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20 Jahre Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht

Archivmeldung vom 14.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor 20 Jahren – am 16. September 1987 – unterzeichneten 24 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und teilhalogenierte FCKW (so genannte H-FCKW). Bis heute ratifizierten 191 von 196 Staaten das Montrealer Protokoll.

Derzeit findet in Montreal die 19. Vertragsstaatenkonferenz statt. Regierungsvertreter und Fachleute aus aller Welt diskutieren vor allem über einen schnelleren Ausstieg aus Produktion und Verwendung der teilhalogenierten H-FCKW, die immer noch in Kälteanlagen und Schaumstoffen zum Einsatz kommen. Viele Vertragsstaaten streben einen schnelleren Ausstieg aus der Produktion in den Industrie- und den Entwicklungsländern an. In Deutschland ist die Verwendung der H-FCKW nur noch in alten Kälteanlagen erlaubt. Die Produktion der FCKW stellte Deutschland bereits 1994 als eines der ersten Länder weltweit vollständig ein.

Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sind zum Schutz der Umwelt H-FCKW-haltige Anlagen durch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln zu ersetzen. Dies ist technisch und wirtschaftlich möglich: Um die Emissionen alter Kälteanlagen zu vermindern, schreibt die Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung strenge Maßnahmen zur Verbesserung der Dichtheit von Kälteanlagen vor. Die Anlagen müssen - ab drei Kilogramm Füllmenge Kältemittel - mindestens einmal jährlich von sachkundigem Personal auf Dichtheit geprüft werden.

Vorsicht sollte walten lassen, wer Gebäude saniert, in denen FCKW- und H-FCKW-haltige Dämmstoffe verbaut sind – etwa in Kühlhäusern und bei Dachdämmungen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Diese Dämm­stoffe sind unbedingt vom restlichen Bauschutt zu trennen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten alte Dämmmaterialien an die örtlichen Recyclinghöfe geben. Alternativ lassen sich die alten Dämmstoffe in Abfallverbrennungsanlagen verbrennen. Dies verhindert das Austreten der FCKW und H-FCKW aus den Poren der Dämmstoffe in die Atmosphäre. Die Verbrennung in modernen Müllverbrennungsanlagen unterliegt strengen Grenzwerten für die Luftreinhaltung. Außerdem lassen sich dadurch fossile Energieträger wie Öl, Gas oder Kohle sparen.

Erhebliche Mengen an FCKW können zudem noch in den Isolierungen sowie in den Kältemitteln alter Haushaltskühlschränke enthalten sein. Auch hier ist die fachgerechte Entsorgung dringend erforderlich. Dies kann über den Verkäufer eines Neugerätes oder den zuständigen Recyclinghof geschehen.

Nähere Informationen zum Verzicht auf die Verwendung Ozonschicht schädigender Stoffe sind in den Umweltdaten Deutschland Online zu finden.

Quelle: Pressemitteilung UBA


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