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Abmahnung: Rocker schickt CD-Trümmer an Anwalt

Archivmeldung vom 05.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eigentlich hatte der Musikfan die Maiden-CD legal erworben. Foto: pixelio/cityspotlight
Eigentlich hatte der Musikfan die Maiden-CD legal erworben. Foto: pixelio/cityspotlight

Abmahnungen wegen dem Herunterladen oder Anbieten illegaler Raubkopien sind nichts neues. Dass nun aber Musikfans, die ihre vor Jahren legal erworbenen CDs über Online-Flohmärkte verkaufen, Opfer von Abmahnungen werden erscheint dem neutralen Beobachter doch langsam grotesk.

Trotzdem ist genau das einem Heavy-Metal-Fan aus Ettlingen passiert. Er hatte eine alte CD der Band Iron Maiden über das Verkaufsportal Hood.de feilgeboten - nicht wissend, dass es sich bei der CD um ein nicht lizenziertes Produkt handelt. Umso erstaunter dürfte der Musikliebhaber gewesen sein, als plötzlich eine Abmahnung von einer Hamburger Anwaltskanzlei in seinem Briefkasten lag, in der er zur Zahlung von 100 Euro und zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung aufgefordert wurde. Der ehemalige Fan der britischen Rocktruppe zertrümmerte daraufhin seine gesamte Iron-Maiden-Sammlung, schickte die Trümmer an die Anwaltskanzlei und überwies die geforderten hundert Euro. Gleichzeitig überwies er weitere 100 Euro an die deutsche Piratenpartei, berichtet Telepolis. Als Grund nannte er, dass er im Abmahnwesen "dringenden Handlungsbedarf und wenig Bewegung bei etablierten Parteien" sehe. "Bisher ist es noch eher die Seltenheit, dass sich Abmahnopfer an die Piratenpartei wenden. Wir bedauern das, bieten wir doch ausdrücklich kostenfreie Rechtsberatung in diesem Falle an", sagt Piratenpartei-Sprecher Robert Sarnighausen gegenüber pressetext.

Das Management der Heavy-Metal-Urgesteine hatte zuvor die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner damit beauftragt, gegen Verkäufer nicht lizenzierter Iron-Maiden-Produkte vorzugehen. Immer wieder trifft es allerdings statt professioneller Marken- und Urheberrechtspiraten unbedarfte Fans, die vor Jahren CDs gekauft hatten. Stein des Anstoßes war, dass es sich bei der vom Musikfan angebotenen CD um ein sogenanntes "Bootleg" handelte, also eine unautorisierte Aufzeichnung eines Live-Konzerts, die dann in weiterer Folge als CD veröffentlicht wurde. Die Frage ist allerdings, ob die CD, als sie vom Abgemahnten Mitte der Neunziger erstanden wurde, bereits ein "Bootleg" war - sie wurde zu dieser Zeit, wie der Maiden-Anwalt zugab, legal in deutschen Elektrogroßmärkten verkauft. Tatsächlich wird als Grund für die Abmahnung eine Änderung der Rechtslage verantwortlich gemacht, die den Tonträger in die Illegalität beförderte. "Jede CD ist ja an und für sich nichts weiter als eine Kopie. Wie hier der Musikverlag auf die Idee kommt, dass dies eine illegale Kopie sein soll, obwohl sie ja in einem gewöhnlichen Musikgeschäft erworben wurde, ist uns ein Rätsel. Hier ist scheinbar Willkür am Werk und man sieht wieder mal, dass die Musikindustrie unter fadenscheinigen Vorwänden Bürger unnötig kriminalisiert", so Sarnighausen. Eine genauere Nachprüfung ist unter anderem auch deshalb schwer, weil vonseiten der Anwaltskanzlei auf den Wunsch des Mandanten nach genaueren Informationen offenbar lediglich mit dem Verweis auf eine "Vielzahl gerichtlicher Verfahren für die Iron Maiden Holdings Ltd." verwiesen wurde.

Was ein "Bootleg" tatsächlich ist, hängt sowohl von räumlichen als auch von zeitlichen Faktoren ab. Selbst wenn auf einem Tonträger explizit das Wort "Bootleg" erwähnt wird, muss dieser noch nicht zwangsläufig illegal sein. So kursiert derzeit beispielsweise eine Bob-Dylan-Serie, die - zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt - als ausreichend lizenziert gilt, explizit als "Bootleg" bezeichnet wird und bei Händlern wie Amazon zu haben ist. Auch muss es sich bei "Bootlegs" keineswegs um sofort erkennbare illegale Live-Mitschnitte handeln. Viele Werke der Band "The Sweet" sind beispielsweise Studioaufnahmen, die Brian Conolly, Mitglied der Orignialbesetzung unter diesem Namen veröffentlichte. Als sich der später in die Band gekommene Andrew Scott ein Schutzrecht auf den Bandnamen eintragen ließ, konnte die Musik Conollys aus dem Verkehr gezogen werden und wurde plötzlich zum "Bootleg".

Bei vielen abgemahnten Tonträgern handelt es sich also nicht um leicht erkennbare "Bootlegs", sondern oftmals um Werke denen die mangelnde Lizenzierung nicht angesehen werden kann. Gute Tonqualität und Cover, auf denen mit keinem Wort erwähnt wird, dass es sich um unlizenziertes Material handeln könnte, führen Musikliebhaber in die Irre. Echte "Bootlegs" werden indes eher in relativ rechtsfreien Räumen, etwa auf Flohmärkten oder Second-Hand-Plattenläden, angeboten. Dem betroffenen Rocker, der wegen des Versuchs, eine Maiden-CD zu verkaufen zur Kasse gebeten wurde, hilft dies freilich alles nichts. Er hat seine gesamten Fan-Artikel zerstört und an den abmahnenden Anwalt nach Hamburg geschickt, "um sicherzugehen dass sich unter den vermeintlich originalen CDs nicht wieder ein "Bootleg" findet". Ein anderer abgemahnter Iron-Maiden-Fan kündigt an, er werde sich künftig von CDs und DVDs fernhalten. Der Rat des Anwalts, der Iron Maiden in Deutschland vertritt: "Wer sicher gehen will, nichts illegales zu verkaufen, sollte im Zweifelsfall einfach gar keine alten Iron-Maiden-Produkte verkaufen." Verkauft man doch aus versehen eine vermeintlich illegale CD und erhält eine Abmahnung, dann "sollte man sich kompetente Hilfe bei Fachleuten suchen. Entweder man wendet sich an die Piratenpartei oder direkt an einen Anwalt, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat", sagt Sarnighausen. 

Quelle: pressetext.deutschland Dominik Erlinger

 

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