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Das Wiederauferstehen des furchtbaren (Un-)Rechts

Archivmeldung vom 14.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Das Kronthaler / zVg / WB / Eigenes Werk
Bild: Das Kronthaler / zVg / WB / Eigenes Werk

Dem Tiroler Hotelier Günther Hlebaina wurde am 29.August vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwGH) der Prozess gemacht. Sein Verbrechen: Er hatte in seinem Hotel „Das Kronthaler“ Menschen ungeachtet ihres Covid-Impfstatus einen Urlaub in Würde und Sicherheit ermöglicht. Er hat sich geweigert, den Maskenzwang zu exekutieren. Und, am gravierendsten, er stand dazu auch noch öffentlich. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Dafür ist am 04. Oktober 2022 durch die Richter Mag. Dünser und Dr. Triendl das Urteil ergangen, seine materielle Existenz und sein Lebenswerk zu vernichten. Ihm wird die Gewerbeberechtigung entzogen. Die Höchststrafe.

An Hotelier wird ein Exempel statuiert

Gefährdet hat Günther Hlebaina niemanden. Kein einziger Covid Fall trat unter seinen Gästen auf. Offensichtlich behielten seine Gäste nicht nur ihre Würde, sie waren im Schutze seiner Gastfreundschaft auch sicher. Aber das zählt nicht in Zeiten des furchtbaren Rechts.

Konkret wurden im „Das Kronthaler“ bei 20 Razzien drei Ungeimpfte im Winter 2021/22 aufgefunden. Und gegen „Das Kronthaler“ wurden laut Urteil vor 2021 insgesamt drei kleine Verwaltungsstrafen verhängt (die bis jetzt irrelevant waren). Das wars, was das Gericht an realen Vorwürfen aufbieten konnte. Wenn wir in Tirol alle Unternehmen schließen, gegen die drei kleine Verwaltungsstrafen verhängt wurden, können wir das Land zusperren.

Was das Gericht hingegen aufbieten konnte, waren anonyme Denunzierungen. Per E-Mail, auf TripAdvisor und HolidayCheck. (Das Gericht sagt zwar, es habe wenigstens die neun negativen Bewertungen nicht bei der Beweiswürdigung berücksichtigt, listet sie aber trotzdem penibel auf.)

Der Tenor der Denunziationen: „Keine Einhaltung Corona – Regeln. “Wir waren komplett geschockt! … Querdenker-Gefahr!!”

„ACHTUNG: Gesetze zu Covid werden missachtet. … WAHNSINN!“

„Ein Herr Aberhalden“ (so stehts wörtlich im Urteil), ein besonders eifriger und empörter Denunziant, sprach aus, was das Gericht wohl am Meisten fürchtete: „Dieses Spiel wird so weitergehen, wenn die Verantwortlichen nicht mit aller Härte sanktioniert werden. Wenn andere Betriebe dies mitkriegen, so werden sich diese wohl auch nicht mehr an die Regelungen halten.“

Ganze fünf Personen (von 4500 Gästen) meldeten sich persönlich mit Name und Anschrift für ihre Beschwerde bei den Behörden. Keine von ihnen sagte beim Prozess gegen Günther Hlebaina aus.

Im letzten Jahr war das Hotel „Das Kronthaler“ zu 90% ausgebucht. Als ich am 08. Oktober dort ein Wochenende verbringen wollte (es ist verdammt schön dort), war es zu meinem Leidwesen komplett gebucht. Es scheint also, dass 99,99% der Gäste ausgesprochen zufrieden mit Günther Hlebaina als Gastgeber sind.

Corona-Regime Verurteilt Tiroler Hotelier. Mit einer besonders harten Strafe soll Angst vor Widerstand geschürt werden. Wochenblick sprach mit Herrn Hlebaina.

Widerstand gegen die „Maßnahmen“ schadet dem Ansehen des Berufstandes

Die anklagende, ÖVP geführte, Bezirkshauptmannschaft Schwaz zieht aus diesem Sachverhalt (keine Erkrankungen, zufriedene Gäste) in seinem Urteil den absolut logischen Schluss: „… Jedenfalls schaden die medienwirksamen Auftritte des Herr Hlebaina, in denen öffentlich die Missachtung der Coronaregeln angekündigt und die jeweils geltenden Corona-Maßnahmen nicht eingehalten werden dem Ansehen des jeweiligen Berufsstandes – insbesondere den Tourismusbetrieben des gesamten Landes. … Vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit der Einhaltung der zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vorgesehenen Maßnahmen auch im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter und Gäste des Hotels „Das Kronthaler“ kommt einem Verstoß gegen diese Regelungen ein hoher Unrechtsgehalt zu. Der Geschäftsführer, Herr Günther Hlebaina manifestiert gegenüber den einschreitenden Beamten eine ausgeprägte Resistenz gegenüber der Einhaltung der COVID-19-Bestimmungen. … Aus oben angeführten Gründen ist eine Gewerbeentziehung mangels erforderlicher Zuverlässigkeit notwendig …“. Diesem Ergebnis schließt sich das Landesverwaltungsgericht vollinhaltlich an.

Das LVwGH stützt sich in seinem Urteil auch auf ein Schreiben der vom ÖVP Politiker Christoph Walser geleiteten Wirtschaftskammer Tirol, die Günther Hlebaina „imageschädigendes Verhalten“ vorwirft und auf ein Gutachten des Amtssachverständigen der Landessanitätsdirektion im Amt der ÖVP geführten Tiroler Landesregierung vom 04. Mai 2022, in dem steht, der Erhalt von Impfungen ist für den Fremd und Eigenschutz unabdingbar und die Masken reduzierten die Häufigkeit einer Übertragung um ca. 40-50%.

Österreich ist ein Geisterfahrer

Dass der internationale Stand der Wissenschaft dem diametral entgegensteht (Masken sind gesundheitsschädlich, die Impfung erhöht die Wahrscheinlichkeit an Covid zu erkranken und bietet weder Schutz vor Ansteckung noch Weitergabe), ist dem Gericht offensichtlich egal. Auch das die „Maßnahmen“ insgesamt keinen nachweisbaren positiven Einfluss auf den Pandemieverlauf hatten. Dieser positive Einfluss stand nur in den andauernd falsifizierten Rechenmodellen der von der Regierung beauftragten „Experten“. Ebenso egal ist dem Gericht, das bis auf Österreich, Deutschland und China alle Staaten die „Maßnahmen“ aufgehoben haben und die Impfung das tödlichste Nebenwirkungsprofil aller Pharmazeutika hat.

Dem Gericht sind also die Tatsachen egal (keine Erkrankungen im Kronthaler), ihm ist der Stand der Wissenschaft egal, ihm ist die Unbescholtenheit des Günther Hlebaina egal. Dass Arbeitsinspektorat und Brandschutz keine Mängel finden konnten, egal.

Was dem Gericht nicht egal ist, im ÖVP geführten Land Tirol unter einem ÖVP Bundeskanzler, sind anonyme Denunziationen, Beschwerden der
ÖVP geführten Wirtschaftskammer und die Aussagen des Amtssachverständigen der – Sie ahnen es – ÖVP Landesregierung. Oh, und die Anzeigen wegen Verstoßes gegen die diversen „Corona Schutzverordnungen“.

Widerstand gegen die Regierung muss gebrochen werden

Für mich ist das ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz. Das Gericht lässt sich von der Regierung instrumentalisieren. Widerstand gegen die Regierung muss gebrochen werden und darf nicht ungestraft bleiben. Wir hatten das schon in unserer Geschichte. Anderswo, in der Türkei zum Beispiel, erkennen wir das auch. Nur der Balken im Augen unserer Justiz bleibt uns verborgen.

Laut Gericht: Corona-Maßnahmen rechtmäßig

Das Gericht geht auch auf das einer Demokratie innewohnende Recht auf zivilen Widerstand ein, sollte Bürgern gegen eine illegitime Rechtslage keine anderen Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen. Und verneint das Recht auf zivilen Widerstand. „Weil das Erlassen von Vorschriften zum Schutz der Gesundheit auf Grundlage der geltenden Rechtsordnung keinen Eingriff in die verfassungsgemäße Ordnung eines Staates darstellt.“

Auch die Gleichheit der Menschen werde durch die „Corona-Maßnahmen“ nicht verletzt, da diese (zum Beispiel die Segregation der Ungeimpften) „ auf fachlicher Ebene begründeten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“ beruhen. Wenn also die „Regierungs-Experten“ es fordern, stellt keine Menschenrechtsverletzung, keine Grundrechtseinschränkung, kein Aberkennen der Menschenwürde ein Problem dar. Damit ist der Rechtsstaat faktisch abgeschafft. Der Bürger ist nicht mehr vor dem Staat geschützt, was der Sinn von Verfassung sowie Grund und Menschenrechten gewesen wäre.

Rechtsstaat am Ende

Denunziation und „Regierungsexperten“ als Grundlage für Anklagen und Urteile. Ohne Zeugen der Anklage vor Gericht, die für ihre Aussagen einstehen. Der höhnische Rat, Günther Hlebaina stehe es ja offen, den Betrieb des Hotels einzustellen, wenn er mit den „Maßnahmen“ nicht einverstanden ist. Das spricht dem Rechtsstaat Hohn.

Wir begeben uns damit auf eine sehr steil abfallende Ebene. Auch Menschen, die das Urteil gegen Günther Hlebaina und „Das Kronthaler“ jetzt bejubeln, sollten kurz überlegen, ob sie wollen, dass nach einem Regierungswechsel mit ihnen so verfahren wird. Unsere Juristen, unsere Richter sollten überlegen, ob sie grundlegende Rechtsprinzipien und Garantien achten und aufrecht halten oder ob sie einer furchtbaren Justiz den Weg bereiten wollen.

Günther Hlebaina wird übrigens nicht aufgeben und überlegt derzeit weitere Schritte. Ich werde darüber berichten. Und „Das Kronthaler“ als Gast weiter unterstützen."

Quelle: Wochenblick

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