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Afrikanischer Messer-Migrant trotz Arzt-Mordes wieder auf freiem Fuß

Archivmeldung vom 13.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Canva / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Canva / AUF1 / Eigenes Werk

Im August 2018 stürmte der afrikanische Migrant Suleiman A. in eine Arztpraxis im baden-württembergischen Offenburg, ermordete deren Inhaber mit 20 Messerstichen und verletzte eine Arzthelferin, die versuchte, ihrem Chef zu helfen. Wie es in Deutschland seit Jahren bei dieser Art von Verbrechen üblich ist, wurde dem Täter eine psychische Erkrankung attestiert, er deshalb für schuldunfähig erklärt und in die geschlossene Psychiatrie in Emmendingen verbracht. Nun darf er schon wieder frei herumlaufen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Diese Woche wurde in den Lokalmedien bekannt, dass er nach gerade einmal fünf Jahren schon wieder Freigang erhalten hat – und sich bis zu drei Stunden am Tag frei in der Stadt bewegen darf. Seine „Auflagen” beschränken sich darauf, dass er mobil erreichbar sein und sich gelegentlich auf Drogen-Missbrauch untersuchen lassen muss. Nicht nur, dass die Sicherheit der Bevölkerung auch in diesem Fall Politik und Behörden völlig gleichgültig sind: Der skandalöse Vorgang fand auch in den überregionalen Medien so gut wie keine Beachtung.

Straßenlange Blutspur

Die ungeheure Grausamkeit der Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Täter verübte ein derartiges Massaker, dass er bei seiner Flucht eine Blutspur über mehrere Straßen hinterließ. Vor Gericht lieferte er dann einen bizarren Auftritt, wobei er unter anderem einen Anwalt verlangte, obwohl er bereits zwei hatte und behauptete, seit fünf Monaten unschuldig in Haft zu sitzen.

Der Fall ist auch ein Lehrbuch-Beispiel für den ganzen Wahnsinn der deutschen Migrationspolitik. Suleiman A. war im November 2015 als klassischer „Merkel-Gast“ nach Deutschland gekommen – zwei Monate, nachdem die Kanzlerin der rechtlosen „Willkommenskultur“ beschlossen hatte, die deutschen Grenzen bedingungslos für die ganze Welt zu öffnen. Eingereist war er über die sicheren Drittstaaten Italien und Österreich. 

Klassischer Merkel-Gast ohne Identitätsnachweis

Nachdem sein Asylantrag im April 2017 abgelehnt worden war, erfolgte natürlich nicht die fällige Abschiebung, sondern die Erteilung eines subsidiären Schutzstatus, wodurch er sich weiterhin legal im Land aufhalten konnte. Dieser Irrsinn kostete einen völlig unschuldigen Menschen das Leben – wie in so vielen anderen Fällen auch. Anfangs hatte A. behauptet, er käme aus Somalia. Vor Gericht erklärte er dann plötzlich, aus Dschibuti zu stammen. Ähnlich widersprüchlich äußerte er sich zu seinem Namen und seinem Alter.

Politischer Kontrollverlust

Der Ablauf ist typisch für den politisch verschuldeten Kontrollverlust. Ein Mann, der schon deshalb keinen Asyl-Anspruch hat, weil er über zwei sichere Drittländer eingereist ist und von dem niemand weiß, wo er herkommt, wie er heißt und wie alt er ist, kann sich trotzdem jahrelang in Deutschland aufhalten, bis er einen Menschen bestialisch ermordet.

Obwohl der Richter ihn einen „wahnsinnigen, kranken Menschen“ nannte, wird er nun, nach vier Jahren, schon wieder auf die Bevölkerung losgelassen und darf wieder frei in der Stadt umherlaufen. Die endgültige Freilassung dürfte dann nur noch eine Frage der Zeit sein. Wenn wieder das Messer blitzt, will am Ende wieder keiner verantwortlich gewesen sein.

Geheimtipp: Maßregelvollzug

Und selbst dann wäre mit seiner Abschiebung nicht zu rechnen, da die Behörden offenbar nicht einmal sein Herkunftsland kennen. Somit wird A., wie Millionen andere, vermutlich absehbar den Rest seines Lebens im deutschen Sozialsystem verbringen, sofern er dem deutschen Steuerzahler nach weiteren Straftaten nicht durch Gefängnis- oder neuerliche Psychiatrie-Aufenthalte zur Last fällt.

Da ein großer Teil migrantischer Mörder ebenfalls kurzerhand in die Psychiatrie abgeschoben wurde, droht in vielen ähnlichen Fällen dasselbe. Denn der „Maßregelvollzug” ist vielerorts in Deutschland inzwischen so überlastet, dass er schon als Geheimtipp für die vorzeitige Freilassung gilt."

Quelle: AUF1.info

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