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Strafe eine, erziehe hunderte? Quarantänebruch ist für Corona-Diktatur fast wie Mord

Archivmeldung vom 09.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Seit Corona ist es salonfähig geworden, rechtschaffenen Bürgern zu unterstellen, sie wären der wandelnde Sensenmann, wenn sie sich nicht an die absurden Gängelungen der Regierung halten. Ein besonders schlimmer Tabubruch ist es für die Corona-Fanatiker, seine behördliche Quarantäne zu missachten. Etwa, wenn die Decke auf den Kopf fällt oder der Kühlschrank leer ist. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "In Klagenfurt wird nun gegen eine Frau wegen “grob fahrlässiger Tötung” mittels Corona ermittelt.

Nachbar verstarb nach Infektion

Was sich wie ein kaum glaubwürdiger Science-Fiction-Film anhört, ist in Kärnten brutale Realität. Eine Dame soll sich nicht an Quarantäneauflagen gehalten haben. Kurz darauf erkrankte ein pensionierter Nachbar an Covid-19 und verstarb tragischerweise letztlich. Die epidemiologisch abenteuerliche These der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Bei einer möglichen flüchtigen Begegnung im Stiegenhaus könnte die Frau ihn angesteckt haben.

Sie muss nun klären, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung der Frau und dem Ableben ihres Nachbarn gibt. Die Kärntnerin wurde im Dezember positiv getestet, im Jänner starb der Pensionist in ihrem Haus. Alleine die Annahme einer Kausalität mutet bedrohlich an: Denn der Mann könnte sich – am Höhepunkt der “vierten Welle” mit tausenden Testpositiven täglich – eigentlich überall infiziert haben.

Bis zu drei Jahre Haft drohen

Die beiden strafrechtlich relevanten Vorwürfe: Vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten (§178 StGB) und grob fahrlässige Tötung. In beiden Fällen droht bis zu drei Jahren Haft. Sprich: Im schlimmsten Fall – also bei einer unbedingten Strafe über 18 Monaten – könnte die angebliche “Corona-Sünderin” mit Schwerstverbrechern untergebracht werden. Derweilen kann sie noch auf das Resultat der angeordneten Obduktion hoffen. Womöglich haben die beiden ja nicht einmal denselben Virenstamm…

Hartes Vorgehen gegen Quarantänebrecher

Schon seit Anbeginn der sogenannten Pandemie geht die heimische Justiz mit unbeschreiblicher Härte gegen “Quarantänebrecher” vor. Dabei wurde teils sogar Untersuchungshaft gegen die vermeintlichen Übeltäter verhängt. Auch bei manchen Urteilen bleibt einem die Spucke weg. Ein Tiroler fasste vier Monate Haft aus, weil er mit positivem Test einen Friedhof besuchte. Ebenfalls in Tirol setzte es eine saftige Geldstrafe für einen zuvor unbescholtenen Bürger, der seinen stinkenden Biomüll in der Quarantänezeit nach draußen brachte.

Auch in unserem Bundesland gibt es bereits derartig absurde Fälle: Eine Innviertlerin spazierte corona-positiv in einer kleinen Gemeinde um ein Feld und gefährdete dabei nachweislich niemanden. Trotzdem kassierte auch sie eine Geldstrafe. Besonders bedrohlich war letztlich ein Fall, bei dem ein Mann 10 Monate unbedingte Haft aufgebrummt bekam. Sein “Vergehen”? Er begleitete eine negativ getestete Quarantänebrecherin zu einem Termin."

Quelle: Wochenblick

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