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Post verstößt gegen Briefgeheimnis

Archivmeldung vom 01.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Udo Schulze

Bei einer Sendung an einen 42-jährigen Baden-Württemberger soll die Deutsche Post AG gegen das Briefgeheimnis verstoßen haben. Nach Angaben des Mannes erhielt er am vergangenen Dienstag einen auf dem Postweg geöffneten Brief. Eine Mitteilung darüber, dass das Kuvert geöffnet worden war, fehlte.

Dem Empfänger des Briefes aus Berlin fiel der Eingriff in das Briefgeheimnis sofort auf. Der Umschlag war mit einem scharfen Gegenstand am linken Rand auf einer Länge von rund fünf Zentimetern aufgeschlitzt worden. In dem Kuvert befand sich neben einem Schreiben ein Minibuch, verpackt in ein Klarsichttütchen. Auch das Tütchen war aufgeschnitten worden, obwohl es mit einem wieder verschließbaren Druckverschluß versehen war.

Die zuständige Briefträgerin gab dem 42-Jährigen zufolge an, die Sendung nicht manipuliert zu haben. Ihr sei die Maninpulation beim Ausliefern der Post auch nicht aufgefallen. Allerdings, sio die Zustellerin, gebe es auch bei der Post schwarze Schafe. Um dem auf die Spur zu kommen, hat der Baden-Württemberger jetzt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

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