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Wohnungslosigkeit nach der ZESIT verhindern: Wie können anerkannte Geflüchtete besser unterstützt werden?

Freigeschaltet am 09.09.2025 um 07:20 durch Sanjo Babić
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Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der kommenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 15. September 2025 bringt die SSW-Fraktion eine Anfrage zur Unterbringung anerkannter geflüchteter Personen ein. Hintergrund ist der absehbare Wegfall der derzeitigen Unterbringung in Einrichtungen der „Zentralen Einheit Schutz, Integration, Teilhabe“ (ZESIT), deren Nutzung nach Anerkennung des Aufenthaltsstatus nicht länger zulässig ist.

Aktuell betrifft dies 168 Personen – darunter 24 Familien und 56 Einzelpersonen. Die Fraktion sieht in dieser Entwicklung eine relevante Herausforderung für die Stadt Flensburg und möchte im Ausschuss klären, wie die Verwaltung auf den entstehenden Unterbringungsbedarf reagiert.

In einer Mitteilung der Stadtverwaltung vom November 2024 wurde die Zahl bestehender Notunterkünfte sowie geplanter Erweiterungen als grundsätzlich ausreichend für das klassische Klientel wohnungsloser Personen bezeichnet. Gleichzeitig wurde jedoch eingeräumt, dass die Situation durch anerkannte Geflüchtete die Kapazitäten zusätzlich belaste. Die SSW-Fraktion möchte im Ausschuss unter anderem erfahren, wie viele Personen aktuell konkret betroffen sind, ob eine Unterbringung in städtischen Notunterkünften vorgesehen ist und welche Maßnahmen in Kooperation mit dem Regiebetrieb Kommunale Immobilien (KI) angedacht sind. Auch die Frage, ob regulärer Wohnraum vorrangig genutzt werden kann und welche Vermieter:innen potenziell in Frage kommen, wird thematisiert.

„Wenn anerkannte Geflüchtete aus den ZESIT-Unterkünften ausziehen müssen, darf das nicht dazu führen, dass sie in die Obdachlosigkeit geraten oder bestehende Notunterkünfte überlastet werden. Wir wollen wissen, welche Lösungen die Verwaltung derzeit prüft und welche konkreten Optionen zur Verfügung stehen,“ sagt Henning Schockemöhle aus der SSW-Fraktion. „Es geht um verlässliche Perspektiven – für die Betroffenen, aber auch für das gesamte städtische Hilfesystem.“

Die Stadt hatte im November 2024 bereits angekündigt, dass der Regiebetrieb Kommunale Immobilien nach geeigneten Objekten Ausschau halten werde. Auch der Ausbau der Wohnraumhilfen wurde als mögliche Entlastungsmaßnahme benannt. Die nun eingebrachte Anfrage zielt darauf ab, den aktuellen Sachstand zu diesen Planungen zu erfahren und mögliche Handlungsoptionen zu diskutieren.

Quelle: SSW

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