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Königreich Deutschland: Hof Berichterstattung zum Verfahren gegen Peter Fitzek

Archivmeldung vom 25.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland, Bürgerlich: Peter Fitzek (2019)
Peter I, König von Deutschland, Bürgerlich: Peter Fitzek (2019)

Bild: Königreich Deutschland

Das "Königreich Deutschland" äußert sich erneut auf seiner Internetseite über das Verfahren am Landgericht Hof gegen Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, wegen angeblich vorsätzlichem fahrens eines KfZ im öffentlichen Verkehr.

Der nachfolgende Text wurde von der ExtremNews Redaktion ungekürzt und vollständig unverändert übernommen: "Gestern war es mal wieder soweit. Es wurde wieder ein Gerichtsverfahren gegen Peter wegen angeblichen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgezogen.

Die Einlasskontrolle wie am Flughafen, etwa 15 bewaffnete Polizisten sollten Schutz bieten und der Polizeichef, der Oberstaatsanwalt und auch der Pflichtverteidiger begrüßten sich gegenseitig mit einem breiten Lächeln und speziellem Handschlag. Die Runde war vollständig und so konnte es auch schon bald losgehen.

Der Peter aufgenötigte Pflichtverteidiger war sicher nicht unglücklich darüber fast den ganzen Tag nur dazusitzen, schließlich erhält er etwa 450 Euro Sitzungsgeld für den Tag.

Er saß aber nicht nur einfach so da. Sein Verhalten entsprach in etwa dem des Staatsanwaltes, nur nicht so auffallend. Dem missfielen Peters Einlassungen und dann auch noch die 29 Beweisanträge. Währenddessen immer wieder nur Lachen und Kopfschütteln. Einmal wurde der Oberstaatsanwalt so erbost, dass er aufsprang und im Rausrennen aus dem Gerichtssaal eine Pause verlangte. Das lag wohl daran, dass die Richterin zugab, jetzt schon Peter zu glauben, dass er im Glauben war, eine friedliche Sezession durchgeführt zu haben. Peter hatte sie aufgrund Ihrer Unterbrechung seiner Ausführungen zur Sezession daraufhin festgenagelt, sich zu diesem Standpunkt zu äußern, denn wenn sie die erfolgreiche Sezession oder seinen Glauben daran schon erkennen könnne, dann würde er selbstverständlich gern mit seinen Ausführungen dazu am Ende sein. Nach der Pause und einem Gespräch, bei dem Richterin, Oberstaatsanwalt und auch Pflichtverteidiger unauffindbar verschwunden waren, wurde dann in der fortgesetzten Verhandlung wieder zurückgerudert.

Auf einmal konnte und sollte Peter seine Ausführungen fortführen. "Man wolle ihm doch nicht das Recht auf rechtliches Gehör verweigern". So verzögerte sich Peters Freispuch noch, denn da der Obestaatsanwalt mit seinem "Unterbrechungsantrag" schneller reagierte als Peter, konnte es weitergehen. Peter hätte wohl dann schon in der Phase das Verfahren unverzüglich einstellen lassen können, da er sich dann ja in einem sogenannten Tatbestandsirrtum zur Wirksamkeit seiner eigenen Fahrerlaubnis befunden hätte und damit schon deshalb straffrei wäre.

Ob er das in der Phase der Verhandlung und vor allem wegen diesem Grund überhaupt hätte haben wollen, ist jedoch fraglich. Es ließ sich ja schon oft beobachten, dass Peter nicht gern halbe Sachen macht.

Der Pflichtverteidiger machte nur einmal gegen Ende der Sitzung, als Einlassung und Beweisanträge gestellt waren, den Mund auf und stellte Peter, "um ihnen zu helfen" zahlreiche unabgesprochene Fragen zu Peters Staatsangehörigkeit. Peter gab diese mit Königreich Deutschland an. Dann fragte er nach er vorherigen Staatsangehörigkeit und wie er die deutsche Staatsangehörigkeit denn los geworden sei.

Peter war wohl etwas irritiert über die "Hilfe", so wie die Richterin auch, vor allem wohl auch deshalb, da weder die Fragen noch die Vorgehensweise vorher mit dem Anwalt diskutiert worden ist. Peters Wahlverteidigerin war wieder einmal mehr als erbost und wandte sich gegen den Pflichtverteidiger. Ihr kam es wohl so vor, dass dieser wohl eher für den Staatsanwalt arbeitete.

Mit dem hatte die Rechtsanwältin schon vorher ein Hühnchen zu rupfen, als sein Stöhnen mehr als laut wurde. Barsch wurde der Oberstaatsanwalt angefahren: "Sie brauchen hier gar nicht so laut stöhnen. Sie werden dafür sehr gut bezahlt, dass sie sich das hier alles anhören!"
Der Oberstaatsanwalt wollte darauhin auch gleich mal die Anwältin unter Druck setzen und die Angelagenheit in das Protokoll aufnehmen lassen. Peter fragte daraufhin: "Was wollen Sie denn in das Protokoll aufnehmen lassen? Ihr Stöhnen?" und es kehrte wieder Ruhe ein.
Der Oberstaatsanwalt hatte seinen Narren an Peter schon gleich zu Beginn gefressen und ihn wegen der Ordnungswidrigkeit angezeigt, dass er die falschen Personalien angab, weil er sich nicht mit der Person "Peter Fitzek" eigenidentifizieren wollte.

Es war also wieder einmal ein Schauspiel der etwas anderen Art. "Art" war es, Kunst, die Kunst des Krieges vor einem Gericht, bei dem es nicht nur um Wahrheitsfindung geht und das wohl eher mit einem Kriegsschauplatz der Anfeindungen, Agumente und Paragraphen zu vergleichen war.
Derartige Kriegsschauplätze findet man viel zu oft in bundesdeutschen Gerichten, vor allem gegen sog. "Reichsbürger" die, man kann es erahnen, als "Abweichler besonders hart bestraft werden sollen. Gleichheit vor dem Gesetz findet man schon lange nicht mehr in bundesdeutschen Gerichten.
Andere erhalten für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis 200 Euro Geldstrafe. Schließlich ist es ja auch eher als ein Bagatelldelikt anzusehen, vor allem dann, wenn dabei Niemand zu Schaden gekommen ist. Peter erhielt schon in der ersten Instanz 5 Monate Haft ohne Bewährung. Die Gleichheit vor dem Gesetz greift hier wohl nicht.

Wir alle sind gespannt auf den zweiten öffentlichen Verhandlungstag am Freitag um 9 Uhr im Sitzungssaal 15 des Landgerichtes Hof."

Zum herunterladen: Einlassung von Peter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein (741,3 KiB)

Quelle: Königreich Deutschland

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