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Polizeiaktion gegen staatlichen Selbstverwalter

Archivmeldung vom 05.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: staseve
Bild: staseve

Am gestrigen Morgen kam es in Zwickau zu einem Polizeieinsatz, der neben der Groß-Razzia gegen das Königreich Deutschland ebenfalls für Empörung im Netz sorgt. Bei der Aktion, für die angeblich kein gültiger Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben soll, wurden dem Beschuldigten, der wie es heißt unter staatlicher Selbstverwaltung steht, die Schulter ausgekugelt. Außerdem brachte es ihm neben umgebogener Fingernägel, einem geschwollenen Handgelenk auch noch einen geschwollenen Kiefer ein, so dass er sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Aufgrund der unverhältnismäßigen Art des Vorgehens wird in Kommentaren im Internet sogar der Vergleich mit den Methoden der Gestapo im Dritten Reich herangezogen oder davon gesprochen, dass man bisher so etwas nur von "Nazideutschland" gehört hätte.

Im Blog "staseve" wird der Ablauf der Ereignisse am 04. Dezember 2014 so geschildert: "Heute Morgen um 6 Uhr überfielen mehre Dutzend Personen teils in Zivil, teils in Polizeiuniform gekleidet die Anwohner der Anwesen Niederhohndorfer Str. 64 und Niederhohndorfer Str. 64 a, und drangen in das als exterritorial ausgewiesene Gebiet in Zwickau ein.

Neben der Völkerrechtsverletzung, exterritoriales Gebiet zur Bundesrepublik ohne Genehmigung zu betreten wurden unbehelligte Bürger des Bundesstaates Freistaat Sachsen in Staatlicher Selbstverwaltung und weitere Anwohner belästigt, verletzt und drangsaliert.

Zuerst drangen die Akteure in Raubrittermanier in das Gebäude Niederhohndorfer Str. 64 ein, erpressten vom dort wohnenden ungarischen Staatsbürger Tamas Fazekas 500 Euro und verdreckten das gesamte Gebäude.

Anschließend drangen die Akteure in das Gebäude Niederhohndorfer Str. 64 a ein. Als der dort wohnende Unternehmer und staatliche Selbstverwalter Enrico Fazekas, Bürger des Bundesstaates Freistaat Sachsen, sie höflichst bat die Schuhe auszuziehen und sich vorher auszuweisen, wurde er von vier in Uniform der Polizei steckenden Personen radikal zu Boden gerissen und mit Handschellen gefesselt. Niemand wies sich aus und die ganze Wohnung wurde verdreckt, da auch niemand seine Schuhe auszog.

Obwohl weder ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt wurde noch gegen ihn irgendetwas vorlag, wurde ihm bei der Aktion die Schulter ausgekugelt. Auch brachte ihm die illegale Aktion der Akteure neben umgebogener Fingernägel, und einem geschwollenen Handgelenk auch noch einen geschwollenen Kiefer ein. Zur Stunde ist er in ärztlicher Behandlung. ...

... Aktuell wird geprüft ob die illegalen Akteure irgendwelche Gegenstände oder Unterlagen bei der Aktion geraubt haben.

Enrico Fazekas meldete den Raubüberfall umgehend der örtlichen Polizei in Zwickau. Diese teilte ihm dabei mit, dass die Zwickauer Polizei die Aktion nicht vorgenommen habe! Wer war es dann? Das Einzige was die ungebetenen Eindringlinge mitgeteilt haben, war das die Staatsanwaltschaft Zwickau der Auftraggebende sei!"

Weiter ist im Blog zu der rechtlichen Situation, bei der auch die entsprechenden Paragraphen des sächsischen Polizeigesetzes aufgeführt wurden, zu lesen: "Ohne Vorzeigen irgendwelcher die Angelegenheit legalisierenden Dokumente (unterschriebener Durchsuchungsbeschluss etc.) wurde die Aktion durchgeführt. Niemand wies sich, aus, was nach dem sächsischen Polizeigesetz der Bundesrepublik illegal war und ist:

§ 8 SächsPolG – Ausweispflicht

Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen. Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.

Die Umstände haben es zugelassen. Die Maßnahme wäre nicht gefährdet gewesen. Also klarer Verstoß gegen die eigenen Regeln durch die Ausführenden Akteure.

Da man gegenüber völlig unbeteiligten Bewohnern Maßnahmen vornahm mit körperlicher Gewalt ohne Grund wurde auch gegen den § 7 des Sächsischen Polizeigesetz der Bundesrepublik verstoßen:

§ 7 SächsPolG – Maßnahmen gegenüber Unbeteiligten

(1) Gegenüber anderen als den in den §§ 4 und 5 bezeichneten Personen kann die Polizei ihre Maßnahmen nur dann treffen, wenn

1. auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigt werden kann, insbesondere wenn die eigenen Mittel der Polizei nicht ausreichen, oder

2. durch Maßnahmen nach den §§ 4 bis 6 ein Schaden herbeigeführt würde, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.

(2) Die Maßnahmen dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen."

Inwieweit der jetzige Einsatz mit dem Vorfall vom 07. Juli 2014, wo es zur Verhaftung von Enrico F. kam, im Zusammenhang steht, konnte die ExtremNews Redaktion bisher nicht klären. Damals ging es ebenfalls um einen Betrag von 500 Euro, den man verlangte, weil er seine Mutter angeblich ohne Führerschein Auto fahren ließ. In der Meldung heißt es, dass der Vorgang eingestellt wurde, weil die Mutter doch eine Fahrerlaubnis besitzt.

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