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Alle Details zur Haftpflichtversicherung von Produkten

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Verletzung
Verletzung

Foto von RODNAE Productions von Pexels

Mit einer Haftpflichtversicherung für Produkte schützt sich der Hersteller sowie die Händler der Produkte vor ggf. entstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter. Diese können bspw. dann entstehen, wenn das Produkt Fehler vorweist und in diesem Zusammenhang Schäden entstehen. Da die Schäden in Bezug auf Körper und Gesundheit sehr schnell in unermessliche Höhen steigen können, sind weiterführende Versicherungen potenziell eine sinnvolle Option. In dem folgenden Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dieser besonderen Haftpflichtversicherung.

Was ist unter der Produkthaftung zu verstehen?

Die Bezeichnung der Produkthaftung beinhaltet die Haftung für Schäden, welche Dritten entstehen, die aus der fehlerhaften Produktion von Waren oder Produkten resultieren. Die Unterscheidung ist dabei in Bezug auf das Äquivalenzinteresse und das Integritätsinteresse zu berücksichtigen. Bei dem Integritätsinteresse handelt es sich um die Ansprüche aus einem Schadensersatz. Das Äquivalenzinteresse bezeichnet nicht versicherte Ansprüche aus Gewährleistungen.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Mit der auch als Produkt­haftungs­versicherung bezeichneten Versicherung schützt sich der Hersteller von Produkten gegen Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund fehlerhafter Produkte. Die Basis für die Entstehung dieser Versicherungsform liegt in dem Produkt­haftungsgesetz (ProdHaftG) begründet. Entsprechend dieser Gesetzgebung haften die Produzenten für Schäden, welche durch die hergestellten Produkte entstehen. Diese Haftpflichtversicherung von Produkten wird in der Ausgangsform auch als konventionelle Produkthaftpflichtversicherung bezeichnet und ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung stellt eine Ergänzung zu der Betriebs­haftpflicht­versicherung dar. Mit dieser Zusatzdeckung sind bei vielen Versicherungsgesellschaften besondere Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen verbunden.

Für wen ist eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll?

Mit der Produkthaftpflichtversicherung sichern sich alle Unternehmen, welche mit dem Handel von Produkten verbunden sind, zusätzlich ab. Weiterhin ist eine Produkthaftpflichtversicherung für alle an der Herstellung von Produkten beteiligten Unternehmen sinnvoll. Als Hersteller werden gemäß des Produkthaftungsgesetzes die Unternehmen bezeichnet, welche das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt haben. Gesetzlich handelt es sich bei Zulieferern und Endproduktherstellern um Hersteller. Berücksichtigt werden zudem Lieferanten und Händler, die Produkte in eigenem Name verkaufen, sodass sich eine Vielzahl an Unternehmen als Hersteller bezeichnen lässt.

Auch vor dem Hintergrund der Verschärfungen im Rahmen der Rechtsprechungen sind die Gefahren in Bezug auf Haftungsfragen durch den Handel bzw. aufgrund der Herstellung von Produkten deutlich gestiegen. Da bspw. bei einem Verkauf an eine Privatperson bei einem Produktmangel die gesamten Kosten für den Ausbau und Einbau durch den Händler getragen werden müssen, zeigen sich die möglichen Dimensionen, welche durch eine Produkthaftpflichtversicherung abgefedert werden können. Dabei ist es in vorgenanntem Beispiel unerheblich, ob der Händler den Mangel zu vertreten hat oder nicht.

Welche Schäden werden durch die Versicherung abgedeckt?

Je nach Versicherungsanbieter und Vertrag unterscheiden sich die möglichen Positionen der Deckung durch die Produkthaftpflichtversicherung. Verschiedene Parameter sind dabei je nach Unternehmen zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollten Personenschäden und Sachschäden, welche durch mangelhafte Produkte entstehen, abgedeckt sein. Auch Schäden, welche durch das Fehlen von vereinbarten Eigenschaften des Produktes resultieren, sollten Berücksichtigung innerhalb der Versicherung finden.

Bei der konventionellen Versicherungsform sind keine Schäden an Produkten mit abgedeckt, welche sich noch in der Weiterverarbeitung befinden. Ebenfalls zusätzlich abgesichert werden müssen echte Vermögensschäden. Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich, wenn sich aus dem Schaden in direkter finanzieller Nachteil ergibt und es sich nicht um einen Sach- oder Personenschaden handelt. Mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung können weitere potenzielle Risiken abgedeckt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Schäden, welche durch Drittprodukte entstehen, die das Produkt des jeweiligen Herstellers enthalten
  • Schäden an Produkten von weiterführenden Nutzern, die auf Basis von Bestandteilen von Produkten entstehen, die von dem entsprechenden Hersteller geliefert wurden
  • die Entfernung und der Austausch von mangelhaften Produkten gegen mängelfreie Produkte

Welche Kosten sind mit einer Erweiterung der Versicherung verbunden?

Da die Kosten für die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung bereits in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sind, entstehen weitere Kosten bei der Wahl der Zusatzoptionen. Diese sind insbesondere von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Höhe des Umsatzes abhängig. Grundsätzlich erstellen die Versicherer für die Erweiterung der Produkthaftpflichtversicherung je nach Betrieb ein individuelles Angebot. Je nach Größe des Unternehmens und dem potenziellen Risiko kann der jährliche Beitrag unter 100 Euro liegen, aber auch deutlich über 750 Euro steigen.

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