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Corona-Krise: „Maßnahmen sind verfassungswidrig“ – Rechtsanwältin übt deutliche Kritik

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die politisch beschlossenen Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens? Hat es in der bundesdeutschen Geschichte ähnliche Situationen gegeben? Wie können Bürger ihre Grundrechte schützen? Diese und andere Fragen beantwortet die Rechtsanwältin Jessica Hamed gegenüber Sputniknews.

Wie bewerten Sie die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern aus rechtlicher Sicht?

Zusammengefasst halte ich letztlich alle unspezifischen, das heißt für alle unterschiedslos geltenden Anti-Corona-Maßnahmen, in Gänze für verfassungswidrig. Unterschiedslos heißt, dass sich die Maßnahmen auf alle Menschen in Deutschland beziehen, unabhängig davon, ob von ihnen ein Infektionsrisiko ausgeht oder ob bei ihnen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf existiert.

Für das unterschiedslose Vorgehen gegen alle Bürger gibt es keine ausreichende Rechtsgrundlage. Das Infektionsschutzgesetz gestattet zum Beispiel in spezifischen Fällen Quarantäneanordnungen, aber es ist dort keine Regelung für eine allgemeine, für alle Menschen geltende Kontaktsperre oder gar einer Ausgangsbeschränkung zu finden. Dasselbe gilt für die allgemeine Schließung von Geschäften, Betrieben, Einrichtungen usw. und für die angeordneten Veranstaltungs- und Versammlungsverbote. Die Verwaltungsgerichtshöfe in Baden-Württemberg und Bayern haben diesbezüglich in ihren Entscheidungen auch Bedenken angemeldet.

Die Generalklausel nach § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), auf die letztlich die überwiegende Anzahl der Maßnahmen gestützt werden, ist viel zu weitgehend und zu unbestimmt. Ähnlich wie im Polizei- und Ordnungsrecht ist es Sache des demokratisch legitimierten Parlaments, wesentliche Eingriffe selbst zu normieren. Er darf die Exekutive nicht zu derart weitreichenden, unübersehbaren Maßnahmen ermächtigen. Meines Erachtens war eine ausreichende Rechtsgrundlage zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Darüber hinaus sind die Maßnahmen unverhältnismäßig. Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidungsgrundlage – der Prognose der Entwicklung der Pandemie – fehlt in den Verordnungsbegründungen – so es überhaupt welche gibt – und den Gerichtsentscheidungen nahezu vollständig. Dort heißt es in der Regel lapidar, das Robert Koch-Institut (RKI) stufe die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch ein; als sei damit zur Frage der Gefährdungslage alles gesagt. Bislang haben wir noch keine Erklärung erhalten, obwohl wir sie angefordert haben, wie es zu dieser Einschätzung – die im Übrigen der jeweilige Verordnungsgeber vornehmen muss und nicht dem RKI übertragen kann – kommt. Etwa welche Tatsachen den Annahmen zugrunde liegen usw. Der Staat muss sich für Grundrechtseingriffe rechtfertigen, und seine Annahmen nachvollziehbar offenlegen und nicht die Bürger müssen beweisen, dass sie ein Recht auf ein freies Leben haben. Aktuell laufen die Verfahren aber so, dass wir begründen müssen, warum der Staat nicht eingreifen darf. Insofern wurde die Darlegungslast faktisch ins Gegenteil verkehrt.

Das ist aber offenbar derzeit auch das Selbstverständnis der Politik, wie man unter anderem daran sieht, dass von „Lockerungen“ gesprochen wird – ein Begriff aus dem Strafvollzug – und Menschen als egoistisch, dumm oder zumindest unsolidarisch getadelt werden, die Kritik an den Maßnahmen üben. Dass die Maßnahmen im Übrigen auch zu einer Vielzahl an Kollateralschäden führen, die sich ebenfalls auf das Leben und die Gesundheit auswirken, wird kaum beachtet. Auch wenn das meiner Beobachtung nach zumindest immer mehr in den öffentlichen Fokus rückt – glücklicherweise.

Warum geht die Politik so vor, nachdem sie gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Beratern im Februar noch erklärte, alles werde nicht so schlimm?

Eine gute Frage, der sicherlich zahlreiche Untersuchungsausschüsse auf den Grund gehen werden müssen. Ich kann nur spekulieren. Ich halte es für am Wahrscheinlichsten, dass die Politiker – nachdem sie zu spät reagiert haben – Angst hatten, dass es zu ähnlichen Situationen wie in Italien kommt, weshalb man sicherheitshalber alles lahmgelegt hat. Menschlich eine nachvollziehbare Reaktion. Doch dann wurde die Zeit nicht sinnvoll genutzt. Testkapazitäten wurden nur langsam hochgefahren, von der Durchführung notwendiger Obduktionen hat man bis Mitte April seitens des RKI abgeraten und die vorhandenen Testkapazitäten wurden nicht gut genutzt, etwa um repräsentative Testungen durchzuführen.

Die Politik hat einen Shutdown – vermutlich aus Panik – durchgeführt, ohne sich zu überlegen, wie es danach eigentlich weitergehen soll. Auch ein Ziel wurde nur unklar formuliert. Inzwischen hält die Politik die Reproduktionszahl für maßgeblich und möchte die unter dem Wert 1 halten. Das bedeutet, dass der Virus wohl nicht nur eingedämmt werden soll, sondern vernichtet – was wiederum in einer globalisierten Welt nicht funktionieren kann. Das bedeutet nämlich, dass jeder infizierte Mensch weniger als eine Person anstecken soll, so dass sich das Virus nicht mehr ausbreitet. Das wiederum ist eine problematische Strategie, wenn man bedenkt, dass aktuell davon auszugehen ist, dass das Virus nicht einfach verschwindet, sondern wir lernen müssen, damit – wie mit zahlreichen anderen Infektionskrankheiten – zu leben. Häufig vernimmt man aus der Politik, die Normalität sei erst wieder möglich, wenn entweder eine Behandlungsmöglichkeit für die Krankheit COVID-19 entwickelt wurde oder wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht. Zu Recht haben viele Menschen nun die Befürchtung, dass es zu einer Impfpflicht kommen wird.

Auch die Idee, einen Immunitätsnachweis zu erbringen, um „Sonderrechte“ zu erhalten, sehe ich als eine sehr besorgniserregende Entwicklung an. Damit wird das Zeichen gesetzt, dass sich die Bevölkerung ihre Freiheit „erwerben“ muss. Es besteht meines Erachtens die naheliegende Gefahr, dass sich Menschen dann bewusst einer Ansteckungsgefahr aussetzen, um sich zu infizieren um sich „Sonderrechte“ zu sichern. Bereits daran wird deutlich, wie absurd diese Idee ist. Ein weiterer Grund für den schwerfälligen „Exit“ könnte darin bestehen, dass sich inzwischen abzeichnet, dass der Shutdown nicht notwendig gewesen sein könnte.

Welche ähnliche Situation in der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher?

Eine ähnliche Situation gab es in der bundesdeutschen Geschichte noch nicht. Allenfalls könnte man hier an die politische Reaktion auf 9/11 denken. Deutschland hat mit den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen auf den Terroranschlag reagiert.  Damit sicherte sich der Staat weitgehende Eingriffsgrundlagen, mit denen die Überwachungsmöglichkeiten des Staats erweitert wurden. Eine besonders kritische Maßnahme war hierbei die der Vorratsdatenspeicherung. Kritik hiergegen gab und gibt es zahlreich, z.B. von der ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberg. Die oben genannten Gesetze sind befristet, wurden aber größtenteils immer wieder verlängert. Das zeigt, dass der Staat Eingriffsmöglichkeiten, die er sich schafft, höchst ungern wieder zurücknimmt.

Was können die einzelnen Bürger tun, um ihre verfassungsmäßigen Grundrechte zu schützen?

Die Bürger können jegliche demokratischen Einflussmöglichkeiten nutzen. Das fängt an bei Anfragen an Politiker, z.B. kann man seine Abgeordneten bitten, Anfragen im jeweiligen Parlament an die Regierungen zu stellen, dem Aufsetzen oder Mitunterzeichnen von Petitionen, mittels der Teilnahme an Versammlungen, der Mitwirkung auf politische Entscheidungsprozesse im Rahmen eines parteipolitischen oder sonstigen gesellschaftspolitischen Engagements, durch das Publizieren von Beiträgen, bis hin natürlich zum Beschreiten des Rechtswegs. Alle Menschen können einen Beitrag zur Wahrung der Grundrechte leisten. Wichtig ist meines Erachtens, sich in der für einen selbst passenden Weise einzubringen. Ich bin davon überzeugt, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt deutlich weniger „Lockerungen“ hätten, wenn es nicht zahlreichen Widerstand auf unterschiedlichen Ebenen gäbe.

Wir müssen als Gesellschaft in einen offenen und transparenten sowie kritischen Diskurs kommen. Nur so wird es uns meines Erachtens gelingen, die sich immer mehr verfestigende Spaltung der Gesellschaft zwischen denjenigen, die für restriktive Maßnahmen sind und derjenigen, die die Maßnahmen für überflüssig und/oder rechtswidrig halten, zu überwinden. Dazu bedarf es einer sachlichen, unaufgeregten Debatte. Diese wird aktuell erfreulicherweise allmählich wieder möglich. In den letzten Wochen war indes zu beobachten, wie seitens der Politik und dem Großteil der Berichterstattung, Angst geschürt wurde. Ein probates aber unethisches Mittel, um Akzeptanz zu schaffen. Es ist richtig auf die Gefahren der Erkrankung hinzuweisen, es ist aber falsch, Bilder totkranker Menschen zu instrumentalisieren und zu suggerieren, dass es sich um eine besonders totbringende Erkrankung handle.

Bisher gab es über 150 Verfahren vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten, weil Bürger gegen die Maßnahmen klagten. Nur wenige waren erfolgreich. Warum?

Die Gerichte müssen hier Verantwortung übernehmen, was sie aktuell nur sehr begrenzt machen. Obwohl es die schwerwiegendsten Eingriffe sind, die wir in der Bundesrepublik Deutschland je durchleben mussten, ziehen sich die Gerichte im Ergebnis auf die sog. „Folgenabwägung“ unter dem Hinweis darauf, dass die aufgeworfenen Fragen abschließend erst im Hauptsacheverfahren geprüft werden könnten, zurück. Von einzelnen Eingeständnissen, die allerdings im Wesentlichen Randkorrekturen darstellen, einmal abgesehen. Das ist nicht hinnehmbar bei so gravierenden und folgenreichen Grundrechtseingriffen; ersichtlich kommt hier eine Entscheidung in der Hauptsache für all diejenigen, die ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, häusliche Gewalt erleiden, mit psychischen Problemen zu kämpfen haben, zusehen müssen, wie ihre Kinder unter der Situation leiden, die ihre medizinischen Behandlungen zurückstellen müssen, ihre Angehörigen in Pflegeheimen nicht mehr sehen können usw., zu spät. Diese Herangehensweise führt auch dazu, dass die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, was meines Erachtens sehr gefährlich werden kann. Inzwischen ist es so weit gekommen, dass wir in den fachgerichtlichen Verfahren zum Teil überhaupt nicht mehr rechtzeitig – sprich vor Außerkrafttreten der jeweils gültigen Verordnung – eine Entscheidung bekommen.

Ich finde auch, dass es eine Zumutung ist, dass die Politik nicht dagegen steuert und weiterhin immer wieder rechtswidrige Maßnahmen erlässt und Menschen in ihren Freiheitsrechten einschränkt. Aber es ist leider nicht das erste Mal in der Menschheitsgeschichte, dass als letztes rechtstaatliche Korrektiv die Justiz bleibt. Und vor dieser Aufgabe dürfen sich die Richter*innen nicht „wegducken“, in dem sie die drängenden Fragen unbeantwortet lassen und nur hier und da – wo nicht das Gesamtkonzept in Gefahr gerät -  Maßnahmen beanstanden. Mit unseren Verfahren möchte wir auch die aktuellen Geschehnisse dokumentieren, weshalb wir sehr umfassend vortragen.  Wir hoffen indes sehr, dass diese Verfahren nicht in die Rechtsgeschichte als Beispiele des erneutes Versagen eines Rechtstaates eingehen werden.

Sie haben für einen Journalisten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Mainz  (Rheinland-Pfalz) eingereicht. Worum geht es dabei und wie lange wird es dauern, bis eine Entscheidung gefällt wird?

Auch die von uns beanstandeten Maßnahmen in der Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz sind unseres Erachtens verfassungswidrig und müssen aufgehoben werden. Sie greifen ohne rechtfertigenden Grund in die Grundrechte unseres Mandanten und die aller Normadressaten ein. Das Eilverfahren endete ohne Entscheidung, da die Geltungsdauer der Verordnung überraschend verkürzt wurde. Das habe ich bislang noch in keinem „Corona-Verfahren“ erlebt. Am 28. April hatten wir die Klage anhängig gemacht und dem Klagegegner wurde bis zum 4. Mai eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Am 29. April hatte ich die Verkürzung der Frist auf den 30. April beantragt, der Antrag wurde abgelehnt. Am 30. April hat die Gesundheitsministerin sodann eine neue Verordnung erlassen, in der sie bestimmt hat, dass nunmehr die von uns angegriffene Verordnung statt am 6. Mai mit Ablauf des 2. Mai außer Kraft treten wird. Daraufhin habe ich am 1. Mai beantragt, bis zum 2. Mai zu entscheiden. Das hat wenig überraschend zu keinem Erfolg geführt.

Wir werden nun aber auch gegen die neue, die 5. Verordnung, einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz stellen und sind zuversichtlich, dieses Mal eine Entscheidung zu erhalten. Zumindest sofern die Verordnung nicht wieder vorzeitig außer Kraft gesetzt wird. Die kurzen Verordnungsdauern von nur zwei Wochen sind ohnehin schon fast zu knapp, um effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Deshalb müssen wir und auch die Gerichte uns zumindest darauf verlassen können, dass die Verordnungen wenigstens nicht früher zu Gunsten einer neuen Verordnung aufgehoben werden. Das probate Mittel wäre hier die Abänderung der bestehenden Verordnung, was z.B. in Hessen gemacht wird. Der Erlass einer neuen Verordnung hingegen führt prozessual dazu, dass Bürger, die sich dagegen wehren möchten, immer wieder neue Verfahren – mit den entsprechenden Kosten – anhängig machen müssen.

Wie bewerten Sie die Einschätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 22. April 2020, dass die Bundesregierung ihre Kompetenzen im Föderalismus überschreitet?

Juristisch mag die Einschätzung – ohne die Ausführungen vertieft geprüft zu haben – zutreffend sein. Faktisch ist es jedoch so, dass die Landesregierungen nur sehr eingeschränkt eigene Entscheidungen treffen. Zu beobachten ist auch, dass der Druck, die Beschlüsse ohne größere Änderungen umzusetzen, sehr hoch ist. Mir erscheint es ferner so, dass die Länder letztlich auch ungeprüft die Risikoeinschätzung des RKI übernehmen. Zumindest habe ich noch keine anderen Erläuterungen in meinen Verfahren zur Kenntnis gebracht bekommen. Das ist insofern äußerst problematisch, da der Verordnungsgeber selber prüfen muss – auch wenn er sich natürlich einer fremden Expertise bedienen darf – ob seine Eingriffe erforderlich sind oder nicht.

Jessica Hamed ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in der Kanzlei Bernard Korn & Partner. Sie studierte in Mainz und Buenos Aires (Argentinien) und erhielt für ihre herausragenden Studienleistungen ein Begabtenstipendium. Sie arbeitet außerdem als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität und hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Mainz. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Prof. Dr. David Jungbluth vertritt sie die Klage des Journalisten Jens Wernicke gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz. Ferner führt sie vier weitere Verfahren gegen die Maßnahmen in Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein.

Das Interview mit Jessica Hamed ist Teil eines Gesamtinterviews mit ihr und dem Rechtsanwalt Prof. David Jungbluth zu rechlichen Fragen der Anti-Corona-Maßnahmen. Das vollständige Interview kann hier online als PDF-Datei heruntergeladen werden. Das Teil-Interview mit Prof. Jungbluth wird am Mittwoch online veröffentlicht.

Quelle: Sputnik (Deutschland)


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