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Mut-Soldat verweigert Gen-Spritze: System will ihn jahrelang ins Gefängnis werfen

Archivmeldung vom 25.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Jan Reiners zVg/ Freepik/ Komposition WB / Eigenes Werk
Bild: Jan Reiners zVg/ Freepik/ Komposition WB / Eigenes Werk

Auch wenn die allgemeine Impfpflicht weder in Österreich noch in Deutschland in Kraft trat, gibt es immer noch Berufsgruppen, die dem Impfzwang ausgesetzt sind. In Deutschland betrifft das etwa die Soldaten der Bundeswehr. Nicht nur, dass auf ungespritzte Soldaten ein enormer Druck ausgeübt wird, sehen sie sich mit Strafandrohungen und Verfahren konfrontiert. Einer von ihnen ist der Bundeswehrsoldat Jan Reiners. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Gegen ihn wurde Anklage wegen Gehorsamsverweigerung erhoben – ihm drohen bis zu drei Jahren Haft. Wochenblick sprach mit dem deutschen Soldaten.

Jan Reiners ist wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt. Der Grund: Der 34-jährige Soldat lässt sich die Covid-Impfung nicht verabreichen (Wochenblick liegen die Unterlagen vor). Im schlimmsten Fall könnte der deutsche Staatsdiener ins Gefängnis müssen. Nach dem Wehrstrafgesetz drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Reiners erzählt: “Ich wurde von meinen Vorgesetzten mehrmals aufgefordert, mich mit der Covid-Spritze impfen zu lassen. Schließlich wurde es mir befohlen. Weil ich diesem Befehl nicht nachkomme, bin ich nun angeklagt und es läuft ein Verfahren gegen mich. Die Hauptverhandlung findet am 6. Oktober vor dem Amtsgericht Leer, in der Nähe von Oldenburg ist das, statt.” Auch disziplinarrechtlich soll der 34-Jährige noch belangt werden. Die Disziplinarstrafe werde sich nach dem Urteil des Strafgerichts richten.

Dienstausübungsverbot und Uniformtrageverbot

Jan Reiners dient bereits das 11. Jahr für den deutschen Staat. Bis 2025 hat er sich als Soldat verpflichtet. Nun ist er seit dem März d. J. suspendiert – gegen ihn wurde ein Dienstausübungsverbot verhängt. Offenbar hat der Oberstabsgefreite einige seiner Kameraden durch sein standhaftes Verhalten beeindruckt. Viele dürften durch seine Informationen über die experimentellen Genspritzen und die Nebenwirkungen die Impfung in Zweifel gezogen haben.

Sie seien sich nicht mehr sicher gewesen, ob ihre Entscheidung für Spritze die richtige gewesen sei. Er schildert: “Laut dem Truppendienstgericht verbreite ich eine Atmosphäre der Unsicherheit am Dienstort. Deswegen darf ich meinen Dienst nicht mehr ausüben. Ich musste meinen Truppendienstausweis abgeben und ein Uniformtrageverbot wurde ausgesprochen. Ich darf die Kaserne nicht einmal betreten.”

Ausscheiden aus dem Dienst nur mit Verkürzungsantrag

Den Dienst zu quittieren ist für Reiners nicht möglich. Weil er sich bis Ende 2025 verpflichtet hat, müsste er einen Verkürzungsantrag stellen. Dieser sei zuerst von einem Vorgesetzten zu befürworten und anschließend müsste das Personalmanagement in Köln dem Antrag stattgeben. In seiner jetzigen Lage sieht der Oberstabsgefreite deshalb keine Chance auf ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Bundeswehrdienst.

Er werde die Verhandlung jedenfalls erhobenen Hauptes durchstehen und sich keinesfalls einem grundrechtswidrigen Befehl beugen, wie er betont: “Auch, wenn man mir weiter mit Gefängnis oder unehrenhafter Entlassung droht, nur weil ich nicht bereit bin meinen Eid für Geld oder durch Druck zu verraten, werde ich weiterhin standhaft bleiben.”

Zahlreiche mutige Heeresangehörige – darunter Reiners – sprachen sich bereits im Vorjahr öffentlich gegen den Spritzenzwang aus.

“Freiwillig” zur Zwangsimpfung

Seit dem November 2021 besteht für Soldaten der Bundeswehr die Impfpflicht. Während einer sogenannten Duldungsfrist – eine kurze Übergangszeit – hätten die Soldaten Zeit gehabt, sich “freiwillig” der Zwangsimpfung zu unterziehen, schildert Jan Reiners. Freiwillig bedeutet laut dem 34-Jährigen in dem Fall, dass immens viel Druck aufgebaut und eine kurze Frist gesetzt wurde, in der sich die Soldaten impfen lassen mussten.

Reiners weiß auch, dass einige ungespritzte Kameraden bereits mit Geld- und Bewährungsstrafen bis zu 6 Monaten und auch Disziplinarstrafen belegt wurden. Aber auch der Fall eines Feldwebels, der aufgrund der Impfverweigerung in den Arrest gesperrt wurde, sei ihm bekannt.

Telegram-Kanal “Soldaten für das Grundgesetz”

Viele seiner Kameraden hätten sich nur spritzen lassen, weil man ihnen mit Gefängnis gedroht hätte. Nach dem Motto: “Wer sich nicht impfen lässt, kommt für drei Jahre ins Gefängnis.” Den Drohungen hätten die meisten nachgegeben, weil sie auch dienstrechtliche Konsequenzen befürchten. Aus Angst vor dem Virus aber hätten sich die aller wenigsten die Spritzen verabreichen lassen.

Bereits im Dezember 2021 hat Jan Reiners gemeinsam mit seinem Kameraden Andreas Oberauer aus Bayern den Telegramkanal “Soldaten für das Grundgesetz” gegründet, um auch andere Soldaten zu informieren. “Dieser Kanal soll jeden Soldaten aufmuntern, für den Eid, die freiheitliche demokratische Grundordnung und das Grundgesetz einzustehen.”, so Reiners.

Experimentelle Impfstoffe

Dass die experimentellen Impfstoffe alles andere als sich und wirksam sind, ist für den Soldaten klar: “Es gibt bereits jetzt viele bekannte Nebenwirkungen, Schäden. Ich verneine den dienstlichen Zweck, diese sogenannte Impfung würde der Einsatzbereitschaft dienen. Impfdurchbrüche oder eben auch das Versagen der Impfung sind mittlerweile durchaus bekannt und konnten immer im Wochenbericht des RKI (Robert-Koch-Institut) eingesehen werden. Die Impfung dient weder der Verhütung noch der Bekämpfung einer Krankheit.” Und Reiners weiter: “Schwere Langzeitfolgen können keinesfalls ausgeschlossen werden. Ich habe mir selbst und meiner Familie gegenüber eine Verpflichtung. Und ich habe als Soldat eine Verpflichtung gegenüber dem deutschen Volk!”

Soldaten haben Gesunderhaltungspflicht

Der 34-jährige Soldat habe sich unter anderem auf die Gesunderhaltungspflicht nach dem Soldatengesetz berufen: “In Paragraph 17a Soldatengesetz steht: “Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.” Ich sehe die Teilnahme an einem Experiment als mindestens grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich an.” Aber nicht nur das.

Bundeswehr könnte ausgedünnt werden

Da die Langzeitfolgen unbekannt sind, könne es sein, dass der Bestand der Soldaten und öffentlichen Sicherheitsorgane durch Krankheit drastisch reduziert werde. Der Oberstabsgefreite zitiert: “Der Paragraph 89 Strafgesetzbuch heißt: Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane und bedeutet, wer auf diese Organe einwirkt, ihre pflichtmäßige Bereitschaft zur Ausübung des Dienstes untergräbt und damit den Bestand oder die Sicherheit Deutschlands in Gefahr bringt, ist mit bis zu fünf Jahren zu bestrafen – auch der Versuch ist strafbar. Dieses Delikt begeht doch jeder, der andere zur Teilnahme an einem Experiment zwingt – damit wird die Bundeswehr, aber auch die Polizei ausgedünnt.”

Nicht nur in Deutschland: Auch in Österreich regte sich breiter Widerstand gegen den Spritzen-Zwang.

Impfpflicht verstößt gegen Gelöbnis

Er bleibt standhaft: “Ich lehne es ab, an einem Experiment teilzunehmen. Deswegen lasse ich mich nicht spritzen. Nach allen bekannten Informationen über diese Covid-Spritze überwiegt für mich klar der Nachteil, ja sogar der Schaden. Ich stelle mich nicht als Versuchskaninchen zur Verfügung.” Für Reiners ist die Impfpflicht – egal in welchem Beruf – klar grundrechtswidrig, wie er sagt: “Ich habe meine Bedenken mehrfach meinen Vorgesetzten gegenüber geäußert – mündlich und schriftlich. Diese Impfpflicht verstößt gegen mein Gelöbnis, das ich als Bundeswehrsoldat abgelegt habe.”

Auch gegen Impfpflicht bei Polizei und Gesundheitspersonal

Reiners spricht sich jedenfalls gegen eine Impfpflicht bei der Polizei aus und möchte sich auch gegen die Impfpflicht im Gesundheitsbereich einsetzen. Weiter stellt er klar: “Mit meinem Treuegelöbnis habe ich geschworen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und der Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Und genau das mache ich!”

Offener Brief eines Soldaten

Mit seinem offenen Brief an den Generalstabsarzt hat der Bundeswehrsoldat Jan Reiners seine Bedenken geäußert. Wochenblick stellt er diesen offenen Brief zur Veröffentlichung zur Verfügung: Herunterladen

Quelle: Wochenblick

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