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Die häufigsten Renten-Irrtümer

Archivmeldung vom 05.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Die Rede ist von Renten-Irrtümern. Denn viele Gerüchte über die Rente halten sich hartnäckig, obwohl sie nicht stimmen.

Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund beantwortete in einem Interview wichtige Fragen zur Rente:

Herr Theil, man hört häufig, dass alle rentenrechtlichen Zeiten der Versicherten automatisch an die Rentenversicherung gemeldet werden. Stimmt das? Und was sind überhaupt rentenrechtliche Zeiten?

"Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist oder war, hat dort ein individuelles Rentenversicherungskonto. Darin werden die persönlichen Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift usw. erfasst und alle rentenrechtlichen Zeiten wie Beitrags- und Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungsleistungen. Die Deutsche Rentenversicherung kennt aber die exakten Versicherungsbiografien nicht und muss meist noch einiges erfragen. Deshalb stimmt die Behauptung "alle rentenrechtlichen Zeiten werden automatisch gemeldet" nicht. Mit einem so genannten Kontenklärungsverfahren kann der Versicherte den Rentenversicherungsträger beispielsweise über seine Schul-, Studien- oder Kindererziehungszeiten informieren", Ulrich Theil.

Wie geht das?

Theil antwortete, "die Versicherten müssen die Kontenklärung beantragen. Danach erhält man einen Versicherungsverlauf mit den schon erfassten Daten sowie den notwendigen Formularen, da nur so wichtige Angaben abgefragt werden können. Natürlich wird man den Versicherten auch sagen, welche Nachweise sie für die einzelnen Zeiten vorlegen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung ruft ihre Versicherten außerdem regelmäßig nach Jahrgängen verteilt auf, zur Vervollständigung des Versicherungsverlaufes das Rentenkonto klären zu lassen."

Eine andere Legende besagt, dass man die Rente automatisch bekommt, wenn man das Rentenalter erreicht hat. Was sagen Sie dazu?

"Nein, auch das stimmt leider nicht. Alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere die Renten, werden nur auf Antrag gewährt. Es genügt zunächst ein formloser Antrag, dem allerdings ein ausgefülltes Antragsformular folgen muss. Vordrucke gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, den Versicherungsämtern, den Versichertenältesten und den Versichertenberatern, die übrigens auch beim Ausfüllen der Vordrucke kostenlos behilflich sind. Sie können auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Wichtig: Rentenanträge sollten mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden, denn von der wirksamen Antragstellung hängt der Beginn der Rente ab", sagte der Pressesprecher des Deutschen Rentenversicherung Bundes.

Informationen zur Rente gibt es auch auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Außerdem stehen für weitere Fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon zur Verfügung unter 0800 1000 4800.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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