NRW erfasst Mehrfachstaatsangehörigkeiten in Kriminalstatistik
Das Land Nordrhein-Westfalen schlägt bei der Auswertung von Tatverdächtigen nach Nationalitäten einen neuen Weg ein. Zukünftig werden auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten von ermittelten Tatverdächtigen und Opfern in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, ausgewertet und zur Beantwortung von parlamentarischen sowie Medienanfragen verwendet, wie die "Rheinische Post" unter Berufung auf das NRW-Innenministerium berichtet.
"Wenn wir nicht alle Staatsangehörigkeiten erfassen, tappen wir im
Dunkeln. Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen
wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik
berücksichtigen", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der
"Rheinischen Post". "Nur so können wir die Dinge beim Namen nennen und
unsere Polizei in die Lage versetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen
und Straftaten wirksam zu bekämpfen", bekräftigte Reul, und sagte
weiter: "Sicherheit gibt es nur mit Klarheit. Wenn wir
Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfassen, schaffen wir Transparenz - und
stärken damit unsere Polizei im Kampf gegen Kriminalität", so Reul.
In
NRW werden damit alle deutschen Straftäter nicht mehr nur nach einer
Nationalität (nämlich der Deutschen) in der Kriminalitätsstatistik
geführt, sondern auch nach ihrer zweiten Nationalität, wenn sie eine
haben sollten. Bislang war es so, dass zum Beispiel türkische oder
griechische Tatverdächtige, die gleichzeitig auch noch den deutschen
Pass haben, nur als deutsche Tatverdächtige geführt wurden. Das ändert
sich nun und führt zu einem anderen Ergebnis in der Kriminalstatistik.
NRW ist das einzige Bundesland, das diesen Weg geht.
Rein
ausländische Tatverdächtige werden in der Statistik auch wie bisher als
ausschließlich ausländische Tatverdächtige geführt. "Die Statistik der
deutschen Straftäter bleibt auch bestehen, aber nun mit dem Zusatz des
Anteils der Tatverdächtigen mit einer doppelten oder mehrfachen
Staatszugehörigkeit", heißt es aus dem Landesinnenministerium.
Die
bundesweiten Richtlinien sehen in diesem Zusammenhang vor, dass
Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die auch über die deutsche
verfügen, allein mit der Staatsangehörigkeit "deutsch" in der PKS
erfasst werden. Eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist
laut Landesinnenministerium bundesweit nicht vorgesehen.
Das
NRW-Innenministerium hat intern bereits die Kriminalitätsstatistik für
das vergangene Jahr auf die neuen Richtlinien hin ausgewertet. Demnach
ist darin nahezu jeder zehnte Tatverdächtige mit einer zweiten
Staatsangehörigkeit registriert (52.614), und jeder sechste
Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde mit einer zweiten
Staatsangehörigkeit erfasst (49.825).
Die häufigsten fünf
Doppelstaatsangehörigkeiten bei den deutschen Tatverdächtigen im Jahr
2024 sind dieser Auswertung zufolge: deutsch/türkisch (10.307),
deutsch/polnisch (6.652), deutsch/russisch (3.484), deutsch/marokkanisch
(3.125) und deutsch/syrisch (2.185).
Quelle: dts Nachrichtenagentur