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ANIMAP: Unternehmer-Einschüchterung durch Polizei ist Willkür

Archivmeldung vom 27.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gerechtigkeit ist Deutschen wichtiger als Freiheit. Justiza ohne Augenbinde - sehend was sie und was andere tun! (Symbolbild)
Gerechtigkeit ist Deutschen wichtiger als Freiheit. Justiza ohne Augenbinde - sehend was sie und was andere tun! (Symbolbild)

Bild: Carlo Schrodt / pixelio.de

Wie der Wochenblick berichtete, erhalten immer mehr Mut-Unternehmer, die bei ANIMAP registriert sind, einschüchternden Besuch von der Polizei. ANIMAP ist eine Plattform, die sich gegen die Diskriminierung nach den drei G-Grundsätzen (geimpft, getestet, genesen) stellt. Die Anwälte für Aufklärung geben Tipps für ANIMAP-Mitglieder im Umgang mit „rechtlich willkürlichen“ Polizeibesuchen. Dies schreibt das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Das Auftreten der mutigen ANIMAP-Mitglieder gegen die drohende Zweiklassengesellschaft durch den Grünen Pass ist dem System ein Dorn im Auge. Aus Interviews mit Unternehmern erfuhr der Wochenblick, dass die Polizisten von den Unternehmern wissen wollen, ob sie gegen das System seien oder „Impfverweigerer“. Die Befehle dazu sollen „von oberster Stelle“ kommen.

Das ANIMAP-Selbstverständnis: „Als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus bilden sich in der Bevölkerung immer tiefer werdende Gräben. Mit dem geplanten Impfpass werden in naher Zukunft all jene Menschen benachteiligt und ausgegrenzt, welche sich aus gesundheitlichen Bedenken keinen dieser unerforschten COVID-19 Impfstoffe spritzen lassen wollen. Die Antwort auf diese drohende Impf-Apartheid lautet animap.at.“

Anwälte für Aufklärung: „Diskriminierung“

Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner von den Anwälten für Aufklärung ordnet den Sachverhalt juristisch ein: „In Österreich gilt seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot: ‚Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich‘ (Artikel 2 StGG 1867; Artikel 7 B-VG; Artikel 14 EMRK).“

Er sieht im Ausschluss jener, die sich nicht impfen oder testen lassen, eine Diskriminierung im juristischen Sinn. Dr. Brunner erklärt: „Jede sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ist Diskriminierung. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, so auch für die Arbeitswelt und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.“ Dabei habe der Europarat noch im Jänner 2021 beschlossen, dass die Impfung nicht verpflichtend sein dürfe und niemand diskriminiert werden dürfe, weil er nicht geimpft ist.

Unternehmer kommen rechtsstaatlichem Auftrag gegen Diskriminierung nach

Laut den kritischen Anwälten folge ANIMAP dem rechtsstaatlichen Auftrag, indem es dem in der österreichischen Rechtsordnung verankerte Diskriminierungsverbot nachkomme. Denn die Mut-Unternehmer von ANIMAP würden immerhin dafür Sorge tragen, dass geimpfte wie umgeimpfte Personen den selben Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erhalten. Eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Ordnung, der durch behördliches Einschreiten vorgebeugt werden sollte, sei dadurch nicht zu erkennen.

Einschätzung der Anwälte: Polizeibesuche sind rechtliche Willkür

Der „Besuch“ von Polizisten bei ANIMAP eingetragenen Unternehmen ist aus Sicht der Anwälte für Aufklärung daher rechtlich nicht begründet und rechtliche Willkür.

Sollten ANIMAP- Mitglieder willkürlich von der Polizei „besucht“ werden, so empfehlen die Anwälte folgende Vorgehensweise:

  • Fragen Sie als Unternehmer die Polizisten nach dem tatsächlichen Grund ihres Einschreitens und die dafür herangezogene (gesetzliche) Rechtsgrundlage.
  • Verlangen Sie von den Polizisten die Offenlegung der den Auftrag zum Einschreiten erteilenden Behörde.
  • Ersuchen Sie die Polizisten um Bekanntgabe ihrer Dienstnummern und schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes, allenfalls Anfertigung eines Protokolls.
  • Erheben Sie nach Prüfung der Sach- und Rechtslage gegebenenfalls Beschwerde an die übergeordnete Dienststelle bzw. Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht.

Quelle: Wochenblick

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