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Online-Petition übertrifft alle Erwartungen

Archivmeldung vom 12.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: MENTALE WELLNESS SUITNER KG
Bild: MENTALE WELLNESS SUITNER KG

Susanne Federspiel aus Berlin wollte eigentlich nur Ihren Ärger über das drohende Verbot des Getränks K´atú kundtun – und gestaltete eine Online-Petition auf einer Gratis-Internetseite.

Der Hersteller des Getränks steuerte eine Grafik bei, eine Stunde später war die Petition online: www.gegendiebevormundung.npage.de.

„In den ersten Tagen geschah fast gar nichts, dann aber ging es los: Von einem Tag auf den anderen kamen hunderte Teilnehmermails und seitdem ebbt die Flut nicht mehr ab“ so Federspiel. Was sie damals noch nicht wußte: Auf Blogs und Plattformen wurde zur Teilnahme aufgerufen, die Petition verbreitete sich wie ein Lauffeuer.

Unglaubliche 13.927 Teilnehmer zählte Susanne Federspiel bis zum 8.1.2008 und kommt mit der Verwaltung der Datenmengen kaum noch nach. Die Petitionsseite ist hoffnungslos überlastet. Jetzt hat Federspiel die Verwaltung der Petition - Seite an den Importeur des Getränks abgegeben. „Das drohende Verbot von K´atú ist wohl der Auslöser für tiefsitzenden Unmut. Mündige Bürger verstehen nicht, dass ein gesundes, unbedenkliches Getränk verboten werden soll“, so der Geschäftsführer Dr. Michael Suitner.

Hintergrund:

Viele hatten das indianische Getränk K´atú in den vergangenen Jahren kennen und schätzen gelernt. Ursprünglich in der Yoga- und Esoterikszene bekannt, wird K´atú von immer mehr Menschen als natürlicher „MOOD-DRINK“ entdeckt.

Das Schamanen-Getränk ist in vielen Handelsketten wie Karstadt, Müller Drogeriemärkte oder Galeria Kaufhof erhältlich. Eine endgültige Entscheidung über den Verbleib des Getränks in den Regalen ist von Behördenseite noch nicht getroffen.

Quelle: MENTALE WELLNESS SUITNER KG


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