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Der Weg zum Ziel ist ein langer: Der KWG-Prozeß - Wie geht es weiter?!

Archivmeldung vom 24.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Ott

Auf der Internetseite des Königreich Deutschlands erschien jetzt der nachfolgende Artikel über die weiteren Hintergründe zum Revisionsverfahren von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek. Im Telefonat betonte Peter nochmals, wie wichtig eine positive Beurteilung der Tätigkeiten des Vereins Neudeutschland und Ganzheitliche Wege für die Menschen ist, die eine selbstverantwortliche Lebensführung anstreben. Denn, frei von der Angst, sich in alten Strukturen regelwidrig zu verhalten, soll durch die abschließenden Urteile ein rechtssicherer Weg in alternative Strukturen möglich werden.

Im Bericht ist weiter zu lesen: "Durch zwei Instanzen ist Peter für die altruistische Gemeinwohlorientierung der Kapitalüberlassungen eingestanden. Das Urteil der zweiten Instanz gibt ihm die Möglichkeit, auf der angestrebten Bundesgerichtshof-Ebene die Rechtmäßigkeit der Kapitalüberlassungen prüfen zu lassen.

Doch auch nach dem Urteil des Landgerichtes Halle ist der Weg zum Bundesgerichtshof ein labyrinthisches Rechtskonstrukt. Zuerst musste Peter - wie berichtet - begründen, weshalb er das Urteil für anfechtbar hält. Ebenso sind sein Pflichtverteidiger und Rechtsanwalt aufgerufen, eine Revisionsbegründung aus deren Sicht zu verfassen. Peters Begründung und die seines Anwalts haben wir hier bereits veröffentlicht. Die Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers liegt noch immer nicht vor.

Die beiden gefertigten Begründungen gingen weiter an den Generalbundesanwalt. Dieser entspricht in etwa dem Staatsanwalt auf Bundesgerichtsebene. Der Generalbundesanwalt ist angehalten, sich neutral zu äußern. Aber ebenso wie beim Staatsanwalt auf Landgerichtsebene wird auch hier in der Regel zu Lasten des Angeklagten argumentiert. Es ist also nicht verwunderlich, dass der Generalbundesanwalt die Revisionsbegründung abgelehnt hat. Seine Erklärung zur Ablehnung findest Du unten stehend, als Pdf zum Herunterladen.

Nun sind Peter und seine Anwälte wieder an der Reihe. Sowohl Peter als auch sein Rechtsanwalt haben eine Gegenerklärung zur ablehnenden Antwort des Generalbundesanwalts geschrieben. Adressat der Erklärungen ist der Richter des Bundesgerichtshofs, der nun abwägen muss, welche Begründungen rechtlich ausreichend hinterlegt sind. Sowohl Peters Antwort auf die Stellungnahme des Generalbundesanwalts sowie die seines Rechtsanwalts findest Du unten als Pdf zum Herunterladen.

Hauptsächlich geht es in den Erklärungen um die Beurteilung der Kapitalüberlassungen. Der Generalbundesanwalt ordnet sie den Ausführungen des Staatsanwalts folgend als Kapitalanlage ein, die dem Kreditgesetz unterliegt und für die eine aufwändige bilanzorientierte Buchhaltung erforderlich wäre. Peter zeigt in seiner Gegenerklärung anhand der Zeugenaussagen und anderer Beweise, dass es sich um eine Unterstützung gemeinwohlfördernder Projekte eines „Idealvereins“ handelt, für die noch nicht einmal eine einfache kaufmännische Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn tatsächlich ist es die Art der Buchhaltung, auf die der Generalbundesanwalt seine Ablehnung stützt.

Alle Revisionsbegründungen, die Antwort des Generalbundesanwalts und die Gegenerklärungen von Peter und seinem Rechtsanwalt sind nun auf dem Weg zum Bundesgerichtshof, wo endlich der Richter darüber zu entscheiden hat, ob die im Verhandlungsprotokoll aufgenommenen Beweise auf betriebene Kreditgeschäfte oder aber auf Vereinstätigkeiten schließen lassen.

Peter bleibt zuversichtlich. In regelmäßigen Telefonaten klingt seine Vorwärtsenergie ungebrochen. Auch die Verhandlungen zum Versicherungsaufsichtsgesetz gehen in die letzte Instanz und so ist endlich eine abschließende Beurteilung zu erwarten, die uns eine Tätigkeit außerhalb des Einflussbereichs der BAFin ermöglicht."


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