Lagebild vorgestellt: Fallzahlen zu Kindesmissbrauch bleiben hoch

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Im Jahr 2024 ist die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nach jahrelangem Anstieg nahezu konstant geblieben. Mit 16.354 Fällen bei Kindern sowie 1.191 Fällen bei Jugendlichen bewegen sich die Zahlen weiterhin über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt, wie aus dem neuen Bundeslagebild des BKA hervorgeht, welches am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
Im Jahr 2024 wurden in den 16.354 Fällen des Verdachts des sexuellen
Kindesmissbrauchs 18.085 Opfer (2,2 Prozent weniger als 2023) und 12.368
Tatverdächtige registriert, was einem Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber
dem Vorjahr entspricht.
Sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im
Alter von 14 bis 17 Jahren stellte die Polizei in 1.191 Fällen fest
(0,8 Prozent weniger als 2023). 1.259 Opfer wurden registriert (minus
1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Zahl der Tatverdächtigen
stieg um 6,8 Prozent auf 1.018.
Die Anzahl der Fälle der
Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer
Inhalte ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und erreichte
im Berichtsjahr 2024 mit 9.601 Fällen einen Höchstwert (plus 8,5
Prozent). Seit dem Jahr 2020 haben sich die Fallzahlen damit mehr als
verdreifacht.
Im Gegensatz dazu sind die registrierten Straftaten
rund um kinderpornografische Inhalte und der sexuellen Ausbeutung zum
Nachteil von Minderjährigen gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 42.854
Fällen bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von
kinderpornografischen Inhalten weiterhin auf einem hohen Niveau. Weitere
wesentliche Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild.
Der Anteil der
Minderjährigen, Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) und jungen Erwachsenen
(21 bis 24 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist anhaltend
hoch. So machen Minderjährige in Zusammenhang mit jugendpornografischen
Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen aus.
Straffällige
Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der "Selbstfilmenden"
zuzurechnen. Zudem leiten sie kinder- und jugendpornografische Inhalte
häufig unbedacht an Personen aus ihrer Altersgruppe weiter. Viele
handeln dabei ohne Bewusstsein für eine mögliche strafrechtliche
Relevanz sowie weitere persönliche und soziale Folgen ihres Handelns -
insbesondere, wenn die Inhalte in Sozialen Medien geteilt werden.
Neben
Straftaten, bei denen Körperkontakt zwischen Tätern und Opfern besteht
(sogenannte Hands-on-Straftaten), findet weiterhin ein großer Anteil der
Delikte online statt. Das Internet bietet hier zahlreiche
Tatgelegenheiten für Phänomene wie beispielsweise "Cybergrooming",
"Livestreaming" und "Sextortion".
"Die Zahlen beim sexuellen
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind erschütternd hoch und
bleiben auf einem inakzeptablen Niveau", sagte Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt (CDU). "Wir dürfen uns damit nicht abfinden." Jeder
Täter müsse konsequent verfolgt werden. "Dazu müssen wir unsere
Sicherheitsbehörden technisch so ausstatten, dass sie Täter gerade im
Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können", so der
Bundesinnenminister. Deshalb werde die Speicherung von IP-Adressen
eingeführt, als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und
Täter vor Gericht zu bringen, so der Politiker.
Der Präsident des
Bundeskriminalamts, Holger Münch, ergänzte, dass man die personellen
Kapazitäten in diesem Phänomenbereich erhöht habe und auch die
technischen Fähigkeiten der Ermittler weiter ausbaue. "Ziel ist es,
Täter künftig noch schneller und effektiver zu identifizieren und die
kriminellen Strukturen zu zerschlagen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur