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Der als „Aids-Mann“ von Köln gebrandmarkte Schwarz-Afrikaner Emmanuel Robana ist unschuldig und gesund

Archivmeldung vom 14.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungsverfahren ein: „Polizei jagt diesen Aids-Mann - Es war Lust und Leidenschaft. Jetzt ist es der wahr gewordene Horror: Eine 45-jährige Frau ist beim Sex von einem HIV-infizierten Mann mit dem tödlichen Virus angesteckt worden. Er soll es mit mörderischer Absicht getan haben!“ schrieb die BILD-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 06.02.2008 unter Bezugnahme auf eine Warnmeldung der Kölner Polizei.

Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelte die Kölner Polizei zu Jahresbeginn gegen einen unbekannten schwarz-afrikanischen Mann, der im Verdacht stand, Mitte 2006 eine Internetbekanntschaft in Köln-Kalk mit dem HIV-Virus infiziert zu haben.

In ihrer Strafanzeige gab die ehemalige Geliebte an, dass sie bevorzugt Männer mit dunkler Hautfarbe als Sexualpartner suche. Den von ihr beschuldigten Afrikaner habe sie über eine Kontaktbörse im Internet kennengelernt. Der richtige Name sei ihr nicht bekannt. Man habe jedoch mehrfach den Geschlechtsverkehr miteinander vollzogen. Hierdurch sei sie mit dem lebensgefährlichen Erreger angesteckt wurden. Als sie Anfang 2007 durch einen anderen Mann schwanger geworden sei, wäre bei ihr ein sehr aggressiver westafrikanischen Stamm des Immunschwäche-Virus festgestellt worden. Auch ihr ungeborenes Kind sei infiziert gewesen. Deswegen hätte das Kind abgetrieben werden müssen. Der Beschuldigte habe sie offenbar bewusst mit dem gefährlichen Immunschwäche-Virus infizieren wollen. Er habe sie schließlich vorher nicht über seine Krankheit informiert. Da sie nur mit dem Beschuldigten sexuell verkehrt habe, käme eine andere Übertragung des Virus nicht in Betracht. Warum die Frau mit einem ihr völlig unbekannten Mann ungeschützten Geschlechtsverkehr praktizierte, fragte die Polizei nicht nach, und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Beschuldigten ein.

Da die Polizei die Identität des Beschuldigten nicht ermitteln konnte, wurde eine öffentliche Personenfahndung unter Warnung der Bevölkerung eingeleitet. Das Bild des Beschuldigten wurde hierzu in den Medien veröffentlicht. Aufgrund mehrerer Hinweise die bei der Kriminalpolizei in Düren eingingen, wurde der aus Simbabwe stammende Emmanuel Robana aus Linnich als Verdächtiger identifiziert und erstmals persönlich mit dem Tatvorwurf konfrontiert.

Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte sich sehr schnell heraus, dass der Beschuldigte kerngesund und völlig unschuldig ist.

Am 11.03.2008 teilte die Staatsanwaltschaft Köln mit, dass das zu dem Aktenzeichen 10 Js 5/08 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den offensichtlich zu Unrecht Beschuldigten eingestellt wurde.

Darüber hinaus wurde die ehemalige Geliebte durch die Kriminalpolizei Köln über den guten Gesundheitszustand des von ihr Verdächtigten informiert. Als sie hierbei zu dem Widerspruch zwischen ihrer Strafanzeige und dem Gesundheitszustand des zu Unrecht Verfolgten angesprochen wurde, äußerte diese, dass sie sich dann wohl bei einer bislang im Strafverfahren nicht erwähnten Vergewaltigung zwei Wochen vor dem Kontakt mit dem Beschuldigten infiziert haben müsse.

Der Frau droht nun ein eigenes Strafverfahren wegen Falscher Verdächtigung, strafbar gemäß § 164 des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Tat kann mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe bestraft werden. Zudem wird sie auf die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen.

Quelle: WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln

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