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Was Vermieter über die neue Energieeinsparverordnung 2009 und den Energieausweis wissen sollten

Archivmeldung vom 14.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Um die deutsche Klimabilanz sieht es finster aus. Allein die Wohngebäude schlucken rund ein Drittel des landesweiten Energieverbrauchs. Bei älteren Immobilien liegen die Ursachen oftmals in der mangelnden Modernisierung. Um der Energieverschwendung nun einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV) überarbeitet.

Am 1. Oktober 2009 ist die neue Fassung in Kraft getreten. Doch welche Pflichten und Rechte haben nun Hauseigentümer und Vermieter?

"Für Vermieter ist es besonders wichtig, sich jetzt über die Neuregelungen der EnEV zu informieren, denn viele Hauseigentümer müssen schnellstmöglich aktiv werden. Andernfalls drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro ", warnt Rechtsanwalt Georg Hopfensperger, Buchautor und Berater bei Haus+Grund München.

So ist jeder Eigentümer, wenn er seine Immobilie veräußert oder neu vermietet und der Mieter bzw. der Kaufinteressent die Vorlage des Ausweises verlangt zur Ausstellung eines Energieausweises durch einen zertifizierten Energieberater verpflichtet. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann ihn die zuständige Landesbehörde mittels Bußgeld zur Vorlage des Energieausweises zwingen.

Die Kosten für den Energieausweis kann der Vermieter bei der Modernisierung eines Gebäudes im Rahmen einer Mieterhöhung als Baunebenkosten auf den Mieter umlegen. Wurden keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, muss der Vermieter selbst für die Kosten aufkommen. In diesem Fall handelt es sich lediglich um die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung.

Ein grundsätzlicher Anspruch des Mieters auf eine Modernisierung der Immobilie durch den Vermieter besteht nur, wenn der sogenannte Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen ist nicht mehr erfüllt ist.

Alle Vermieter, die nun eine Kostenlawine auf sich zurollen sehen, kann Rechtsanwalt Georg Hopfensperger beruhigen. Wer sich bei den zuständigen Stellen um staatliche Fördermittel bemüht, kann mit finanzieller Unterstützung rechnen. Neben einzelnen Länderprogrammen zur Förderung von energetischen Sanierungen - Ansprechpartner sind u.a. Stadtverwaltungen und Baubehörden - gibt es bedeutende Förderprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Quelle:  Haufe Mediengruppe

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