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UNO empfiehlt, Kinder "von der Gewalt des Stierkampfs" fernzuhalten

Archivmeldung vom 06.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kinder und Stierkampfveranstaltungen. Bild: FONDATION FRANZ WEBER
Kinder und Stierkampfveranstaltungen. Bild: FONDATION FRANZ WEBER

Die Empfehlung erfolgt durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes, dem internationalen Gremium, das die Einhaltung der Kinderrechtskonvention überwacht. Dies nach einem Bericht, der von der Fondation Franz Weber (FFW) im Rahmen ihrer Kampagne "Kindheit ohne Gewalt" vorgelegt wurde.

Die Empfehlung richtet sich an Portugal, das von den Ländern, die dieses Jahr über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention Rechenschaft ablegen müssen, das einzige ist, in dem der Stierkampf praktiziert wird. Vera Weber, Vize-Präsidentin der FFW, betont jedoch, "dass dieser Grundsatz ab heute für alle beteiligten Staaten gilt und alle Kinder betrifft, weil die Konvention gleiche Rechte für alle anstrebt".

Durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes, eines der neun Menschenrechts-Vertragsorgane, hat sich die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ausdrücklich gegen die Teilnahme und die Anwesenheit von Kindern an bzw. bei Stierkampfveranstaltungen ausgesprochen.

Die Fondation Franz Weber machte im März 2013 in ihrem Bericht darauf aufmerksam, dass es in Portugal Stierkampfveranstaltungen gibt, an denen Kinder beteiligt sind, und Stierkampfschulen, die Kinder unterrichten. Dies erregte großes Aufsehen, denn es stellt einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes dar, welche bis heute die am meisten ratifizierte UNO-Menschenrechtskonvention der Erde ist.

Das Übereinkommen gewährleistet das Recht aller Kinder unter 18 Jahren (Jungen und Mädchen) auf einen ihrer körperlichen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard. Es verpflichtet die Signatarstaaten, jene Maßnahmen zu treffen, die diesen Schutz des Kindes gewährleisten. Mehrere Mitglieder des Ausschusses, darunter die stellvertretende Vorsitzende Sara Oviedo, wiesen darauf hin, dass diese Bedingung im Hinblick auf den Stierkampf nicht eingehalten werde.

An der Versammlung vom 22. und 23. Januar in Genf erklärte Oviedo, die "Teilnahme von Kindern und Jugendlichen (Jungen und Mädchen) an mit dem Stierkampf verbundenen Aktivitäten stelle einen schweren Verstoß gegen die Artikel des Übereinkommens über die Rechte des Kindes" dar. Hiranthi Wijemanne, Mitglied des Ausschusses aus Sri Lanka, brachte angesichts dieses Problems ebenfalls ihre Besorgnis zum Ausdruck. Sie betonte, dass "die Kinder bereits von frühester Jugend an für eine Form der Gewalttätigkeit indoktriniert und trainiert" würden, die zudem "ihre körperliche Unversehrtheit" gefährde.

Jorge Cardona, spanisches (!) Mitglied des Ausschusses, hob hervor, dass ungeachtet der Einschätzung der in Portugal für den Kinderschutz zuständigen Organisation (die bereits 2009 die Auffassung vertrat, dass der Stierkampf mit Risiken verbunden sei) Minderjährigen auch heute noch gestattet werde, an Stierkampfveranstaltungen teilzunehmen, obschon dies einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Übereinkommens darstelle.

Heute, am 5. Februar, hat der Ausschuss seine Position hinsichtlich der Beteiligung von Kindern an Stierkampf-Anlässen veröffentlicht: Es äußert sich "besorgt um das körperliche und seelische Wohlbefinden von Kindern", die an Stierkampf-Anlässen aktiv oder als Teil des Publikums teilnehmen. "Im Hinblick auf ein künftiges Teilnahmeverbot für Kinder an Stierkampfanlässen drängt der Ausschuss den Vertragsstaat, die nötigen gesetzlichen und administrativen Maßnahmen einzuleiten, um alle an Stierkämpfen beteiligten Kinder zu schützen, auch jene, die zuschauen." Nebst weiteren Empfehlungen drängt der Ausschuss den Vertragsstaat auch, Massnahmen zur Sensibilisierung über die körperliche und psychische Gewalt im Zusammenhang mit dem Stierkampf und deren Auswirkungen auf Kinder einzuleiten.

Sergio Caetano, Vertreter der Fondation Franz Weber in Portugal, erklärt: "Im Stierkampfunterricht oder an Veranstaltungen, an denen sie teilnehmen, müssen die Kinder den Stieren mit stechenden, scharfen Gegenständen grausame Verletzungen zufügen. Sie müssen sich außerdem vollkommen ungeschützt am Tier festklammern, um es zu dominieren. Dabei erleiden sie regelmäßig Unfälle. Gleichzeitig werden Kinder, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen, Zeugen äußerst brutaler Szenen. Wir sind der Auffassung, dass Portugal den Stierkampfunterricht für Minderjährige und deren Teilnahme an Stierkampfveranstaltungen ab sofort unterbinden muss."

Anna Mulà, Anwältin der Fondation Franz Weber, ist überzeugt, dass "der in das Übereinkommen aufgenommene Kerngrundsatz des Kindeswohls Vorrang vor dem Gedanken der kulturellen Vielfalt haben muss, ebenso wie vor sonstigen Interessen, mit denen er in Widerspruch stehen könnte".

Leonardo Anselmi, FFW-Direktor für Spanien und Lateinamerika, ist der Ansicht, dass "die UNO uns ein weiteres Argument liefert gegen den Stierkampf und jene grausamen Schauspiele, die nicht nur den Tieren, sondern auch der gesamten Gesellschaft schaden, deren Teil Kinder und Jugendliche sind".

Quelle: www.ffw.ch/Vera Weber

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