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Expertenkommission Fracking veröffentlicht Berichtsentwurf und bewertet Ergebnisse beauftragter Studien

Archivmeldung vom 19.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Verein „Fracking freies Hessen“
Bild: Verein „Fracking freies Hessen“

Die Expertenkommission Fracking (ExpKom) legt ihren diesjährigen Berichtsentwurf zum aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten vor.

Hierzu wurden Studien beauftragt, um internationale Erfahrungen auszuwerten und hypothetische Szenarien für Deutschland zu entwickeln, da in Deutschland keine Erprobungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Betrachtet wurden Methanemissionen, Monitoringkonzepte für Grundwasser und Oberflächengewässer sowie mögliche Risiken durch induzierte Seismizität.

Aus den drei dazu beauftragten Studien leitet die Expertenkommission folgende Kernaussagen ab:

Vor jeder Maßnahme muss ein umfassendes Baseline Monitoring erfolgen, das den Ausgangszustand eines Gebietes erfasst. Nur auf dieser Grundlage kann ein Verständnis des Geosystems erreicht und Überwachungsmaßnahmen bei und nach dem Eingriff gesteuert werden.

Mit Hilfe numerischer Simulationen müssen standortspezifische Parameter ermittelt und Schwellenschwerte abgeleitet werden. Sobald definierte Grenzwerte überschritten werden, sind umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Gefährdungspotential zu minimieren. Dies kann nicht nur eine Unterbrechung, sondern auch den vollständigen Abbruch einer Maßnahme bedeuten.

Zur Risikoabschätzung und -minderung sind sowohl die lokalen Gegebenheiten des Geosystems, in das eingegriffen wird, als auch Vulnerabilitäten wie Besiedlungsdichte und Infrastrukturen zu berücksichtigen. Dies kann den Ausschluss bestimmter Gebiete zur Folge haben.

Für den Umgang mit Produktions- und Lagerstättenwässern müssen im Vorfeld einer Maßnahme Konzepte zur Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung vorgelegt werden. Dabei soll der Fokus auf der Aufbereitung und Wiederverwendung liegen, um den Wasserverbrauch zu reduzieren. Für die Nachbetriebsphase müssen verbindliche Regelungen mit den Betreibern vereinbart werden.

Mit dieser fachlichen Grundlage kann die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots für Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Wasserhaushaltsgesetz, WHG Absatz 1) vorgenommen werden. Hierbei bedarf es schließlich eines gesellschafts-, wirtschafts- und klimapolitischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses, ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird.

  • Der Berichtsentwurf steht auf der Webseite der Expertenkommission Fracking zum Herunterladen zur Verfügung.

Quelle: Expertenkommission Fracking (ots)

Teil 1


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