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Prozeß gegen den "König von Deutschland": Persönliche Wahrnehmung der Gerichtsverhandlung vom 27.06.2017

Archivmeldung vom 01.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Bild Sacchsen-Ahalt / Eigenes Werk

Der KRD Blog schreibt über die Prozeßbeobachtungen von Ulrike, die dem Prozeß gegen Peter I, bürgerlich Peter Fitzek vom Königreich Deutschland, beiwohnte. Der KRD Blog schreibt wie folgt: "Gestern wurde die Gerichtsverhandlung fortgeführt, in der Peter sich gegen den Vorwurf stellt, er habe mit seiner Gesundheitskasse ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft betrieben, daß unter die Aufsicht der BaFin falle."

Weiter berichtet der Blog über Ulrike's Aussagen: "Das Gerichtsgebäude in Dessau ist nicht so schmuck, wie das Landgericht Halle – aber in allen anderen Belangen fühlt es sich für mich wesentlich angenehmer an. Unsachlich, aber für mein Gefühl zutreffend: Dort gibt es mehr Luft zum Atmen.

Schmunzeln mußte ich über das Wiedersehen bekannter Gesichter. Das Personal, das die Durchgangskontrollen und die Saalbeaufsichtigung übernommen hat, war mir schon aus Halle bekannt. Sonderbar, wie Bekanntes gleich ein Gefühl von Vertrautem hervorzaubert. Selbst in diesem Fall.

Zur Richterin möchte ich gleich zu Beginn meine Erleichterung ausdrücken. Während Frau Mertens in Halle mit ihrem ausgeprägt kindlich-schmollenden Verhalten von vornherein jede Hoffnung auf Objektivität in mir erstickt hat, empfand ich Richterin Baumgarten als sachlich, objektiv und ernsthaft an einem Verständnis für die komplizierte Sachlage interessiert.

Obwohl, so kompliziert ist das ja auch nicht. Peter möchte den Menschen, die sich für eigenverantwortliche Gesundheit ohne Beeinflussung durch Pharmaunternehmen entschieden haben, eine alternative Absicherungsform anbieten. Kompliziert ist eher, dass die im Grundgesetzt garantierten Freiheiten auch hier wieder eingeschränkt werden. Dies zum Wohle des Menschen, der angeblich nicht in der Lage ist, Freiheit sozialverträglich zu nutzen.

Dazu eine gerichtsunabhängige Erkenntnis: Je stärker die Regulierung, desto gelähmter reagiert unser gesundes, soziales Verhalten. Wenn ich monatlich eine hohe Versicherungsrate zahle, möchte ich gerne auch mal „was davon haben“, damit ich nicht „umsonst“ gezahlt habe. Das dient weder der Gesundheit, noch dem sozialen Verhalten. Geht Euch das auch manchmal so?

Zurück zum Prozeß. Die Richterin gab Peter die Gelegenheit, ausführlich zu schildern, wieso er seine Angebotsformulare ständig mit neuen Änderungen versehen hat – was auf den ersten Blick so aussehen mag, als wolle er irgendetwas verschleiern und undurchsichtig machen. Tatsächlich wurden die Verträge in ständigem Dialog mit der BaFin laufend so angepaßt, daß sich die Gesundheitskasse eindeutig nicht im Zuständigkeitsbereich der Versicherungsaufsicht befand.

Denn Folgendes wurde mir während der Verhandlung klar: Wer ein Krankenversicherungsgeschäft betreibt, das unter das Versicherungsaufsichtsgesetzt fällt, muß sich an Einschränkungen und Vorgaben halten. Das betrifft in hohem Maß die Methoden zur Wiedererlangung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit.

Denn in VAG-bestimmten Krankenversicherungen prägt die sehr finanzstarke und damit immens einflußreiche Pharmaindustrie die Auswahl. Preiswerte oder gar kostenfreie, äußerst wirksame Methoden werden entweder gar nicht angeboten oder so verändert, dass damit ein Geldgeschäft möglich ist.

Das einfachste Beispiel ist das Vitampräparat, das den gesunden Apfel niemals ersetzten wird …

Nach vielen Gesprächen zwischen Peter und dem zuständigen Mitarbeiter der BaFin stellte sich heraus, daß die Zuständigkeit der Versicherungsaufsicht an einem simplen Vorgang hängt: dem Rechtsanspruch auf Zahlungsübernahme einer Leistung.

Peter hatte sich das nach gesundem Menschenverstand so vorgestellt: Wer sich krank fühlt, sucht nach einem Weg, wieder gesund zu werden – nach dem Grundsatz: Wer heilt hat recht. Nicht nach dem Grundsatz: Woran Pharmaindustrie oder Arzt am meisten verdienen, hat Vorrang. Wer seine Gesundheit dauerhaft erhalten möchte, geht ebenso vor. Dabei anfallende Rechnungen gibt er an die Gesundheitskasse weiter und bekommt den ausgelegten Betrag erstattet.

Dabei ist Eigenverantwortung gefordert: Der in der Gesundheitskasse abgesicherte Mensch erklärt sich bereit, die Funktionsweise seines ganzheitlichen Körper-Geist-Seele-Wesens kennenzulernen und sich ihm gegenüber angemessen zu verhalten. Für diese – durch kostenfreie Vorträge und Seminare unterstützte – Eigeninitiative, kann er bei der Absicherung seiner Gesundheit sparen – logisch: wer sich aktiv gesund erhält, ist von bestimmten Krankheitsformen, wie z.B. den weit verbreiteten Zivilisationskrankheiten, weniger betroffen. Außerdem können auch bewährte, natürliche Verfahren angewendet werden, die in der Regel nachhaltiger und niedrigpreisiger sind.

Problem Nr. 1: Sobald Peter zusagt, dass entsprechende Leistungen übernommen werden, fällt er unter das VAG, das diese Leistungen zum großen Teil nicht ins Programm läßt.

Problem Nr. 2: Wenn er nur auf Vertrauensbasis arbeitet und keinen Rechtsanspruch auf Zahlungsübernahme vertraglich festlegt, gilt seine Absicherung nicht als die geforderte Pflichtversicherung.

Der Hintergrund hierzu: Jeder hat sich zu versichern. Macht angeblich Sinn, damit teure „Schäden“ nicht vom Staat übernommen werden müssen. Macht keinen Sinn, wenn die Beamten-Beihilfe (nur für Beamte) die einzige genehmigte Alternative zum pharmagesteuerten System ist.

Und so sieht es inzwischen aus:

  1. Du mußt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen, die dem VAG unterliegt.
  2. Es sei denn, Du bist Beamter …

Ok, ich höre sofort auf, bissig zu sein.

Die Chancen, die Peter hat, aus diesem Prozeß mit einem Freispruch herauszukommen, wurden von den gestern anwesenden Zuschauern unterschiedlich beurteilt. Ob die Rechtmäßigkeit der Behörde BaFin an sich zum Thema gemacht wird, ist auf dieser Gerichtsebene zweifelhaft. Eine Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit wird bleiben. Soviel habe ich inzwischen begriffen, daß beides gemeinsam nur selten in deutschen (und wahrscheinlich den meisten anderen) Gerichtssälen zu finden und – zumindest bislang meine Erfahrung – unterhalb der Bundesgerichtshof-Ebene auch gar nicht unbedingt gewollt ist.

Aber es gibt nicht nur den Blick auf übertretene rechtliche Rahmen. Peter forscht. Er sucht nach Möglichkeiten, in unserem bestehenden Rechtsystem die Freiheit zu leben, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. Er möchte herausfinden, wo den Menschen Eigenverantwortlichkeit zurückerobert werden kann. Forschung in allen Bereichen funktioniert nur durch einen kreativen Umgang mit herrschenden Regeln.

Die Beurteilung, inwiefern Peter rechtskonform eine Alternative zum herrschenden Krankenkassensystem angeboten hat, zeigt vielleicht rechtlich ungewohntes Verhalten, das in dieser Sache gegen ihn ausgelegt werden können.

Das zukünftige Angebot einer Alternative muß unter der Gesetzgebung, so wie sie sich heute im Gericht für mich dargestellt hat, meinem Verständnis nach komplett neu gestaltet werden. Ob es auf Europäischer Ebene neue Wege gibt oder ein Rechtssystem notwendig wird, dass neben dem System der BRiD eine Existenzberechtigung hat, wird Peter mit seinem Team auch weiterhin erforschen.

Klar ist: Wir finden eine Alternative.

Solange eine Gängelung, die Eigenverantwortung und individuelle Übernahme von Verantwortung auf regionaler und gesellschaftlicher Ebene per se ausschließt und Einschränkungen ganz grundsätzlicher Freiheits- und Menschenrechte flächendeckend und ungeprüft in Kauf nimmt, solange wird es auch Menschen geben, die sich die Suche alternativer Lösungen weiterhin auf die Fahne schreiben.

Für uns, unsere Kinder und unsere Zukunft.

Quelle: KRD Blog / Ulrike

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