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NSU-Prozess: Münchner Gericht verlost einen Presseplatz neu

Archivmeldung vom 02.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Oberlandesgericht München will einen Presseplatz für den NSU-Prozess neu verlosen. Wie das Gericht am Dienstag bekannt gab, gehe es konkret um den Platz eines freien Mitarbeiters des WDR, der wegen eines Irrtums seinen Akkreditierungsantrag zurückgezogen hatte. Damit hätte er nicht mehr am Losverfahren, das am Montag durchgeführt wurde, teilnehmen dürfen. Die Rücknahme sei jedoch infolge eines Versehens unbeachtet geblieben.

Für den WDR-Mitarbeiter unerwartet fiel das Losglück dennoch auf ihn. Inzwischen verzichtete der Journalist freiwillig auf den Platz. Noch diese Woche werde der Platz unter den deutschsprachigen Medien mit Sitz im Inland neu verlost, sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz.

NSU-Opfer-Anwalt beklagt Journalisten-Akkreditierung

Der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, der beim NSU-Prozess in München zwei Opferfamilien vertritt, hat das jüngste Akkreditierungsverfahren beim Oberlandesgericht München kritisiert. "Das Ergebnis ist absolut unbefriedigend", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Man sollte meinen, dass ein Gericht im 21. Jahrhundert, insbesondere bei einem Prozess wie diesem, über ein Minimum an Medienkompetenz verfügt." Daimagüler fügte hinzu: "Einer möglichen Klage von Tageszeitungen gebe ich leider wenig Hoffnung auf Erfolg. Aber nicht alles, was juristisch zulässig sein kann, ist gesellschaftspolitisch auch richtig." Beim zweiten Akkreditierungsverfahren hatten mehrere überregionale Zeitungen keinen Platz bekommen.

Gerichtsgutachter hält Beate Z. für voll schuldfähig

Die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Z., die ab Montag vor Gericht steht, ist offiziell voll schuldfähig. Das geht aus einem psychiatrischen Gutachten hervor, das Professor Henning Saß vom Universitätsklinikum Aachen im Auftrag des Oberlandesgerichts München erstellte und das der Feiertagsausgabe von "Bild am Sonntag" vorliegt. Saß hatte in vielen spektakulären Kriminalfällen wie dem Mord an Rudolph Mooshammer die Täter-Psyche untersucht. In seiner 71-seitigen Expertise zu Beate Z. sieht er keine Anhaltspunkte für eine relevante psychische Störung, etwa im Sinne einer schidzophrenen Psychose, einer Neigung zu depressiven Verstimmungen oder einer Störung der Impulskontrolle, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnte. Bei seinem Gutachten stützt sich der renommierte Gerichtspsychiater auf umfangreiche Ermittlungsunterlagen und zahlreiche Zeugenaussagen. Z. lehnte ein Gespräch mit Saß ab. Laut des Gutachtens hat sich Beate Z. trotz schwieriger Familienverhältnisse zu einer lebhaften, selbstbewussten und burschikosen jungen Frau entwickelt. Anerkennung und Freunde habe sie in ihrer männerdominierten Jugendclique in Jena gefunden. Dort hatte Z. auch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kennengelernt, mit denen sie später fast 14 Jahre lang im Untergrund lebte. Beate Z. war erst mit Uwe Mundlos liiert, später mit Uwe Böhnhardt. Psychiater Saß analysiert, dass es den drei jungen Leuten gelang, trotz wechselnder Intimbeziehungen eine funktionierende Dreiergruppe zu bilden.

Ferner geht Saß davon aus, dass Z. die radikale Gedankenwelt von Mundlos und Böhnhardt geteilt hat. Hinweise auf Bedenken oder Zweifel der 38-Jährigen an den Mordtaten der beiden Terroristen konnte er nicht feststellen.

Offen lässt der Gutachter, ob Z. als so gefährlich einzustufen ist, dass für sie eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung notwendig wird. Abschließend sei das erst nach Ende des Prozesses zu beurteilen.

Justizministerin fordert Bundesbeauftragten gegen Rechtsextremismus

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert die Einsetzung eines Bundesbeauftragten gegen Rechtsextremismus. Im Interview der "Welt" sprach die Ministerin für die Schaffung eines Staatsminister-Postens im Bundeskanzleramt aus. Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus solle sich mit Fragen der Gesellschaftspolitik befassen, nicht mit der Gesetzgebung, schlug Leutheusser-Schnarrenberger vor. Die FDP-Politikerin forderte hierfür eine Zentralisierung und die Bündelung aller Programme gegen Rechtsextremismus, um in der Prävention stärker aufgestellt zu sein. "Es gibt viele einzelne Programme auf Bund- und Länderebene, die in der Gesamtheit nicht effektiv genug sind", kritisierte sie. "Die Bundesregierung braucht hier eine herausragende Position", so die FDP-Politikerin. Damit könne man mehr erreichen, "als wenn wir uns mit vielen einzelnen Ansätzen verzetteln". Es gebe bereits für den Bereich der Integration etablierte Treffen und Dialoge, die auch im Bereich Rechtsextremismus "dringend notwendig" seien. Leutheusser-Schnarrenberger forderte "ein viel größeres Engagement" im Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Taten der NSU-Terrorzelle und die Zunahme rechtsextremer Straftaten müssten in einer Debatte darüber münden, was die Gesellschaft präventiv tun könne. "Das ist eines der ganz großen Themen der nächsten Legislaturperiode." Man habe eine gut funktioniere Polizei und Justiz bei der Strafverfolgung. "Aber wir sehen, dass die rechtsextremistische Gesinnung in viel weiteren Teilen der Gesellschaft verankert ist, als es uns lieb sein kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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