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Kampf gegen Hate Speech "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass": Künstliche Intelligenz im Einsatz

Archivmeldung vom 29.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sprachassistent & Künstliche Intelligenz: Wer kontrolliert sie? (Symbolbild)
Sprachassistent & Künstliche Intelligenz: Wer kontrolliert sie? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Seit fast drei Jahren kooperieren das bayerische Justizministerium und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Unter dem Motto "Erst anzeigen, dann löschen" können sich Medienschaffende in einem einfachen Online-Verfahren mit einer Prüfbitte an die Justiz wenden - etwa wegen volksverhetzender Kommentare oder Bedrohungen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Initiative arbeitet sehr erfolgreich. 538 Prüfbitten, 93 Anklagen und Strafbefehlsanträge sowie 84 Verurteilungen mit Geldstrafen von bis zu 145 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen zwischen drei und acht Monaten mit Bewährung sind bis Mitte Juli dieses Jahres aus der Initiative 'Justiz und Medien - konsequent gegen Hass' hervorgegangen. Bei etwa 90 Prozent der gemeldeten Hass-Posts konnten wir die Urheber ermitteln. Dies ist eine klare Botschaft: Wer strafbare Inhalte im Netz absetzt, wird in Bayern konsequent verfolgt."

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: "Pressefreiheit ist Pflicht, nicht Kür. Weder die Berichterstattung noch die freie Meinungsbildung dürfen durch Hass und Hetze eingeschränkt sein. Deshalb hat die Landeszentrale den Anspruch, jeglicher Form von Hass im Internet entschlossen entgegenzutreten. Als moderne Medienaufsicht gehen wir dabei jetzt mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz auch neue Wege."

Michael Busch, Vorsitzender des Bayerischen Journalistenverbands (BJV) und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Medienkompetenz im Medienrat der BLM, ergänzt: "Hass kann leider jede Journalistin und jeden Journalisten treffen. Umso wichtiger ist es, allen, unabhängig ihrer Einordnung in fest oder frei, das Angebot zu machen, konsequent gegen Hass vorgehen zu können. Niederschwellig, schnell und mit dem Wissen, ernst genommen zu werden."

Bei der Bekämpfung von Hasskriminalität setzen die Kooperationspartner auf einen modernen Jugendschutz in der digitalen Welt. Ziel ist es, das Internet-Monitoring noch effektiver zu gestalten. Deshalb wird seit Januar 2022 in einem Pilotprojekt im Jugend- und Nutzerschutz der BLM der Einsatz künstlicher Intelligenz getestet. Die mit einem "Crawler" identifizierten Hate-Speech-Fälle werden als Prüfbitten an die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München übermittelt. Dort ist auch der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz angesiedelt. Nachdem Oberstaatsanwalt Hartleb nach zweieinhalb Jahren eine neue Aufgabe übernommen hat, wird diese Funktion aktuell stellvertretend von Staatsanwältin Teresa Ott wahrgenommen. Justizminister Eisenreich: "Ich danke Oberstaatsanwalt Hartleb herzlich für seinen großen Einsatz und seine sehr erfolgreiche Arbeit als Hate-Speech-Beauftragter. Ich wünsche ihm und Frau Ott alles Gute für die neuen Tätigkeiten."

Die Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" wird derzeit von 115 Medienunternehmen unterstützt. Inzwischen wurde das Verfahren auch für freie Journalistinnen und Journalisten geöffnet. Diese können einen eigenen direkten Zugang zum Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten erhalten. Zudem wird die Initiative jetzt auch auf Internetplattformen erweitert. Für das Pilotprojekt konnte die Frage-Antwort-Community "gutefrage.net" gewonnen werden.

Justizminister Eisenreich abschließend: "Das gute Ergebnis unserer Kooperation mit der BLM ist vor allem auch der hervorragenden und intensiven Arbeit unserer Ermittlerinnen und Ermittler zu verdanken. Wir können die Urheber von Hate Speech nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Deshalb müssen wir die Betreiber der sozialen Netzwerke, wie z.B. Facebook, noch stärker in die Pflicht nehmen. Insbesondere müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber beantwortet werden."

Quelle: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien (ots)


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