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Wie sich Wohnortwechsel auf die Altersrenten auswirken

Archivmeldung vom 28.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als Altersrentner hat man die volle Freiheit: Man muss nicht mehr arbeiten, genießt die freie Zeit und man kann selbstverständlich wohnen, wo man will. Seit der Deutschen Einheit ist es auch kein Problem mehr, aus den alten in die neuen Bundesländer zu ziehen oder umgekehrt.

Allerdings kann sich so ein Wohnortwechsel auf die Rente auswirken, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

"Auf die eigene Altersrente wirkt sich so ein Umzug grundsätzlich nicht aus. Vorsichtig sollte man bei einem Wohnortwechsel allerdings dann sein, wenn man zum Beispiel neben der eigenen Altersrente noch weiteres Einkommen wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente, also eine Witwen- oder Witwerrente hat. Bei diesen Renten findet nämlich eine Einkommensanrechnung statt und diese kann sich auf die Rentenhöhe auswirken."

Denn bei der Einkommensanrechnung kommt es sowohl auf das eigene Einkommen an als auch auf die Freibeträge, so der Rentenexperte:

"Bei allen Hinterbliebenenrenten wird eigenes Einkommen und hierzu gehört auch die eigene Altersrente angerechnet, wenn es einen gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag beträgt in  den alten Bundesländern aktuell monatlich 718,08 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 637,03 Euro."

Welcher Freibetrag anzuwenden ist, richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, so Theil. Angerechnet werden 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Einkommens:

"Wegen des niedrigeren Freibetrags in den neuen Bundesländern kann es bei einem Umzug dorthin gegebenenfalls zu einem niedrigeren Zahlbetrag der Witwen- oder Witwerrente kommen. Umgekehrt kann der Zahlbetrag der Witwen- oder Witwerrente steigen, wenn man entsprechendes Einkommen hat und in die andere Richtung, also von Ost nach West zieht. Die Altersrente wird immer unverändert gezahlt."

Zum anzurechnenden Einkommen gehört laut Theil nicht nur die eigene Altersrente, sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietungen und Verpachtungen. Betriebs- und Unfallrenten und Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen gehören unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dazu. Für Rentner, die lediglich eine Altersrente beziehen, hat es in der Regel keine Auswirkungen, wenn sie ihren Wohnort von Ost nach West verlegen oder umgekehrt. Doch es gibt Ausnahmen:

"Besondere Regeln gelten aber noch für anerkannte Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler, diese sollten sich stets bei ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig informieren."

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

 

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