz gab.

Einmal mit diesem Anfangsverdacht belegt, erfolgte eine regelrechte Fleischbeschau mit hintergründigem Background-Check – und das bei einem Bewerber, gegen dessen Einstellung bei der unterbesetzten Polizei weder Vorstrafen, noch die Zugehörigkeit zu einer radikalen Gruppe oder sonstige sachliche Gründe sprachen. Erwartungsgemäß lehnte man ihn dann dennoch ab – aus völlig diffusen Gründen ab.

Von wegen “moderne Bürgerpolizei”

Indes: Hätte sich der Mann statt “Ehre” und Respekt” eine Koran-Suche stechen lassen, wäre vermutlich keine Ablehnung erfolgt, weil man dies als Ausdruck der Religionsfreiheit gewertet hätte.

Dasselbe hätte wohl für sexuell anzügliche Tattoos gegolten, an denen man aufgrund seines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Anstoß genommen hätte. Aber ausgerechnet Wertbegriffe, die die Grundlage jeder funktionierenden Gesellschaft sind, gelten als untragbar für die Polizei. Unbescholtenen und mit Recht empörten Bürgern, den um einen Zentimeter verrutschten Corona-Maulkorb zurechtzurücken und sie auf offener Straße anzubrüllen, wenn sie sich an Montagsspaziergängen beteiligten, hielt und hält man dagegen offenbar für sehr wohl vereinbar mit den Werten einer „modernen Bürgerpolizei“."

Quelle: Wochenblick

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