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Die unterschätzte Gefahr: Gifte und Chemikalien im Alltag

Archivmeldung vom 19.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gift, Giftig (Symbolbild)
Gift, Giftig (Symbolbild)

Bild: imageworld24 / pixelio.de

Chemikalien sind in unserem Leben allgegenwärtig, eigentlich geht nichts mehr ohne Chemie. Seien es Kleidung, Nahrungsmittel, deren Verpackungen oder andere Waren des täglichen Bedarfs, von beschichteten Pfannen bis hin zur Zahnpasta. Doch den meisten Konsumenten ist völlig unbekannt, was wirklich in den Produkten steckt und wie schädlich viele Stoffe für unsere Gesundheit sind. Dies berichtet Matthias Hellner im Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf eigene Recherchen.

Hellner weiter: "Von den Konzernen werden die Gefahren bewusst verschleiert, aber auch die Politik trägt kaum etwas zur Aufklärung bei. Kommen Risiken doch ans Licht, vergehen oft Jahrzehnte, bis gefährliche Stoffe verboten werden.

Hin und wieder liest man in der Zeitung oder hört in den Medien, dass giftige oder gefährliche Stoffe in irgendwelchen x-beliebigen Produkten gefunden wurden. Der Skandal wird zur Kenntnis genommen und ist schon bald wieder vergessen. Nichts als ein Einzelfall? Wer dies glaubt, irrt. Denn mit derartigen „Gefahren“ kann man an völlig unerwarteter Stelle konfrontiert werden und auch häufiger als man glaubt. Erst Ende Oktober 2020 etwa testete beispielsweise Greenpeace Obst aus österreichischen Supermärkten. In 9 von 12 Früchten aus Brasilien konnten dabei Pestizide nachgewiesen werden und in jeder zweiten Frucht sogar solche, deren Einsatz in der EU verboten ist, wobei in zwei Fällen auch der Grenzwert noch deutlich überschritten wurde.

Besorgniserregende Stoffe

Dabei handelt es sich nur um ein Beispiel und nur um Pestizide, also „Pflanzenschutzmittel“ bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel. Insgesamt finden sich laut Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) mehr als 30.000 Chemikalien in Alltagsprodukten in Europa. Und davon, so schätzt der BUND, dürften mindestens 2.000 als besonders besorgniserregende Stoffe weiterhin auch allein in der EU im Gebrauch sein. Weltweit dürften es noch viel mehr sein – wie man auch an dem Einsatz der in Europa verbotenen Pestizide in anderen Teilen der Welt sieht. Denn oftmals ist den staatlichen Behörden nicht bekannt, mit welchen Stoffen Industrie oder Konzerne überhaupt arbeiten bzw. welche möglichen Auswirkungen diese auf die Umwelt, Tiere und Menschen haben können.

Konzerne ohne Skrupel

Die Konzerne halten sich mit ihren Erkenntnissen zurück, getreu dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Und sollten, wie etwa beim Teflon-Skandal des Chemiekonzerns DuPont in den USA, mögliche Schäden nachgewiesen werden, kann es trotzdem noch Jahre dauern, bis etwas passiert. Denn selbst wenn der Fall vor Gericht geht, müssen Gutachten und Studien erstellt werden, dazu kommen Gegengutachten und Gegenstudien. Der Teflon-Fall zog sich schließlich von 1997 bis 2016. In den fast zwanzig Jahren wurden mehrmals unterschiedliche Grenzwerte vonseiten der US-Umweltbehörde EPA festgelegt. Diese ganzen Verfahren brauchen also viel Zeit und kosten auch viel Geld. Zumal auch die Lobbyarbeit der Industrie nicht unterschätzt werden darf, die auf die Politik Einfluss nimmt, um mögliche Verbote zu verzögern oder zu verhindern. Und sollte endlich festgestellt worden sein, dass ein Stoff wirklich nicht mehr eingesetzt werden darf, wird ein Ersatz genommen, der im Zweifel nicht wirklich weniger schädlich ist, zu dem jedoch noch keine ausreichenden Daten vorliegen und das Prozedere beginnt erneut.

Gesetze helfen nur bedingt

Erschwerend kommt hinzu, dass einheitliche Regeln zur Festsetzung von Grenz- und Schwellenwerten fehlen. Was in einem Land verboten ist, kann anderswo schon erlaubt – oder zumindest nicht reguliert sein. In der EU wurde 2006 die sogenannte REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) erlassen, die 2007 in Kraft trat und zu Vereinheitlichungen im europäischen Raum führen soll. Ziel dieser Chemikalienverordnung ist es außerdem, dass gefährliche Substanzen durch weniger gefährliche ersetzt werden sollten. Innerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung dürfen nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Doch obwohl die Verordnung die Unternehmen gegenüber den Behörden eigentlich zur Offenlegung verpflichtet, sind rund 60 Prozent der eingereichten Chemikalien-Dossiers fehlerhaft oder unvollständig.

Widerstand der Unternehmen

Zudem gehört zur Verordnung auch eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC – Substance of Very High Concern). Auf diese Listen werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Stoffe gesetzt, die mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind und schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben können, um diese in weiterer Folge zu überprüfen und gegebenenfalls in das „Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe“ aufzunehmen. Nur dauern auch diese Untersuchungen Zeit und Widerstand, und Hinhaltetaktiken der Unternehmen verzögern sich weiter.

Fehlende Kontrolle bei Einfuhren

Problematisch ist zudem auch die Einfuhr von Produkten aus anderen Ländern, denn umfassende Kontrollen gibt es nicht. Bei einer Testreihe des Projekts „AskREACH“ zum Jahreswechsel wurden Sport- und Freizeitartikel getestet. Dazu wurden 82 Proben von Artikeln wie Gymnastikbällen, Yogamatten, Hanteln, Springseilen, Schwimmgeräten, Wasserflaschen, Turnschuhen usw., die in 13 unterschiedlichen europäischen Ländern gekauft wurden, wobei der Schwerpunkt auf Weichplastikartikeln lag, in Laboren auf SVHCs untersucht. Dabei wurden in 24 Prozent der Proben besorgniserregende Stoffe nachgewiesen. Bei 11 Prozent lag deren Konzentration bei über 0,1 Prozent, was zur Folge hat, dass Unternehmer über das Vorhandensein der Stoffe gemäß der EU-REACH-Verordnung die Verbraucher auf Nachfrage informieren müssen. In einem Springseil wurden unter anderem kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP) gefunden, die in der EU seit 2015 mit einer Konzentration über 0,15 Prozent verboten sind – das Springseil enthielt 2,6 Prozent.

Quelle: Wochenblick

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