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Eilantrag zur Impfpflicht seit 15 Monaten nicht behandelt: Deutsche Klägergruppe bringt Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg ein

Archivmeldung vom 20.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Jost-Kilbert WB/ Freepik/ Komposition WB / Eigenes Werk
Bild: Jost-Kilbert WB/ Freepik/ Komposition WB / Eigenes Werk

Eine Gruppe aus fast 60 Klägern kämpft in Deutschland gegen die Impfpflicht. Ihr gemeinsamer Weg hat mit dem Widerstand gegen die Masern-Impfplicht begonnen. Eine rechtliche Entscheidung auf den eingebrachten Eilantrag lässt seit 15 Monaten auf sich warten. Nun wurde eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Wochenblick sprach mit Carolin Jost-Kilbert, die gemeinsam mit den anderen Klägern seit 2020 gegen die Impflicht kämpft.

Weiter berichtet das Magazin: "Anders als in Österreich gibt es seit dem März 2020 in Deutschland bereits die bundesweite Masern-Impfpflicht. Weil ihr Sohn ohne Masernimpfung nach der Realschule keine weitere Ausbildung machen durfte, sah Carolin Jost-Kilbert nur die Möglichkeit einer Klage, wie sie erzählt: „Mein Sohn machte im Sommer 2020 seinen Realschulabschluss. In Bayern hatten wir die Information, wer innerhalb des Geltungsbereiches des Masernschutzgesetz die Schule wechselt bräuchte keinen Nachweis über die Masernimpfung erbringen. Einen Tag vor Schuljahresbeginn erfuhren wir jedoch, dass mein Sohn ohne Masernimpfung nicht auf die Fachoberschule gehen darf. Sein Berufswunsch wurde somit über Nacht gekippt.“

Masernschutzgesetz: Grundlage für Corona-Impfpflicht

Für Carolin Jost-Kilbert sei die Einführung der Corona-Teilimpfpflicht und die Diskussion über eine allgemeine Corona-Impfpflicht nicht überraschend gekommen. Denn das Masernschutzgesetz biete eine dementsprechende Grundlage, sagt sie: “Wir dachten uns bereits 2020, dass man auf dem Masernschutzgesetz in Kombination mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Corona-Impfpflicht aufbauen könnte. Die Formulierung der Corona-Impfpflicht und die der Masernimpfpflicht und auch die Bußgeldandrohungen weisen sehr große Ähnlichkeiten auf. Wir gehen davon aus, dass das Masernschutzgesetz eine Basis gewesen ist.”

Impfpflicht ist abzulehnen: Es gibt kein Grundrecht auf Allgemeinwohl

Für den Schulbesuch ihres Sohnes im Jahr 2020 hätte die engagierte Mutter entweder gegen die Schule oder überhaupt gegen das Bundesland Bayern klagen können. All das sei aber nicht sinnvoll gewesen, meint Jost-Kilbert. Weil sie noch zwei weitere Kinder hat, habe sie sich nach reiflicher Überlegung und rechtlicher Beratung zur Verfassungsbeschwerde entschieden. Für die dreifache Mama steht fest, dass eine Impfung frei entschieden werden müsse: “Jede Impfung ist ein Eingriff ins Immunsystem, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Jeder medizinische Eingriff hat Risiken – egal, wie groß oder klein diese sind. Eine Impfung muss eine individuelle Entscheidung bleiben. Wir alle haben Grundrechte: Das Grundrecht auf Leben, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit – im Gegensatz dazu gibt es aber kein Grundrecht auf Allgemeinwohl! Jeder einzelne muss ein Verantwortungsgefühl haben und eigenverantwortlich handeln!”

Masernschutzgesetz seit 2020 in Kraft

Seit März 2020 müssen Eltern in Deutschland den Nachweis erbringen, dass ihr Kind, bevor es in einer Kita oder Schule aufgenommen wird, die vorgeschriebenen Masernimpfungen erhalten hat. Aber auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen, wie Erzieher und Lehrer, müssen seit März 2020 gegen Masern geimpft sein. Nach und nach habe Carolin Jost-Kilbert allmählich auch weitere Eltern kennengelernt, die ebenso gegen die Impfpflicht Widerstand leisten wollten. So habe sie sich mit ihnen zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Mittlerweile bestehe die Gruppe aus fast 60 Klägern, vertreten durch einen Fachanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Nach ihrer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz hat die Gruppe gemeinsam mit ihrem Anwalt Eilanträge gegen die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und gegen die Bundesnotbremse eingebracht.

Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg

Da der Eilantrag zur Beschwerde über das Masernschutzgesetz nach mittlerweile 15 Monaten immer noch nicht behandelt wurde, sei nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht worden, erklärt die dreifache Mutter: “Nachdem das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag zum Masernschutzgesetz seit 15 Monaten nicht behandelt hat, haben wir nun eine Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg eingebracht. Die europäische Menschenrechtskonvention besagt, dass man vor Gericht das Recht auf Gehör in einem angemessenen Zeitraum hat. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte müsste lediglich das Bundesverfassungsgericht rügen und sie auf eine Entscheidungsfällung hinweisen.”

Hoffen auf mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht

Auch die drei weiteren Beschwerden müssten erst behandelt werden. Was aber bereits abgelehnt wurde, sei die Beschwerde gegen die Corona-Teilimpfpflicht. Diese sei mit der Begründung des Fremdschutzes abgelehnt worden. All die vorgebrachten Argumente wären in der Ablehnung nicht einmal berücksichtigt worden. Das Hauptsacheverfahren stehe aber noch aus, erklärt Jost-Kilbert: “Im Hauptsacheverfahren muss das Bundesverfassungsgericht wenigstens auf unsere Argumente eingehen. Wir erhoffen uns eine mündliche Verhandlung, da es sehr viele Menschen in Deutschland betrifft und viele Schicksale dranhängen!” Außerdem solle über die Grenzen Deutschlands hinaus ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie in Deutschland mit Menschenrechten umgegangen werde. Für die Mutter steht fest, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommen werde – bis dahin werde sie sich weiter für die Grund- und Menschenrechte einsetzen. Auf dem Telegram-Kanal Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht können sich Interessierte informieren."

Quelle: Wochenblick

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