Haßelmann kritisiert "Hängepartie" für Bundesverfassungsgericht
Die Grünen mahnen Union und SPD bei der Wahl neuer Verfassungsrichter zur Eile. "Nach dem ungeheuerlichen, einmaligen Vorgang um die Richterwahl befindet sich das höchste Gericht unseres Landes jetzt in einer Hängepartie", sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Verantwortung dafür trügen allen voran Jens Spahn (CDU) und seine
Unionsfraktion, die ihrem Vorsitzenden in dieser Frage die Gefolgschaft
verweigerte, aber auch die Koalition insgesamt. "Nach wie vor warten
zwei vom Richterwahlausschuss gewählte Personen darauf, in das
Bundesverfassungsgericht gewählt zu werden", sagte Haßelmann. "Es ist
auch eine Frage von Respekt und Höflichkeit, diese Wahl zügig
abzuschließen."
Grüne und Linke kritisierten, dass die
Koalitionsfraktionen mit ihnen bisher nicht das Gespräch über einen
neuen Anlauf für die Wahl zum Bundesverfassungsgericht gesucht haben.
"Eine erfolgreiche Richterwahl erfordert in dieser Wahlperiode Stimmen
aus der demokratischen Opposition", sagte Haßelmann. "Aber bisher hat
niemand mit uns Gespräche über eine vorgeschlagene Person geführt."
Es
sei zudem ein merkwürdiger Stil, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende
Matthias Miersch verkünde, es gäbe eine Personalie, aber keinen Namen
nennt. "Das zeigt aber auch, wie tief das Misstrauen zwischen den
Koalitionspartnern sitzt", sagte Haßelmann weiter. "Wir erwarten
zeitnahe Gespräche mit den demokratischen Fraktionen des Bundestags und
eine Absicherung demokratischer Mehrheiten für die Richterwahl."
Clara
Bünger, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag,
sagte den Funke-Zeitungen, sie halte nichts von dem "Rumgezeter" der
Union gegenüber der Linken. "Da ist Merz weiter als sein Fraktionschef
Jens Spahn. Die Union muss endlich Verantwortung übernehmen, mit uns
sprechen und stabile Mehrheiten für das Bundesverfassungsgericht
ausloten, statt weiter rechte Kampagnen zu bedienen."
Die 16
Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag
und Bundesrat gewählt. Weil dort jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei
der Wahl nötig ist, vereinbarten die für eine solche Mehrheit nötigen
Parteien in der Vergangenheit untereinander informell einen
Verteilungsschlüssel, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union,
SPD, Grüne und bislang FDP nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine
Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von
Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken - oder
der AfD.
Quelle: dts Nachrichtenagentur