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Aktueller Stand der Normenkontrollklage gegen die Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Archivmeldung vom 16.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / kzenon - adobestock
Bild: Impfkritik.de / kzenon - adobestock

"Am Ende der Schicht haben so gut wie alle Kopf-schmerzen und Atemprobleme", schrieb mir eine Verkäuferin aus Baden-Württemberg am 1. Mai 2020. Mit Hilfe des AGBUG-Rechtsfonds starteten wir kurz darauf eine Normenkontrollklage gegen die Maskenpflicht beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim. Wir berichten über den aktuellen Stand des Verfahrens. Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf dem Portal "Impfkritik.de".

Weiter berichtet Tolzin: "Inzwischen wurden unser Normenkontrollantrag, der damit verbundene Eilantrag, zwei Anhörungsrügen und zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe abgeschmettert.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den etwa 300 Seiten mit Begründungen und Quellenangaben unseres Anwalts fand weder in Mannheim noch in Karlsruhe statt. Was das Robert-Koch-Institut (RKI), die deutsche Seuchenbehörde, sagt, ist automatisch sachlich richtig und muss nicht hinterfragt werden, so der einhellige Tenor der Richter. Und das, obwohl sie doch wissen müssen, dass das RKI gegenüber einem Vollblutpolitiker, nämlich dem alten wie jetzt auch dem neuen Bundesgesundheitsminister weisungsgebunden sind.

Die Politisierung der Gerichte in Baden-Württemberg, zeigt sich u. a. auch darin, dass selbst gravierende Formfehler der Bundesgesetze und Landesverordnungen nicht verfolgt werden. Hier geht es nicht mehr um Grundrechte und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien, sondern um "politische Korrektheit" zum Schutze der eigenen Karriere.

Jetzt warten wir noch auf eine Entscheidung des BVerfG über einen Beschlussantrag des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, welches laut VGH Mannheim Vorrang vor unserem Verfahren haben soll.

Eine Frage, die sich mir immer wieder stellt: Sollen wir unter diesen Umständen überhaupt weitermachen und versuchen, die Kosten der Verfahren durch freiwillige Schenkungen zu decken?

Ich persönlich denke schon, denn der Druck "von unten" auf die Gerichte ist vielleicht nicht DER ausschlaggebende Faktor für die erhoffte politische und gesellschaftliche Wende, ohne ihn sinken die Chancen auf den Wandel vermutlich enorm.

Und wie der Rechtsprofessor Martin Schwab kürzlich sinngemäß in einem Interview sagte: "Wenn wir es nicht versuchen, werden wir es nie wissen, ob unsere Anstrengungen sinnvoll oder vergebens waren."

Eine ausführliche Dokumentation des bisherigen Verfahrensverlaufes mit Angabe der Aktenzeichen finden Sie auf www.agbug.de (PDF, 11 Seiten, 200 KB)

Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben! Sie können die laufenden Verfahren (zwei davon liegen inzwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vor) auch weiterhin finanziell unterstützen: Kontoinhaber: AGBUG IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03 BIC GENODES1VBH Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte" oder Paypal: [email protected] Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 43.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!"

Quelle: Impfkritik

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