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Vorratsdatenspeicherung: Grünen-Innenexperte bringt Rücktritt von Friedrich ins Spiel

Archivmeldung vom 12.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Konstantin von Notz vor dem Bundestag in Berlin Oktober 2009
Konstantin von Notz vor dem Bundestag in Berlin Oktober 2009

Foto: Konstantin von Notz
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Innenexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, hat im Zusammenhang mit dem EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung den Rücktritt von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ins Spiel gebracht.

"Das nun vorgestellte Gutachten zeigt: Der im Frühjahr 2014 erwartete Richterspruch zur Vereinbarkeit der Richtlinie mit geltendem EU-Recht könnte zu einer Bankrotterklärung der bundesdeutschen Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden - allen voran für Bundesinnen- und Verfassungsminister Friedrich. Vieles spricht dafür, dass eine entsprechende Entscheidung des EuGH dann auch personelle Konsequenzen auf bundesdeutscher Ebene nach sich ziehen muss", schreibt von Notz in einem Gastbeitrag für "Handelsblatt-Online".

Union und SPD warf der Grünen-Politiker vor, sich in ihrem Koalitionsvertrag "in vorauseilendem Gehorsam" trotz vieler zuvor geäußerter Vorbehalte auf eine Neuauflage der anlasslosen Massenspeicherung verständigt zu haben. Sämtliche Hinweise auf die laufende Evaluierung und ausstehende Gerichtsentscheidung seien ignoriert worden. "Dieses Vorgehen könnte sich, das wurde heute deutlich, schon bald bitter rächen", schreibt von Notz.

Kritisch sieht er zudem, dass auch die mögliche neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) wiederholt für eine "möglichst schnelle Wiedereinführung der Totalprotokollierung unserer Kommunikation und Bewegungsdaten" eingetreten sei. Damit werde deutlich, dass CDU und CSU aus den Fehlern der vergangenen Jahre nichts gelernt hätten, unterstreicht von Notz. Und er fügt hinzu: "Dass die SPD dieses Spiel auf Kosten des Grundrechtsschutz mitspielt, ist ein bürgerrechtliches Armutszeugnis erster Güte. Offenbar hat man sich vorgenommen, grundrechtliche Aspekte weiter zu ignorieren und den für Wirtschaft und Sicherheitsbehörden vermeintlich lästigen Datenschutz einfach platt zu machen."

Stegner schließt Scheitern der Vorratsdatenspeicherung nicht aus

Der Vorsitzende der SPD in Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, hat das EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt und zugleich nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das anlasslose Speichern von Daten generell für rechtswidrig erklärt: "Wenn die Haltung des EU-Generalanwalts zu einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes führt, wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der bislang praktizierten Form geben - weder in Deutschland noch sonstwo in Europa", sagte Stegner "Handelsblatt-Online". "Da wir Sozialdemokraten ohnehin das politische Ziel verfolgen, das europäische Recht in diesem Punkt substanziell zu ändern, ist es positiv, wenn wir bald Klarheit haben", fügte das SPD-Bundesvorstandsmitglied hinzu.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte ihrerseits, dass das Gutachten "ein deutliches Zeichen an die Hardliner" sei. "Es stärkt unsere Hoffnung in Hinblick auf das zu erwartende Urteil." Die Große Koalition müsse ihre Pläne nun mindestens auf Eis legen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, forderte Göring-Eckardt. "Wir werden uns weiterhin mit allen Mitteln gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ohne Anlass unter Generalverdacht gestellt werden", betonte die Fraktionsvorsitzende der Grünen.

Zuvor war ein Rechtsgutachten von EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in Luxemburg veröffentlicht worden. Dieses kommt zu dem Schluss, dass die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2006 gegen die Grundrechtecharta der EU verstoße. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der EU Gesetze verabschieden, die eine sechsmonatige Speicherung der Telefon- und Internet-Daten durch die Provider vorsehen. Laut dem Generalanwalt ist der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht klar geregelt. Zudem müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein, hieß es in dem Gutachten.

EU-Gutachter: Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstößt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechtecharta der EU. Das geht aus dem Rechtsgutachten von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hervor, das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlicht wurde.Das Urteil des Gerichts soll zwar erst Anfang des kommenden Jahres fallen. Allerdings folgen die Richter häufig den Gutachten der Generalanwälte. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Union ein Gesetz verabschieden, das eine sechsmonatige Speicherung der Telefon- und Internet-Daten durch die Provider vorsieht. Laut dem Generalanwalt ist der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht klar geregelt. Zudem müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein, heißt es in dem Gutachten.

Stegner schließt Scheitern der Vorratsdatenspeicherung nicht aus

Der Vorsitzende der SPD in Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, hat das EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt und zugleich nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das anlasslose Speichern von Daten generell für rechtswidrig erklärt: "Wenn die Haltung des EU-Generalanwalts zu einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes führt, wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der bislang praktizierten Form geben - weder in Deutschland noch sonstwo in Europa", sagte Stegner "Handelsblatt-Online". "Da wir Sozialdemokraten ohnehin das politische Ziel verfolgen, das europäische Recht in diesem Punkt substanziell zu ändern, ist es positiv, wenn wir bald Klarheit haben", fügte das SPD-Bundesvorstandsmitglied hinzu.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte ihrerseits, dass das Gutachten "ein deutliches Zeichen an die Hardliner" sei. "Es stärkt unsere Hoffnung in Hinblick auf das zu erwartende Urteil." Die Große Koalition müsse ihre Pläne nun mindestens auf Eis legen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, forderte Göring-Eckardt. "Wir werden uns weiterhin mit allen Mitteln gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ohne Anlass unter Generalverdacht gestellt werden", betonte die Fraktionsvorsitzende der Grünen.

Zuvor war ein Rechtsgutachten von EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in Luxemburg veröffentlicht worden. Dieses kommt zu dem Schluss, dass die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2006 gegen die Grundrechtecharta der EU verstoße. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der EU Gesetze verabschieden, die eine sechsmonatige Speicherung der Telefon- und Internet-Daten durch die Provider vorsehen. Laut dem Generalanwalt ist der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht klar geregelt. Zudem müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein, hieß es in dem Gutachten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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