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Arbeiten im Ausland: Was heißt das für die Rente?

Archivmeldung vom 02.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Europa gibt es zwar eine Wirtschafts- und Währungsunion, aber kein einheitliches Rentenrecht. Wer im Ausland arbeiten möchte, sollte sich also vorher rechtzeitig informieren, wie sich das auf die Rente auswirkt. Dabei sind zwei verschiedene Fälle zu unterscheiden, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

"Man nimmt im Ausland eine neue, eine völlig eigenständige Beschäftigung auf. Dann gilt das Recht des jeweiligen Beschäftigungslandes. Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet wird. Dann bleibt er weiterhin in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sein Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat."
Die Entsendung muss zeitlich befristet sein und damit im Prinzip eine Fortsetzung seines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Die Ansprüche, die man sich im Laufe seines Arbeitslebens in verschiedenen Ländern erwirbt, münden allerdings nicht in eine EU-Gesamtrente: "Wer in verschiedenen Ländern Rentenansprüche erworben hat, bekommt später auch die Renten aus diesen jeweiligen Ländern separat überwiesen. Allerdings werden die rentenrechtlichen Zeiten aus diesen Ländern für die Erfüllung von Wartezeiten oder sonstigen Rentenansprüchen zusammengerechnet."

Voraussetzung dafür ist, dass in diesen Ländern das europäische Gemeinschaftsrecht gilt oder mit ihnen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Um die Rente zu erhalten, muss man nur einen Antrag stellen, den Rest erledigt der Rentenversicherungsträger: "Es muss nur einmal ein Rentenantrag gestellt werden, und zwar in dem Land, in dem man wohnt. Damit hat man dann sozusagen das europäische beziehungsweise das internationale Rentenverfahren in Gang gesetzt. Der Antrag gilt dann auch in allen anderen betroffenen Ländern als gestellt."

Für alle, die im Ausland arbeiten wollen, bieten die Rentenversicherungsträger internationale Beratungstage an. Orte und Termine gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet eine Broschüre "Beschäftigung im Ausland" an. Diese wird gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro abgegeben. Sie kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Telefonnummer 030 865-24536, per Fax 030 865-27089, per E-Mail an [email protected] und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund

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