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Die neue GEZ: Rechte wie die Polizei, auskunftsfreudig wie die CIA

Archivmeldung vom 18.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" besitzt Durchgriffsrechte, die sonst dem Staat oder der Polizei vorbehalten sind. Über die GEZ habe man sich geärgert, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ). Über den Rundfunkbeitrag seien viele entsetzt. Zu vieles an diesem Beitrag ist unstimmig, verfassungsrechtlich bedenklich und ungerecht.

In Deutschland gibt es seit dem ersten Januar neben der Polizei eine zweite Institution, die das Recht besitzt, systematisch die Daten aller kommunalen Meldeämter zu nutzen: Die neue GEZ mit dem konzilianten Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (fortan: AZDB)". Vollautomatisch erfährt diese Institution z. B. wenn Sie umziehen. Wie DIE WELT berichtete sei der zu erwartende Datenstrom so gigantisch, dass dafür befristete Kräfte bei dem AZDB eingestellt worden seien. Nicht zehn, nicht 50 sondern von einigen Hundert ist die Rede. Im Gegenzug zu diesem verfassungsrechtlich bedenklichen Datenabgleich steht die Undurchsichtigkeit und Verschwiegenheit der Öffentlich-Rechtlichen, wenn es um finanzielle Transparenz geht.

Genau genommen erhebt der Beitragsservice eine Steuer

"Früher musste man die GEZ-Gebühr bezahlen, wenn man ein entsprechendes Empfangsgerät besaß", sagt BSZ-Vorstand Horst Roosen. "Heute muss man den Rundfunkbeitrag bezahlen, weil man wohnt!" Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob Sie ein Empfangsgerät besitzen. Und es ist auch egal, ob Sie das Programm der mit über acht Milliarden Euro budgetierten Öffentlich-Rechtlichen nutzen wollen oder nicht. Da die erhobene Gebühr nicht zweckgebunden ist und pauschal erhoben wird, ist sie eigentlich eine Steuer. "Und hier teile ich die Meinung der Juristen, die mit dem BSZ zusammenarbeiten", ergänzt Roosen. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktioniert durch die Gebühr nach dem Solidarprinzip. Das heißt: Unabhängig von der Nutzung des Angebots müssen alle bezahlen. Wenn nun die Damen und Herren Intendanten argumentieren, dass nach diesem Solidarprinzip auch Autobahnen und Kinderspielplätze gebaut werden, dann sollten sie wissen, dass derartige Projekte mit Steuergeldern finanziert werden. Also warum sollte nicht auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk so finanziert werden? Das hätte den Vorteil, dass man die Verwaltungskosten des AZDB einsparen könnte, ganz einfach, weil der Beitragsservice abgeschafft werden kann. Außerdem müssten die Intendanten ihre Ausgaben dem jeweiligen Landtag erläutern. "Und darauf könnte man durchaus gespannt sein", freut sich der BSZ-Vorstand.

Unternehmer gehen auf die Barrikaden

Der BSZ hat sich den Kampf gegen die ungerechte TV-"Steuer" auf die Vereinsfahnen geschrieben. Unter www.fachanwalt-hotline.eu wurde eine Aktionsgemeinschaft gegründet und mittlerweile wird diese Arbeit bundesweit geschätzt. Horst Roosen: "Wir werden mit Anfragen überschüttet. Viele Bürger, aber auch etliche Unternehmen suchen bei uns Rat. Denn obwohl die Gebühr dafür erhoben wird, dass man wohnt und theoretisch das Angebot nutzen könnte, will der AZDB auch die Anzahl der Betriebsfahrzeuge und die Anzahl der Betriebsstätten wissen. Das kann für manche Unternehmer ganz schön ins Geld gehen. Viele wollen sie sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren. Und genau dafür sind wir da."

Der Regionalfernsehsender main.tv hat in dieser Woche über den BSZ e.V. und seinen Kampf gegen die TV-"Steuer" berichtet. Sehen Sie nachfolgend den eingebetteten  Nachrichtenbeitrag.Sie finden das Video auch hier: http://url9.de/vPZ

Die Satzung des MDR verrät: Die GEZ-Schnüffler werden aktiv bleiben

Wer glaubt, dass mit dem neuen Rundfunkbeitrag die Zeiten der Schnüffler an der Haustür vorbei sind, täuscht sich, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (www.fachanwalt-hotline.eu ) e. V. Wie BILD.de berichtet, wurden im Oktober 2012 sogar 400 zusätzliche Schnüffler eingestellt. Und die wollen sicher nicht Ihren Bildschirm putzen.

"Natürlich wird es auch in Zukunft Schnüffler geben, die für - oder im Auftrag des - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) an Ihre Wohnungstür klopfen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ. In den Medien hieß es zunächst, dass es keine Beitragsermittler mehr geben werde. BILD.de will es besser wissen und beruft sich auf die Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Dort heißt es im Paragraf 16, der die Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte regelt:

(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 RBStV Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Neben foderungen beauftragen.

(2) Dritte nach Absatz 1 können insbesondere sein: Andere Rundfunkanstalten, Druckdienstleister, Telefoncallcenter, Datenerfassungs-, Datenträgervernichtungsunternehmen und Inkassounternehmen sowie Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen. Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.

Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung

Auch wenn ein Mitarbeiter an Ihre Wohnungstür klopft und Ihnen Fragen stellen will. Hereinlassen müssen Sie ihn nicht. Ihre Wohnung genießt verfassungsrechtlichen Schutz und das können Sie diesem Personenkreis auch mitteilen. "Und wenn jemand zu hartnäckig wird", sagt Horst Roosen, "so weisen Sie die Person darauf hin, dass Sie sich vorbehalten Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten, falls dennoch der Versuch unternommen wird, Ihre Wohnung, Ihr Grundstück oder Ihr Haus zu betreten."

Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. http://url9.de/vMT

Oder per Telefon 06071- 9816810 oder per Telefax 06071- 9816829

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.

Hier können Sie abstimmen ob Sie für oder gegen den neuen TV Zwangsbeitrag sind. http://url9.de/vMU

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Quelle: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (News4Press)

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