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Corona-Sonderregelungen in der Pflege verlängert bis 30.09.2021 - Effektive Hilfe bleibt aus

Archivmeldung vom 14.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fotograf: VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bild: VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fotograf: VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Bundesrat hat die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende September 2021 beschlossen. Im Rahmen der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis 30. September 2021 verlängert.

Teilweise gelten die Regelungen sogar bis Ende des Jahres, wurden dafür aber aus der Pflegereform gestrichen. Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 30. September 2021 ihre Gültigkeit behalten sollen:

  • Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. September 2021 verwendet werden und verfallen nicht, wie normalerweise, schon im Juni.
  • Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen.
  • Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden.

Diese Regelungen gelten bis 31. Dezember 2021:

  • Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
  • Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren.
  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.

Effektive Unterstützung für pflegende Angehörige bleibt aus

Die Verlängerung der Sonderregelungen ist wichtig und notwendig. Diese Übergangshilfe wird aber bei weitem nicht dem Entlastungsbedarf von pflegenden Angehörigen gerecht, der sich seit Jahren angestaut hat. Denn eine dauerhafte und wirksame Lösung für die häusliche Pflege bleibt weiter aus. Die Hoffnung vieler Betroffener auf eine effektive Pflegereform dürfte zudem mittlerweile der Verzweiflung gewichen sein.

"Pflegende Angehörige brauchen flexiblere und höhere finanzielle Entlastung - auch nach Corona", meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Er verweist außerdem darauf, dass die dauerhafte Erhöhung des Betrags für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro auch einmal Teil der Pflegereform hätte werden sollen. Nun wurde der Paragraph zusammen mit weiteren Versprechen ersatzlos gestrichen. Ende des Jahres läuft die Erhöhung also aus.

Entlastung oder Hinhalte-Taktik?

Zwar ist die Verlängerung der Sonderregelungen notwendig, es kommt aber auch der Eindruck auf, es handele sich hierbei um eine Hinhalte-Strategie. Mit kurzweiligen Überbrückungslösungen soll von der nahezu wirkungslosen Pflegereform abgelenkt werden, auf deren Unterstützung die häusliche Pflege eigentlich angewiesen wäre. Der Verbund meint: Pflegende Angehörige dürfen nicht weiter mit Überbrückungslösungen abgespeist werden. Eine langfristige Lösung zur Entlastung betroffener Familien muss her.

Quelle: VP Verbund Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ots)


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