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Königreich Deutschland: Resümee zum bisherigen Prozessverlauf gegen den König von Deutschland – Teil 2/3

Archivmeldung vom 07.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Florian Steinlein schreibt in seinem 2. Teil der Zusammenfassung über die Ereignisse am Landgericht Halle, wo der Prozeß gegen den König von Deutschland, Peter I, bürgerlich: Peter Fitzek, wie folgt: "...Ein weiterer Punkt, den das Gericht so gern bemängelt sind die angeblich nicht stattgefundenen Sitzungen vom Verein NeuDeutschland: Daraufhin hat Peter extra einen Beweisantrag gestellt und so wurde dessen Vereinsverfassung (entspricht der Vereinssatzung) von der Vorsitzenden Richterin vorgelesen. Unter „§ 5 Mitgliedschaft“ findet sich die Erklärung zu den verschiedenen Formen der Mitgliedschaft.

Gerichtsbeobachter im Landgericht Halle/Saale im Prozeß gegen den König von Deutschland (2016)
Gerichtsbeobachter im Landgericht Halle/Saale im Prozeß gegen den König von Deutschland (2016)

Bild: Eigenes Werk /Ott

Es wird unterschieden zwischen: Fördernde Mitglieder, Ordentliche Mitglieder, Ordentliche Vollmitglieder und stimmberechtigte ordentliche Vollmitglieder. Für alle offenkundig, wurde somit bereits in der Vereinssatzung festgelegt, dass nur Letztere bei den regelmäßig stattfindenden Vereinssitzungen anwesend sein mussten.

Das Gericht ist aber der seltsamen Ansicht, dass nur eine angestrebte Vollversammlung aller Vereinsmitglieder als Vereinsversammlung gilt. Peter fragt ungläubig nach, wie das denn bei 3.600 Mitgliedern – verteilt auf den deutschsprachigen Raum – funktionieren solle?!

Antwort von der Vorsitzenden Richterin: „Andere Vereine machen das so!“

Andere Vereine mögen stimmen, doch Peter organisierte die Vereinsmitgliedschaft ja aus triftigem Grund in dieser Form. Der Volksmund weiß: „Zu viele Köche verderben den Brei!“

Der Kreis der Entscheider übersichtlich und vor allem handlungsfähig halten. Mit den stimmbe­rechtigten ordentlichen Vollmitgliedern konnte er sich regelmäßig – und auch in dringenden Fällen – vor Ort treffen, um effizient über aktuelle Projekte zu beraten und abzustimmen.

Daran konnte theoretisch auch jedes andere Vereinsmitglied teilnehmen, doch war seine Anwesen­heit aufgrund der fehlenden Stimmfähigkeit eben nicht zwingend erforderlich. Praktisch war daher wohl auch kaum einer anwesend – wozu auch, die Ergebnisse der Versammlungen wurden ja ohnehin letztendlich über Internetseite und Neuigkeiten-Verteiler veröffentlicht.

Eine offenere Teilnahme der Mitglieder hätte ganz andere organisatorische Herausforderungen nach sich gezogen: Allein für die Wahl des Versammlungsortes – je nachdem, ob 10, 100 oder 1000 weitere Mitglieder teilnehmen wollen. Doch der Verein sollte ja Mittel zum Zweck sein – wenig Administration, dafür viel Energie für Projekte. Unter den vom Gericht geforderten Bedingungen würden die zur Verfügung gestellten Mittel dem Selbstzweck – der Selbstverwaltung des Vereins – zugeführt werden und zu einem beträchtlichen Teil sinnlos versickern …

Das Gericht sieht das alles natürlich ganz anders: Es unterstreicht immerzu seine Überzeugung, dass Peter im Verein angeblich allein und eigenmächtig entschieden habe. Davon leitet es automatisch ab, dass er demzufolge auch nicht im Interesse der Anleger gehandelt haben kann.

Ich bin des Öfteren darüber verblüfft, auf welch fadenscheinigen Schlussfolgerungen die Meinung – und damit das bisherige Urteil – des Gerichtes beruht. Diese Meinung stützt sich offenbar auf keinerlei konkrete Beweise …

Das Beste, was das Gericht dahingehend vorbringen kann ist, dass laut Vereinsverfassung von NeuDeutschland (§8.1) die Vorstandsmitglieder auf Lebenszeit gewählt sind und nur selbst ihren jeweiligen Nachfolger bestimmen können.

Dies mag Manchem zunächst eigenartig erscheinen, doch kann es wohl kaum als Beweis für ein Verbrechen herhalten! Deswegen ist der damit einhergehende, unausgesprochene Vorwurf des Gerichtes auch nur der, dass diese Vereinsverfassung irgendwie undemokratisch und demzufolge wohl moralisch unrechtmäßig sei …

Die Formulierung der Vereinssatzung – in diesem Fall die Vereinsverfassung – obliegt stets dem Verein selbst. Durch sie kann sich jeder Interessent informieren und dann nach seinem Freien Willen entscheiden, ob er das Programm des Vereins für unterstützenswert hält und ihm beitritt oder eben nicht.

Durch die ungewöhnlichen Reglements, bzgl. der Wahl der Vorstandsmitglieder, wird verhindert, dass der Verein durch die Wahl eines neuen Vorstandes ‚gekapert‘ wird und in eine andere Richtung steuert.

Das Kapital wurde ja deswegen überlassen, weil die Überlasser von den von Peter kreierten Projekten überzeugt waren. Sie vertrauten ihm, denn als Vereinsvorsitzender stand er für die Inhalte des Vereins wie kein anderer. Peter nahm und nimmt diese – seine – Verantwortung sehr ernst! Er beweist es gerade in diesem Moment!

Wie viele andere Vorstände oder Manager sind gleichermaßen dazu bereit, ihre Verantwortung unter Beweis zu stellen?

„Andere Vereine machen das so!“ – mag ja grundsätzlich stimmen, doch verschleiert diese Aussage mal wieder die allgemeinen Gepflogenheiten: Üblich ist, dass die Vorstandsmitglieder gemeinsam die Entscheidungen treffen und der Vorsitzende sie als vorderster zu repräsentieren und zu verant­worten hat. Dies gilt in der Regel für alle großen Vereinigungen, bis hin zu börsennotierten Unter­nehmen, die kaum jeden einzelnen Anteilsbesitzer zu ihren Sitzungen einladen und ihm Stimmrecht zubilligen!

Wenn das Gericht also unter den gegebenen Umständen schon ein Verbrechen erkennen will, dann frage ich mich, wie die deutsche Justiz beim Prozess gegen die verantwortlichen Vorstände der SachsenLB kein Verbrechen erkennen konnten? (siehe hier)

Peter und damit den Verein NeuDeutschland als ‚undemokratisch‘ hinstellen, kann meiner Meinung nach nur, wer ihn nicht kennt, die Vereinssatzung nicht gelesen, nicht verstanden oder ein verfälschtes Verständnis vom Begriff ‚Demokratie‘ hat.

Der Verein NeuDeutschland hatte auf seiner Internetseite einen Entwurf für eine echte deutsche Verfassung veröffentlicht. Dieser war im Prinzip ein überarbeitetes und verbessertes BRD-Grund­gesetz, doch ging er letztlich weit über dessen Ursprung hinaus. Dieser Verfassungsentwurf war und ist außergewöhnlich …

http://web.archive.org/web/20120114155124/http://www.neudeutschland.org/index.php/NeuDeutschland_Verfassung.html

Übertroffen wird er nur von der KRD-Verfassung, da sie ja gewissermaßen deren Vorgänger ist. Nimmt man die Höhe der beider Verfassungen zugrunde liegenden Ethik als Maßstab – so findet man weltweit wohl kaum etwas, dass sich in annähernd vergleichbarem Maß der Gemeinschaft der Menschen und der friedlichen Förderung des Gemeinwohls verschrieben hat!

Heutzutage werden wir Menschen immer und überall völlig konformistisch auf ‚Demokratie‘ getrimmt. Dabei sollten wir erst einmal kritisch darauf achten, was sie – so wie sie derzeit verstanden und praktiziert wird – in der Konsequenz bedeutet:

Der etablierten deutschen Politik – unabhängig des regierenden Personals bzw. der Parteien – gelingt es seit Jahrzehnten nicht, die Probleme des Landes anzugehen. „Der Staat ist das Volk“ – heißt es, doch Politik wird nur noch zur Erfüllung der Interessen des internationalen Kapitals betrieben. ‚Staat‘ und Volk siechen dabei vor sich hin…

Letzteres scheint dies wenig zu bemerken, dank der tatkräftigen Hilfestellung der Leitmedien. Sie verkaufen dem Volk die offensichtliche Unfähigkeit der Politik nicht nur als zweckmäßig und „alternativlos“, sondern verkleiden sie sogar noch zum ‚großen Erfolg‘. All dies ist völlig undemokratisch, denn wahre Demokratie stellt die Interessen vieler über die einzelner!

Demzufolge sollte man Wahlen – und alle darauffolgenden Entscheidungen – auch nur dann als ‚demokratisch‘ bezeichnen dürfen, wenn sie den Interessen der Mehrheit gerecht werden! Wie wenige Menschen diese Entscheidungen für wie viele Menschen getroffen haben – ist bei einer weisen und gerechten Entscheidung dann völlig egal.

Grundsätzlich möchte ich Niemanden über mich bestimmen lassen!

Doch bin ich eher dazu bereit:

… einen guten Menschen über mich bestimmen zu lassen, für dessen Projekte ich mich aus freiem Willen entschieden habe, weil ich von dessen ethischem und wohlwollendem Verhalten gegenüber den Menschen überzeugt bin …

… als eine Person, die ich zwar wählen kann, die aber danach nicht die angekündigten Dinge umsetzt, für die sie gewählt wurde – sondern vielmehr öffentlich erklärt, dass man als Wähler gar nicht davon ausgehen darf, dass sie dies tut!

Wenn Menschen zwar wählen können, sie aber eigentlich keine wirkliche (Aus-)Wahl haben – da die Wählbaren ohnehin alle das Gleiche tun, nämlich nicht das, was im Interesse der Gemeinschaft der Menschen liegt – was bringt eine Wahl dann überhaupt?!

Selbst wenn die Wahl ‚demokratisch‘ erfolgt, so sind ihre weiteren Folgen vorhersehbar undemo­kratisch! Kann ein jahrelang aus Eigennutz handelnder, nach politischem Erfolg strebender und Vermehrung der eigenen Macht hungernder, Politiker plötzlich eine Kehrtwendung machen und nur noch das Gemeinwohl der Menschen anstreben?

Der Volksmund weiß, dass man den Bock nicht zum Gärtner macht …

Wenn dieses Gericht also aus vermeintlichen Gründen der Demokratie eine deutlich höhere Strenge bei Vereinssatzungen und deren Einhaltung fordert, dann doch bitte konsequenterweise auch bei Parteiprogrammen und deren Einhaltung. Für diese gelten nämlich mehr oder wendiger die gleichen Grundregeln. Da der Wirkungsbereich von Parteien viel größer ist und auch weiter reicht, sollte man allerdings annehmen, dass die Überprüfung ihrer demokratischen Gesinnung auch viel wichtiger ist – oder?!

Ich frage mich also, ob sich Parteivorstände für die unvollständige Anwesenheit aller Mitglieder bei Parteitagen rechtfertigen müssen?!

Viel wichtiger wäre allerdings, zu wissen, ob sich Parteivorstände für ihr nachweisbar undemo­kratisches Verhalten rechtfertigen müssen?!

Denn andere Vorstände müssen dies …

Das Gericht erweist sich selbst als inkonsequent und mangelhaft souverän: Einerseits bauscht es in einem effizienten Rahmen stattgefundene Vereinssitzungen auf und möchte, dass mehr Ressourcen für unnötige – und daher in der Satzung ausgeschlossene – Administration des Vereins aufgewendet werden. Andererseits beklagt es, dass der Verein Geld für übliche Dinge – sog. Milde Gaben an Bedürftige, Aufwandsentschädigungen und Übungsleiterpauschalen – ausgibt.

Im Gegensatz zu zweckloser Administration beweist der Verein doch gerade damit seine Gemein­nützigkeit bzw. erspart seinen engagiertesten Mitwirkenden finanzielle Einbußen – z.B. für die ehrenamtliche Vereinstätigkeit entstehende Fahrtkosten.

Obwohl das Gericht ansonsten nach Standardprozeduren verlangt, will es diese bei Vereinen allgemein übliche, nicht als solche anerkennen. Vielmehr bezeichnet es Milde Gaben, Aufwandsentschädigungen und Übungs­leiterpauschalen als eine Art Lohnzahlung, welche wiederum dem Finanzamt hätte angezeigt werden müssen …

Anscheinend besitzt das Gericht viel Freiraum für ‚Kreativität‘ bei seiner Interpretation des geltenden Rechts, von Vorschriften und alltäglichen Gepflogenheiten. Früher dachte ich, dass es nur deswegen so viel Gesetzestexte in der BRD gibt, weil man die Möglichkeiten der Interpretation gering halten will. Wie sehr sich die Realität doch von so manchen Vorstellungen unterscheidet …

So wurde unbemerkt wohl längst ein weiterer wichtiger Bestandteil des Rechtssystems zu Grabe getragen: Gleiches Recht für alle …

Den andauernden Vorwurf der angeblich ausgebliebenen Vereinssitzungen begründet die vorsitzende Richterin übrigens damit, dass „Anleger“ ja gesagt hätten, dass sie gerne mal bei den Sitzungen dabei gewesen wären!

Das stimmt auch – doch in meiner Erinnerung ging die gestellte Frage in die Richtung, ob man denn kein Interesse an den Vereinssitzungen hatte. Manche Vereinsmitglieder antworteten sinngemäß mit: ‚Ich wäre gerne mal dabei gewesen, aber ich wohne leider zu weit weg!‘ oder ‚… Priorität haben für mich andere Dinge gehabt!‘

Selbst wenn einzelne Zeugen, deren Existenz mir – auch aus den vielen Erzählungen von Freunden – unbekannt ist, dies so gesagt haben sollten – sie stehen wohl kaum für die Mehrheit und dürften in der Form von der Vorsitzenden gar nicht als Beweis missbraucht werden!

Welch wieder einmal schönes Beispiel für die vorherrschende Verweigerungshaltung des Gerichts gegenüber bisherigen Zeugenaussagen – allerdings nur, sofern sie Peter entlasten. Diese werden dann umgedeutet und zurechtgebogen …

Man sieht immer nur das, was man sehen will bzw. kann!

Die Überlasser – auch die mit teils hohen 5- oder gar 6-stelligen Überlassungen – haben zum Thema Verein und KK klare Aussagen gemacht. Diese scheint man aber seitens des Gerichts nicht für voll zu nehmen! Stattdessen erklärt die Vorsitzende eigenwillig und vorwurfsvoll, dass „… Personen viel Geld anlegten und nichts zu entscheiden hatten!“

Interessanterweise argumentiert das Gericht hier plötzlich wiederum undemokratisch: Wer viel beisteuert, soll offensichtlich auch mehr zu sagen haben …

Ein weiteres schönes Beispiel für die vorherrschende Verweigerungshaltung des Gerichts gegenüber bisherigen Zeugenaussagen ist, wie es zur Überlassung kam: Das Gericht stellt es gerne so dar, als wären die Überlasser irgendwie von Peter dazu gezwungen oder verführt worden …

Auch dazu haben die Überlasser – gerade die mit teils hohen 5- oder gar 6-stelligen Überlassungen – klar gegenteilige Aussagen gemacht. Die Überlasser haben das Kapital aus ihrem freiem Willen überlassen. Zu diesem Zeitpunkt bestimmten sie auch – mal mehr, mal weniger detailliert – über dessen weitere Verwendung – so wie sie das eben wünschten. Die Umsetzung der Projekte überließ man vertrauensvoll dem Verein …

Dem Bedingungen und Wünschen der Überlasser wurde entsprochen – man wurde ihrem Vertrauen gerecht. Was erwartet sich das Gericht also noch von Vereinsvollversammlungen?

Auch hierbei tat Peter die Dinge überlegt und aus triftigem Grund: Jegliche vorstellbare Form des Missbrauchs sollte durch entsprechende rechtliche Ausgestaltung (Vereinsverfassung, KÜV) von vornherein ausgeschlossen werden. Zu oft wurden in der Geschichte Deutschlands ursprünglich gute Projekte von einzelnen Vermögenden ‚gekapert‘.

Durch ihr Geld waren diese plötzlich die Herren des Projektes und konnten es nach ihren egoistischen Wünschen umgestalten. So entstehen dann z.B. Privatschulen, die ihre ursprünglichen Ideale an Geldgeber ‚verkaufen‘ müssen, um sich selbst zu erhalten, aber ansonsten kaum noch der Förderung des Gemeinwohls dienen.

Dass das Gericht hier aus dem Nichts einen Elefanten zaubert und diesen beklagt, während die deutsche Justiz bei ernsten Verbrechen allgemein großzügig wegschaut, widerspricht für mich jeglicher Ehrenhaftigkeit. Was sind diese aufgebauschten Kinkerlitzchen ohne jeglichen konkreten Beweis gegen die seit Jahrzehnten ausgedehnt und offen zur Schau gestellte Nicht-Einhaltung von gemachten Wahlversprechen?!

Doch was will man von einer Rechtsprechung überhaupt noch erwarten, angesichts der Tatsache, dass sie auch nichts tut, wenn deutsche Waffen unmoralisch in Krisengebiete wie Saudi-Arabien, Israel, usw. exportiert werden …

Einer konsequenten Richtlinie folgt das Gericht nicht. Denn wenn man dem ‚Gleichen Recht für alle‘ schon Lebewohl sagt und das gute alte ‚Recht des Stärkeren‘ wieder einführt, dann soll es sich doch bitte auch gleich selbst für überflüssig erklären!

Enormes Getöse auch bei der Presse: Peter hat am 12. Verhandlungstag einen Fehler eingestanden! Dies geschah, als ihn die Vorsitzende und die Oberstaatsanwältin im Duett wegen der angeblich fehlenden „ordnungsgemäßen Buchführung“ bedrängten. Als würden beide im gleichen Team spielen, bearbeiteten sie Peter mit ihrer beharrlichen Überzeugung, er hätte eine ordnungsgemäße Buchführung (Doppelte Buchführung) machen müssen, da er ja eine „Bank“ geführt habe.

Peter entgegnet, er habe keine Bank geführt und es wurde eine ordentliche Buchführung (Gewinnermittlung) gemacht. Er verwies auf den Zeugen, den zweiten Steuerberater, der dies doch gerade bestätigt hat …

Doch die Vorsitzende ist genervt und beharrt rigoros auf ihrer Ansicht. Sie hebt ein Kassenbuch für eine der vereinsinternen Handkassen und behauptet: „Mit dieser Kladde haben sie eine Bank geführt!“

Peter widerspricht ausdrücklich: „Ich habe nie eine Bank geführt!“

Die Vorsitzende grinst schweigend. Es ist ihr wohl egal was Peter sagt – sie hat ihr unerschütter­liches Bild …

Nun setzt zusätzlich die Oberstaatsanwältin ein und unterstreicht vehement ihre eigentümlichen Vorstellungen bezüglich einer „ordnungsgemäßen Buchführung“. Diese beinhalten den ständig abrufbaren Liquiditätsstatus für jeden KÜV, die jeweilige Zuordnung zum Verwendungszweck, uvm.. Ich konnte ihren schnellen Ausführungen kaum folgen – doch schienen sie mir mindestens auf die buchhalterischen Gepflogenheiten einer Bank hinzudeuten …

In diesem Moment scheint Peter zu erkennen, dass er mit weiterem Widerstand nichts erreichen kann. Zu sehr sind Richter und Oberstaatsanwältin gegen ihn aufgebracht und vereinnahmt. Sie sind vereint aufgrund ihrer gemeinsamen Vorbehalte und Vorurteile. Diese sind offenbar so felsenfest, dass jeder weitere Versuch sie zu entkräften, sie nur zusätzlich festigen würde …

Peter seufzt hörbar und scheint in seltsamer Stimmlage zu sich selbst zu sprechen: „Wenn dem so ist, könnte es sein, dass ich diesen einen Fehler gemacht habe.“

Obwohl Peter durch die Bedingung der Verbindlichkeit – in Bezug auf die Aussage der Oberstaatsanwältin – und seine eigene Formulierung die Aussage doppelt relativiert und damit eingeschränkt hat, wird sie geradezu als Geständnis aufgefasst …

Als Peter bemerkt, dass sich plötzlich alle wie die Geier auf ihn stürzen werden, widerruft der diese Aussage gegenüber dem Gericht.

Doch die Presse hatte ihr Fressen bereits gefunden …

An dieser Stelle ringt mein Verstand mit 2 schwerwiegenden Ungereimtheiten gleichzeitig:

  1. Peter steht für den Verdacht auf das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte sowie der Veruntreuung von Anlegergeldern vor Gericht. Die Rechtslage sollte doch eigentlich hier und jetzt vor Gericht geklärt werden?!

Stattdessen kommt es mir vor, als wäre der Verdacht auf Bankgeschäfte längst bewiesen. Man spricht seltsamerweise auch gar nicht mehr davon. Dagegen umso mehr vom Betreiben einer Bank, Bankgeschäft, Anleger, usw..

Ich frage mich, wann das bewiesen wurde?!

Weder meine Freunde noch ich scheinen dies mitbekommen zu haben. So muss es wohl die undemokratische Aussage des Alleinherrschers im BaFin-Referat EVG2 gewesen sein, die dies eindeutig und sakrosankt bewiesen hat: „… egal was er [Peter] tut, es ist und bleibt Bankgeschäft!

  1. Offenbar wird der Begriff ‚Fehler‘ heutzutage als Synonym für ‚Schuld‘ oder gar ‚Verbrechen‘ angesehen. Für mich sind Fehler etwas völlig Alltägliches und stehen soweit ich weiß, noch nicht unter Strafe. Ansonsten hätte ich wohl allein schon für die Rechtschreibfehler in meinen Berichten so einiges zu befürchten …

Darüber hinaus mache ich jeden Tag sogar noch weitere. Oft sind es nur kleinere, ohne große Aus­wirkungen – aber auch mal größere und seltener auch welche, dessen Auswirkungen auch andere betreffen. Das alles bezeichne ich als ‚normal‘ und ‚menschlich‘!

Allein an obiger Aussage erkennt man wahrscheinlich: ich bin Alleinstehend und habe keine Kinder. Ich gehe davon aus, dass wenn man Familie hat, ungleich mehr Fehler Auswirkungen auf andere – die Familie – haben. Auch das alles bezeichne ich als ‚normal‘ und ‚menschlich‘!

Und doch scheint es in unserer ‚perfekten Welt‘ Personen zu geben, die sich allein durch angebliche Fehlerlosigkeit zu Übermenschen erklären wollen. Diese übernehmen teils die Verantwortung für große Unternehmen und ganze Länder, machen aber deswegen nicht mehr Fehler, sondern seltsamerweise angeblich viel weniger.

Nach meinem Verständnis ist dies völlig unmöglich!

Ich komme aus dem Handwerk und dort heißt es: „Wer keine Fehler macht, ist ein fauler Hund!“

Fehler werden immer gemacht! Je mehr Verantwortung, desto mehr – je größer die Verantwortung, desto größer werden in der Regel die Fehler. Doch nachdem heutzutage wohl keiner mehr die Verantwortung für sein Handeln – und damit seine Fehler – übernehmen muss und daher auch nicht übernimmt, kann man dreist behaupten, gar keine zu machen.

Ich leistete einst auch meinen Wehrdienst bei der Bundeswehr. Dort hieß es: „Wer keine Fehler macht, wird befördert!“

Dies scheint zu stimmen und sich seitdem epidemieartig weiterverbreitet zu haben …

Dumm ist meiner Ansicht nach jeder, der nicht dazu bereit ist, sich seine gemachten Fehler einzu­gestehen. Denn er ist dazu verdammt, sie wieder und wieder zu wiederholen – ohne je etwas daraus zu lernen. Wer nie gelernt hat, die Selbstverantwortung für seine Fehler zu übernehmen, sollte auch nie in eine Position gehoben werden, die nach Verantwortung verlangt!

Angelehnt an den Volksmund: Wer immer wieder auf die heiße Herdplatte tatscht, weil er sich nicht als „gebranntes Kind“ offenbaren will – dem sollte keine höhere Verantwortung anvertraut werden, da er sie für sich selbst schon nicht übernehmen kann!

Fortsetzung folgt …

Quelle: KRD Blog von Florian Steinlein

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