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Deutsche Umwelthilfe mit Rechtsgutachten zur Berliner Kantstraße: Geplanter Rückbau des Radwegs ist rechtswidrig

Freigeschaltet am 22.07.2025 um 10:13 durch Sanjo Babić
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der geplante Rückbau des Radwegs auf der Berliner Kantstraße ist rechtswidrig. Das belegt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Nach dem Willen von CDU-Verkehrssenatorin Bonde soll der Radverkehr auf eine gemeinsame Spur mit dem Busverkehr verlagert werden - während die Kfz-Fahrspur sowie ein Parkstreifen erhalten bleiben sollen.

Die Fahrbahnbreite lässt jedoch lediglich eine schmale Busspur zu, auf der verschiedenen Regelwerken zufolge nur 150 bis 200 Radfahrende pro Stunde fahren dürfen. Ein solches Radverkehrsaufkommen wird auf der Kantstraße regelmäßig überschritten. Das belegen sowohl Erhebungen der DUH als auch angefragte Informationen der Senatsverwaltung.

Die DUH fordert, anstelle des Radwegs den Parkstreifen abzuschaffen. Das würde neben dem Rad- und Busverkehr auch Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr genug Platz einräumen. Zugleich kündigt der Umweltschutzverband rechtliche Schritte an, sollte der Radweg zurückgebaut werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Dass Verkehrssenatorin Bonde lieber Parkplätze als Radfahrerinnen und Radfahrer schützen möchte, ist nicht nur menschlich und politisch ein Skandal - es ist schlicht Rechtsbruch. Sollte die Berliner Regierung den Rückbau des Radwegs auf der Kantstraße tatsächlich anordnen, werden wir dagegen gerichtlich vorgehen. Wir lassen die Berlinerinnen und Berliner nicht im Stich und schützen die Verkehrswende in Berlin, wo immer notwendig."

Laut Rechtsgutachten sind die Pläne der Senatsverwaltung nicht nur aufgrund des hohen Radverkehrsaufkommens unzulässig. Auch Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes und des Berliner Radverkehrsplans werden nicht eingehalten. So sieht etwa der als Rechtsverordnung geltende Radverkehrsplan vor, dass Busspuren nur im Notfall für den Radverkehr freigegeben werden dürfen und dann mindestens 5 Meter breit sein sollen. Das ist auf der Kantstraße nicht umsetzbar.

Der Pop-up-Radweg auf der Kantstraße in Berlin ist mit 3,6 Kilometern der längste in ganz Deutschland und hat seit seiner Einrichtung im Jahr 2020 zu einer Verdreifachung des Radverkehrs auf der Kantstraße geführt. Ebenso hat sich laut Untersuchungen der DUH die Luftqualität deutlich verbessert.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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