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eBay im Umbruch - Streitgespräch über Neuerungen

Archivmeldung vom 26.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei eBay dürfen Verkäufer seit dem 22. Mai ihre Kunden nicht mehr negativ oder neutral bewerten. Zudem wird seit Februar dieses Jahres bei der Gebührenordnung erstmalig zwischen privaten und gewerblichen Anbietern unterschieden.

Diese Änderungen sorgen für heftige Diskussionen in der eBay-Community - einige Mitglieder prophezeien sogar den Untergang des Online-Auktionshauses. Das eBay-Magazin lud daher im Berliner Café "Liebling" zu einem Streitgespräch. Die Teilnehmer waren Evelyn Schiemann, eine passionierte eBay-Käuferin, Thomas Pollandt, ein eBay-Powerseller, und Frerk-Malte Feller, Geschäftsführer von eBay Deutschland für den Bereich Auction.

"Uns ist aufgefallen, dass Käufer sich oft nicht getraut habe, einen Verkäufer ehrlich zu bewerten. Sie hatten nach Abgabe einer negativen Bewertung Angst vor einer Rachebewertung", begründet Geschäftsführer Frerk-Malte Feller die Neuerungen im Bewertungssystem. Powerseller Thomas Pollandt fühlt sich dadurch benachteiligt: "Wenn der Verkäufer keine Möglichkeit hat, auf eine ungerechte oder sogar falsche Bewertung zu reagieren, wird er verschreckt." Feller meint hingegen, dass besonders gute Verkäufer jetzt im Vorteil seien: "Bei anderen Verkäufern wird es dazu führen, dass sie mehr negative Bewertungen bekommen." Bei ungerechtfertigte Bewertungen eines Käufers könne ein Verkäufer zudem an eBay herantreten.

Durch die neue Gebührenordnung, bei der Privatverkäufer keine Einstell-Gebühren für eine 1-Euro-Auktion mit Galeriebild zahlen müssen, sieht Feller keine Nachteile für die Profi-Verkäufer: "Hobby-Anbieter nehmen den professionellen Händlern keinen Umsatz weg, sondern beleben die Plattform." Zudem stellten private Verkäufer jetzt nicht plötzlich ungewöhnlich viel ein. Powerseller Pollandt empfindet das neue Gebührensystem trotzdem als unfair: "Früher war ein Galeriebild die Möglichkeit sich abzuheben."  Privatverkäuferin Schiemann hingegen profitiert von den neuen Gebühren: "Wenn ich etwas für nur einen Euro verkaufe, aber 75 Cent für das Bild gezahlt habe, dann lohnt sich das einfach nicht."

Privat oder Gewerblich?

Vom Küchentisch aus Geschäfte machen: Das geht nur bei eBay. Doch für allzu eifrige Privatverkäufer kann aus dem Spaß schnell Ernst werden. Die Grenze zwischen Privatanbietern und gewerblichen Verkäufern sind oft fließend, und wer diese bewusst oder unbewusst überschreitet, riskiert jede Menge Ärger. Das eBay-Magazin erläutert in seiner aktuellen Ausgabe die rechtlichen Hintergründe und bietet Hinweise, ab wann sie ein Gewerbe anmelden müssen.

Bei eBay hat ein Hobby-Händler deutliche Vorteile: Er ist nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen oder Geld zurückzuerstatten. Jeder gewerbliche Händler hingegen muss in seinen Auktionen gesetzliche Pflichtabgaben (z.B. ein Impressum) machen und ein Widerrufsrecht einräumen. Konflikte um den Anbieterstatus und Beschwerden sind also keine Seltenheit. Das Gesetz bietet leider keine eindeutige Unterscheidung zwischen Privatanbietern und gewerblichen Verkäufern. "Gewerbliches Handeln ist eine selbständige, planvolle, auf gewisse Dauer angelegte und wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt", so umreißt Max Lion-Keller von der IT-Recht Kanzlei in München die gesetzliche Definition nach §1 Abs.1 HGB. Leider gibt das Gesetz keine Antwort, wann Verkäufe "planvoll" sind oder ab wie vielen Auktionen man von einer "auf Dauer angelegten" Tätigkeit sprechen kann.

Klar ist jedenfalls: Sobald die eBay-Aktivitäten eines Verkäufers gewerbliche Ausmaße erreichen, darf er nicht mehr als Privatverkäufer auftreten. Zunächst ist er verpflichtet, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein Gewerbe anzumelden. Die Kosten für eine solche Anmeldung variieren je nach Kommune zwischen zehn und 45 Euro. Die Verwaltung informiert anschließend weitere Stellen wie das Finanzamt. Bei eBay selbst muss - nach erfolgreicher Anmeldung eines Gewerbes - das Mitgliedskonto umgehend in "Gewerblich" geändert werden.

Quelle: stern

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