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Der VAG-Prozeß gegen "Peter I" vom "Königreich Deutschland": Was im Protokollband fehlt und Revisionsbegründung Teil 1

Archivmeldung vom 23.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Eigenes Werk /Ott

Auf der Internetseite des Königreich Deutschlands erschien der nachfolgende Artikel über die weiteren Hintergründe zum VAG-Prozeß von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek. Der Prozeß geht die Revision. Auf der Seite ist dies über verschwundene Protokolle und der Revisionsbegründung zu lesen: "Während eines Gerichtsprozesses werden in der Regel alle eingereichten Anträge und Dokumente im Protokollband vermerkt. Vor allem vorgebrachte Beweise werden dort festgehalten. Vor wenigen Wochen erst ist der Protokollband bei Peter angekommen."

Weiter heißt es: "Eigentlich hat jeder Angeklagte ein Recht darauf, diesen einzusehen, um z. B. bei einer Revision darauf konkret bezugnehmen zu können. Nun war es aber sehr umständlich für Peter, diesen Band zu erhalten, er traf erst nach wiederholtem Bitten und überschrittenen Fristen bei ihm ein.

Zudem fehlt in dem Exemplar, das Peter vorliegt, einige Dokumente: Eine Einlassung, in der es um die Zeugenbefragung einer ehemaligen NDGK-Mitarbeiterin geht. Was sich aus der Schilderung dieser Einlassung ergibt, liefert Beweise dafür, daß Peter unschuldig ist. Zusätzlich fehlen noch zwei weitere Dokumente, die die Staatlichkeit des KRDs erklären, diese sind ebenfalls von essentieller Bedeutung für den Sachverhalt, über den verhandelt wurde. Alle drei Dokumente sind sehr spannend zu lesen - ihr könnt sie weiter unten als Pdf herunterladen.

Es ist noch unklar, warum eben diese Dokumente im Protokollband fehlen. Ein Rechtsanwalt teilte uns mit, daß er es schon mehrfach erlebt hat, daß Protokollbände von anderen Gerichtsverfahren unvollständig waren.

Dadurch, daß der Protokollband unvollständig ist, verzögert sich das ganze Verfahren zusätzlich. Wir berichten Euch, sobald wir mehr wissen. Auch die Revision wird im Rahmen dieser Artikel-Serie veröffentlicht werden, sobald Peter sie fertig verfassen kann.


Der VAG-Prozeß ... Die Revisionsbegründung Teil 1

Peter ist aktuell in zwei bisher getrennt voneinander geführten Strafverfahren in die Revision gegangen:

  • Am Landgericht Halle gegen das Urteil zum Vorwurf, er würde unerlaubtes Bankgeschäft betreiben und damit gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Hierrüber haben wir bereits berichtet
  • Am Landgericht Dessau-Roßlau gegen das Urteil zum Vorwurf, er würde unerlaubtes Versicherungsgeschäft betreiben. Gemeinsam mit dem Verfahren über das angebliche Versicherungsgeschäft, wurde auch das angebliche Fahren ohne Fahrerlaubnis verhandelt. Auch hierzu findet Ihr in unseren Neuigkeiten den bisherigen Verlauf.

In seiner 300 Seiten starken Revision zum Vorwurf unerlaubten Versicherungsgeschäfts geht Peter nun detailliert auf das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 10. August 2017 ein und zeigt auf, wo er inhaltliche und verfahrenstechnische Mängel bei der Urteilsfindung sieht. Wir werden hier große Teile aus seiner Revisionsbegründung veröffentlichen. Heute beginnen wir mit dem ersten Teil, in dem es vor allem um folgende Inhalte geht:

Die deutliche Distanzierung Peters von dem Vorwurf, sich nicht an deutsche Gesetze halten zu wollen

  • Hier betont Peter in der Revisionsbegründung, daß er seit vielen Jahren darum bemüht ist, im Einvernehmen mit den Institutionen der Bundesrepublik Lösungen zu entwickeln.
  • Interessant ist, daß als Begründung für seinen angeblichen Unwillen die Tatsache angegeben wird, daß er mehrere Strafgerichtsverfahren führe und bereits geführt habe ...
  • Peter äußert dazu: „ Ich lehne nicht grundsätzlich die deutschen Gesetze oder Normen ab. Ich bin jedoch nicht bereit, denen zu folgen, die die deutschen Gesetze nicht oder nur mangelhaft umsetzen, Lücken nicht zu schließen bereit sind und nicht einmal den Versuch der Schaffung einer gerechten Ordnung unternehmen.“

Hinweis auf die Tätigkeit bundesdeutscher Krankenkassen, die mit ihrem bisherigen Verhalten der Gesundung Ihrer Mitglieder im Weg stehen.

  • Hier verweist Peter unter anderem auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung. In ihm beschreibt ein dänischer Mediziner, der einst Mitarbeiter bei einem Arzneimittelhersteller war, die „tödliche Medizin und organisierte Kriminalität“ der Pharmalobby.
  • Obwohl Menschen gemäß der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht dazu gezwungen werden dürfen, einer Vereinigung anzugehören, besteht in Deutschland die Verpflichtung, sich einer gesetzlichen Krankenversicherung anzuschließen und alternative Absicherungseinrichtungen werden systematisch verhindert.
  • In diesem Zusammenhang erläutert Peter ausführlich das Vorgehen der BaFin, die Ende 2014 ohne einen einzigen belastenden Bescheid mit einer Razzia-Aktion sämtliche laufenden Projekte, darunter auch den Aufbau einer anderweitigen Absicherung, zu zerschlagen suchte.
  • Interessant ist außerdem der in der Revisionsbegründung belegte Hinweis auf die Tatsache, daß in diesem Land lebende Deutsche als Personen im Ausländerzentralregister geführt werden.

Den 1. Teil der Revisionsbegründung findet Ihr unten als Download. Einige der Anlagen sind noch in nicht optimal lesbarer Qualität enthalten und werden in den nächsten Tagen ersetzt. Die nachfolgenden Teile der Revisionsbegründung werden themenbezogen in den nächsten Tagen an dieser Stelle veröffentlicht."


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