VZBV fürchtet Abschwächung des Lieferkettengesetzes
Verbraucherschützer kritisierten die geplante Reform des Lieferkettengesetzes, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Demnach müssen Unternehmen bis 2027 nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. "Die Bundesregierung geht den zweiten Schritt vor dem ersten", sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) am Mittwoch.
"Aktuell wird die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie überarbeitet. Das
Ergebnis ist - wie in einem demokratischen Entscheidungsprozess üblich -
noch offen. Dennoch höhlt die Bundesregierung das nationale
Lieferkettengesetz bereits aus", erklärte Pop. "So entsteht eine Lücke,
in der gar keine Berichtspflichten für die Unternehmen gelten. Ohne
Berichtspflichten lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob Unternehmen
ihre Sorgfaltspflichten bei Umweltschutz und Menschenrechten auch
wirklich einhalten."
Verbraucher signalisierten seit Jahren ihre
Unterstützung für ein Lieferkettengesetz, so die VZBV-Vorständin. "Denn
nur ein solches Gesetz stellt sicher, dass nachhaltiger Konsum möglich
ist." Ohne Lieferkettengesetz könnten Verbraucher nicht erkennen, welche
Produkte tatsächlich nachhaltig und fair hergestellt worden sind,
erklärte sie. "Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung
den zentralen Baustein des Lieferkettengesetzes ersatzlos streicht."
Zudem
kritisierten die Verbraucherzentralen den Umgang der Bundesregierung
mit Verbänden. "Dass die Verbände zwölf Stunden Zeit hatten, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kommentieren, ist ein einmaliger
Vorgang und inakzeptabel. Es gehört zu den guten Spielregeln der
Demokratie, Gesetzentwürfe in Anhörungen zu reflektieren", so Pop. "Dass
dieses Vorgehen beim Lieferkettengesetz nicht gelten soll, lässt den
Zweifel zu, hier soll aufs Tempo gedrückt werden, um Tatsachen zu
schaffen."
Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem Jahr 2023
in Kraft. Seit dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mindestens 1.000
Mitarbeitenden den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen.
Das Kabinett möchte die Berichtspflichten über die Einhaltung der
Sorgfaltspflichten nun abschaffen. Zeitgleich soll am 3. September der
Gesetzesentwurf für das Umsetzungsgesetz zur "EU Corporate
Sustainability Reporting Directive" (CSRD) im Kabinett beschlossen
werden, die die Berichtspflichten für die
EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) festlegt. Dabei ist der
Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur