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Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts

Archivmeldung vom 18.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ist hierzulande zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten für geringfügige Rechtsverstöße ab, die Wurzel des Übels bleibt aber bestehen. Begünstigt werden derlei Auswüchse vom deutschen Gesetzgeber, hat das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 1/10 festgestellt.

Verstöße gegen das Urheberrecht lassen sich im Internet automatisiert feststellen, angebliche Täter in gerichtlichen Massenverfahren schnell ermitteln. Jüngst etwa genehmigte ein Kölner Gericht die Abfrage von rund 11.000 Kundennamen bei einem Provider auf einen Schlag. Dutzende Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern spezialisiert. Dabei stützen sie sich auf Ermittlungen von externen Dienstleistern. Geheime Vertragswerke sichern, dass Anwälte, Privatermittler und Rechteinhaber von den Einnahmen profitieren. Die neu entstandene Branche wirbt sogar damit, die Verfolgung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen könne einem Rechteinhaber höhere Umsätze bescheren als der reguläre Verkauf seiner Produkte. Immerhin soll jeder Verdächtige 400 bis 600 Euro Gebühren und Schadensersatz bezahlen. Angesichts zehntausender Abmahnungen erzielt die Abmahnindustrie also enorme Umsätze.

Laut c't mehren sich die Anzeichen, dass die Rechtevertreter dabei gesetzliche Vorgaben selbst nicht so genau nehmen. Konkret fordern Rechtsanwälte Gebühren ein, ohne nachgewiesen zu haben, dass diese auch entstanden sind. Sollten Nachweise weiterhin ausbleiben, steht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum. Außerdem sei die Rolle der Privatermittler unklar, gab Rechtsanwalt und Standesrechtsexperte Dr. Volker Römermann im Interview mit c't  zu bedenken. Sie bewegen sich mit ihren Recherchen im juristischen Umfeld, derlei Leistungen könne man als Rechtsdienstleistung sehen, die aber Nichtjuristen verboten sei.

"Diesem Treiben am Rande der Legalität leistete der Gesetzgeber sogar Vorschub", erläutert c't-Redakteur Holger Bleich. Die massenhafte Provider-Abfrage von verdächtigten Kunden wurde massiv erleichtert. Die gleichzeitig eingeführte Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro greift wegen des schwammigen Gesetzestextes in der Praxis nicht. "Zurzeit muss bei den Bürgern zwangsläufig der Eindruck entstehen, skrupellosen Beutelschneidern gegenüberzustehen", resümiert c't-Experte Holger Bleich. "Wie aber soll in einem solchen Klima ein Unrechtsbewusstsein für die illegale Weitergabe von geschützten Werken entstehen?"

Quelle: c't

 

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