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Wie ein Vater den Schulbesuch seiner Tochter erkämpfte: Eltern müssen nicht alles hinnehmen

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Hintergrund/Freepik/Wochenblick
Bild: Hintergrund/Freepik/Wochenblick

Druck, Zwang und natürlich zwischendurch ein paar kleine „Zuckerl“, damit die Menschen bei Laune gehalten werden. Der Masken- und Testzwang für die Volksschulkinder ließ sich bei vielen Eltern fast widerstandslos durchsetzen. Aber eben nur fast. DI Karlheinz Klement, ein beherzter Vater, schildert dem „Wochenblick“ wie er für seine Tochter den Schulbesuch erkämpfte.

Weiter schreibt Maria Adler vom Wochenblick: "Nun bekommen Schüler gar für ihre fleißig durchgeführten Tests Sticker zum Einkleben ins Sticker-Album. Gültig sogar als Eintrittskarte für Friseur oder Gasthaus für Kinder ab 10 Jahre. Bald sind dann die Kindergartenkinder an der Reihe. Mit der lieblichen Bezeichnung „Lollipop-Test“ soll nun auch wirklich nichts Negatives assoziiert werden. Systematisch werden die Kinder auf eine Normalität vorbereitet, in der ohne Gesundheitsnachweis kein öffentliches Leben, ja auch kein Schulbesuch, mehr möglich ist. In so einer Lage befanden sich DI Karlheinz Klement, seine Frau und seine Tochter.

Kind ohne Maske wurde von Lehrern angefeindet

„Meine Tochter ist 10 Jahre alt und besucht die erste Klasse in einem Musikgymnasium in Kärnten. Als der Maskenzwang auch im Unterricht um sich griff, hatte meine Tochter nach einiger Zeit starke Probleme. Sie kam heim und bat uns als Eltern, die Maske nicht mehr tragen zu müssen. Wir bekamen von unserem Hausarzt ein Attest zur Maskentragebefreiung. Und ab da gingen die Probleme in der Schule los“, ist Karlheinz Klement außer sich. „Unsere Tochter wurde von jedem zweiten Lehrer oder Lehrerin angefeindet und angestänkert. Sie war wirklich psychisch fertig.

Dennoch besucht sie die Schule gerne, weil sie froh ist, ihre Freundinnen zu sehen. Zum Glück gab es dann noch weitere zwei oder drei Mädchen, die sich wegen erheblicher Probleme mit den Masken ebenso ein Maskenbefreiungsattest ausstellen ließen. So war meine Tochter nicht mehr die einzige. Ich habe zusätzlich noch in der Schule angerufen und um einen fairen Umgang mit meiner Tochter gebeten, da ich diese Ausgrenzung und Anfeindung sicher nicht zulasse.“ Für kurze Zeit sei dann Ruhe gewesen und der Schulbesuch konnte ohne Probleme stattfinden.

Schulbesuch verwehrt – Kind trotz negativem Test nach Hause geschickt

Bis dann die Testungen starteten. Nach den Semesterferien seien für Familie Klement erneut Probleme zu bewältigen gewesen. „Unsere Tochter sagte uns daheim, dass sie diese Nasenbohrtests nicht machen möchte. Ich respektiere das und finde es gut, dass sie in ihrem Alter so klar zu ihrer Meinung steht. Wir haben dann beim Hausarzt einen Antigen-Spucktest machen lassen und mit dieser Bestätigung ging unsere Tochter zur Schule. Dann kam die Krönung. Unsere Tochter wurde trotz negativem Testergebnis von der Direktorin der Schule verwiesen und heimgeschickt. Wochenlang wurde unserer Tochter der Schulbesuch verwehrt“, schildert Karlheinz Klement entsetzt die wochenlangen Schikanen, denen die Familie durch die Direktorin ausgesetzt waren. „Es seien nur die in der Schule zur Verfügung gestellten Tests anzuwenden und andere würden nicht anerkannt, teilte uns die Direktorin mit.“

Auch andere Antigen-Tests gültig

„Wochenlang gingen die Telefonate und der E-Mail-Verkehr hin und her, obwohl ich dann auch vom Landeselternverband erfahren habe, dass bereits am 07. April von der Bildungsdirektion ein Schreiben an die Direktoren erging. Darin stand, dass auch andere Antigentests, in Teststraßen, Apotheken oder bei Ärzten durchgeführt, gültig seien.“ Die Information der Bildungsdirektion stelle sich wie folgt dar (dem „Wochenblick“ liegt das Schreiben vor) „Grundsätzlich gelte, dass nur die von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten Tests als ‚Eintrittstests‘ für den Schulbesuch als zulässig heranzuziehen sind, die vor Ort an der Schule von den Schülerinnen und Schülern durchzuführen sind. Dem gleichzuhalten sei jedoch ein am selben Tag an einer Teststraße, bei einem Arzt oder in einer Apotheke durchgeführter Test, über dessen Ergebnis ein schriftlicher Nachweis in die Schule mitgebracht wird.“

Engagement, Klarheit und Standhaftigkeit zahlen sich aus!

Somit würde dem Schulbesuch seines Kindes, mit einem beim Hausarzt durchgeführten Spucktest, nichts im Wege stehen, dachte sich der engagierte Vater: „Tagelang wehrte die Direktorin dies aber immer wieder ab. Sagte sogar, ihr sei kein derartiges Schreiben bekannt. Erst als ich ihr mit einer Anzeige drohte, da sie offensichtlich böswillig meine Tochter an der Teilnahme am Unterricht hinderte, lenkte sie ein. Es kann doch nicht sein, dass mutwillig, gültige Verordnungen durch Direktoren einfach noch strenger ausgelegt werden und Schülern dadurch ihr Recht auf Bildung verwehrt wird.

Schließlich meinte die Direktorin, dass es offensichtlich zwei Rechtsmeinungen dazu gegeben hätte und es ihr leidtäte, dass sie das nicht früher klären konnte. Wir nahmen die Entschuldigung an und unsere Tochter kann endlich ohne Zwang und Druck zur Schule gehen. Nun lassen wir den Spucktest regelmäßig beim Hausarzt auf eigene Kosten durchführen. Es ist das Wichtigste, dass es ihr gut geht und sie wieder gerne zur Schule geht“, ist Karlheinz Klement merklich froh, sich so für sein Kind eingesetzt zu haben.

Quelle: Wochenblick

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