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"König" von Deutschland, Peter I, an Silvester 2017 in Freiheit?

Archivmeldung vom 22.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2015), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2015), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Auf der Internetseite des Königreich Deutschlands findet sich nachfolgender Beitrag über eine mögliche Haftentlassung des "Staatsoberhauptes" Peter I, bürgerlich Peter Fitzek. Es wird wie folgt berichtet: "Das Landgericht Halle geht davon aus, daß der Bundesgerichtshof noch in diesem Jahr das Urteil in dritter und letzter Instanz verkünden wird."

Weiter wird berichtet: "Es geht um das Verfahren zum Vorwurf des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Wegen dieses Vorwurfs sitzt Peter seit Juni 2016 in Untersuchungshaft. Im Oktober hat er erneut einen Antrag auf Haftprüfung gestellt.

In einer Haftprüfung wird beschlossen, ob der weitere Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft verhältnismäßig ist. Die bisher von Peter eingereichten Anträge auf Haftprüfungen waren nicht erfolgreich. Die Begründung war vor allem, es bestehe Fluchtgefahr – auch weil nicht geklärt sei, wo das Geld aus den Kapitalüberlassungen geblieben sei. Wie bereits in einem parallelen Verfahren zum VAG im Urteil des OLG richtiggestellt wurde, hat Peter das ihm anvertraute Geld ausschließlich in gemeinwohlorientierte Projekte investiert. Darüber haben wir hier bereits berichtet.

Der von Peter am 19. Oktober 2017 eingereichte Antrag auf Haftprüfung wurde abgelehnt. In der Begründung steht unter anderem, daß das Verfahren voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werde.

Die übliche maximale Dauer einer Untersuchungshaft von 6 Monaten ist längst um das Doppelte überschritten. Die Haftbedingungen sind menschenunwürdig. Wir können Peter nur wünschen, daß das Landgericht mit seiner Vermutung richtig liegt und der Bundesgerichtshof bis zum Jahresende sein Urteil gefällt hat."

Den Haftprüfungsantrag und die Antwort des Landgerichts Halle hier in ganzer Länge.


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