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Ein Überblick über berufsbedingten lärminduzierten Hörverlust bei Arbeitnehmern

Archivmeldung vom 05.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Symbolbild
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Mehr als 10 Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz einem gefährlichen Lärmpegel ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Berufe im Baugewerbe und in der Fertigung, aber auch in vielen anderen Bereichen. Tausende von ihnen entwickeln daraufhin Probleme mit ihrem Gehör. Das bedeutet für die Arbeitgeber wiederum, dass sie mit Forderungen nach Entschädigung konfrontiert werden. Wir möchten uns in diesem Artikel eingehend mit dem Thema des berufsbedingtem Hörverlusts bei Arbeitnehmern beschäftigen.

Welche Möglichkeiten zum Gehörschutz gibt es?

Für Arbeitnehmer, die berufsbedingt Lärm ausgesetzt sind, gibt es verschiedene Gehörschutzmittel:

  • Otoplastiken, die für jeden Mitarbeiter individuell angefertigt werden
  • Gehörschutzstöpsel
  • Kapselgehörschützer Alle haben gewisse Vor- und Nachteile. Allerdings müssen sie entsprechende Standards erfüllen.

Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

  • Ist das Gehörschutzmittel für die Arbeitsumgebung geeignet?
  • Wie gut ist die Schalldämmung? Ein Wert von 85 dB(A) darf nicht überschritten werden. Auf der anderen Seite müssen sich die Mitarbeiter untereinander immer noch verständigen können.
  • Gibt es eine CE-Kennzeichnung?
  • Wie gut ist der Tragekomfort? Gehörschutz darf beim Tragen keine Schmerzen verursachen.
  • Gibt es noch weitere Arbeitsausrüstung, die mit dem Gehörschutz kombiniert werden muss, wie beispielsweise einen Helm?
  • Ist die Lärmbelastung am Arbeitsplatz permanent? In dem Fall lohnt sich eine Anfertigung von Otoplastiken.
  • Variiert der Lärmpegel am Arbeitsplatz stark? Dann sind Kapselgehörschützer, die man schnell auf- und wieder absetzen kann, meist die beste Wahl.

Entschädigungsansprüche von Arbeitnehmern mit Hörbehinderung Sollte ein Arbeitnehmer tatsächlich eine Hörbehinderung aufgrund zu hoher Lärmbelastung am Arbeitsplatz davontragen, kann es für Arbeitgeber richtig teuer werden. Die Entschädigungsansprüche belaufen sich dann schnell auf mehrere Millionen Euro im Jahr. Zu viel Lärm am Arbeitsplatz kann aber auch noch andere negative Auswirkungen haben. Er kann dazu führen, dass Arbeitnehmer weniger produktiv sind und emotionalen Stress verursachen. Auch die Konzentrationsfähigkeit nimmt dadurch ab. Durch eine zu hohe Lautstärke wird auch die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern beeinträchtigt und eventuelle Warnrufe oder -signale können möglicherweise überhört werden. So nimmt die Wahrscheinlichkeit Arbeitsunfällen zu. Lärmwirkungen sollten also keinesfalls unterschätzt werden.

Wann wird die Lautstärke am Arbeitsplatz gefährlich?

Wer langfristig mit einem zu hohen Lärmpegel konfrontiert ist, der neigt dazu, sich daran zu gewöhnen. Dies wurde auch beim International Noise Awareness Day unter dem Motto „Alles laut oder was“ thematisiert. Und genau das ist das Gefährliche: Lärm ist eine subjektive Empfindung. Es kann passieren, dass man das Risiko fürs Gehör erst wahrnimmt, wenn es bereits zu ersten Schäden gekommen ist. Ein Warnzeichen sollte es auf jeden Fall sein, wenn man die Stimme deutlich erheben muss, um mit einem Arbeitskollegen zu sprechen, der in der Nähe steht. Mittlerweile gibt es auch Apps, mit denen sich der Geräuschpegel in der Umgebung ermitteln lässt. Wird hier eine Lautstärke von 85 dB gemessen, ist Vorsicht geboten. Vor allem dann, wenn diese Exposition über einen kompletten Arbeitstag anhält.

Es ist aber nicht nur die Lautstärke selbst, die sich auf das Gehör auswirkt. Ebenso sind drei weitere wichtige Faktoren zu beachten:

  • Expositionsdauer
  • Zeiten der Lärmunterbrechung und Pausen
  • Impulsivität: Geräusche beginnen oder enden abrupt

Wer sich nicht sicher ist, wie stark sein Gehör am Arbeitsplatz beansprucht wird, der sollte die Lärmbelastung aufgrund dieser Faktoren objektiv dokumentieren. Dazu eignen sich zum Beispiel Tonaufnahmen oder Lärmmessungen mit speziellen Geräten und Apps.

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen für Lärmbelastung im Beruf?

Sind Sie nach Ihrer Beurteilung zu dem Schluss gekommen, dass es an Ihrem Arbeitsplatz einen riskanten Lärmpegel gibt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten weiter vorzugehen.

Zunächst einmal sind im Deutschen Arbeitsschutzgesetz Grenzwerte für die zulässige Lautstärke am Arbeitsplatz festgelegt. Für diese Grenzwerte gibt es folgende Richtlinien:

  • Die Lärmexposition darf für einen ganzen Arbeitstag mit 8 Stunden nicht mehr als 80 dB betragen.
  • Impulslärm darf einen Wert von 135 dB nicht übersteigen.

Falls einer der beiden Punkte auf den Arbeitsplatz zutrifft, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie zu informieren und Ihnen Verhaltensrichtlinien erklären. Außerdem muss er Ihnen einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Auch beim Tragen eines Schallschutzes darf ein Grenzwert von 87 dB, am Ohr gemessen, während eines 8-Stunden-Arbeitstages nicht überschritten werden. Dort wo Arbeitnehmer für längere Zeit mit einem Lärmpegel von 85 dB oder mit einem Impulslärm von 137 dB konfrontiert sind, muss eine Kennzeichnung des entsprechenden Bereiches vorgenommen werden. Zudem muss ihnen dann ein Ohrenschutz zur Verfügung gestellt werden. Wobei auch auf die richtige Verwendung dieses Schutzes geachtet werden muss.

Das können Arbeitgeber sonst noch tun

Auch wenn es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte gibt, reichen diese oft nicht aus, um Hörschäden bei Arbeitnehmern zu verhindern. Um den Schutz der Mitarbeiter in den Vordergrund zu stellen und Ansprüchen auf Entschädigung zu entgehen, sind auch noch folgende betriebliche Maßnahmen sinnvoll:

  • regelmäßige Messungen des Lärmpegels am Arbeitsplatz und Dokumentation der Ergebnisse
  • Mitarbeiter jährlich zum Hörtest schicken
  • administrative und technische Kontrollen
  • Gehörschutz für Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung stellen
  • die Aufklärung der Mitarbeiter bezüglich der Risiken zu hoher Lautstärken und der richtigen Anwendung von Gehörschutzmitteln
  • das Gehörschutzprogramm jährlich einer Bewertung unterziehen.

Welche der genannten Maßnahmen wirklich zum Tragen kommen, kann, je nach Branche, unterschiedlich sein. Je nach Möglichkeiten können zum Beispiel auch Änderungen der Arbeitsprozesse eingeleitet werden. Sinnvoll wäre es, wenn so wenig Personen wie möglich über einen längeren Zeitraum einem kritischen Lärmpegel ausgesetzt wären.

In welchen Gesetzen und Regelungen ist der Gehörschutz verankert?

Es gibt gleich mehrere Gesetze, die sich mit dem Thema Gehörschutz am Arbeitsplatz beschäftigen. Hier finden Sie die entsprechenden Vorschriften:

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • 8. Verordnung zum Produktionssicherheitsgesetz

Arbeitnehmer sollten auf einem geeigneten Gehörschutz bestehen

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und der Meinung, dass Ihnen ein Gehörschutz zusteht, sollten Sie auch danach fragen. Die meisten Arbeitgeber werden Ihnen eine solche Bitte nicht abschlagen. Sollte das doch der Fall sein, können Sie sich auch an verschiedene Behörden wenden. Dann wird wahrscheinlich erstmal eine Inspektion Ihres Arbeitsplatzes vorgenommen, in der der tatsächliche Lärmpegel erfasst wird. Kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass ein Gehörschutz nötig ist, wird er alle nötigen Schritte in die Wege leiten.

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