BeFo-Sprecher: Antragsstopp beim EHS ist Sparen auf dem Rücken betroffener Personen
Im Ergänzenden Hilfesystem (EHS) als institutioneller Teil des Fonds Sexueller Missbrauch wurde – entgegen einer Ankündigung aus dem März – ein sofortiger Antragsstopp verhängt. Das EHS sollte im August 2025 auslaufen, der Koalitionsvertrag stellt aber eine Fortsetzung in Aussicht.
Die Entscheidung, dass mit sofortiger Wirkung betroffene Personen keine Anträge mehr im Ergänzenden Hilfesystem stellen können, kritisiert Nancy Janz, Co-Sprecherin der Gruppe der betroffenen Personen im Beteiligungsforum, scharf: „Ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung keine Anträge mehr anzunehmen, ist nicht nur traurig und enttäuschend für die betroffenen Personen, es ist schlicht Sparpolitik auf dem Rücken betroffener Personen. Betroffene brauchen Planbarkeit und Sicherheit“.
Und Detlev Zander, ebenfalls Co-Sprecher der Gruppe der betroffenen Personen im Beteiligungsforum, ergänzt: „Das Auslaufen des EHS ist ein fatales politisches Signal. Es gefährdet die Unterstützung von Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten haben. Wir fordern eine sofortige und dauerhafte Sicherung!“
Der Fonds Sexueller Missbrauch und das Ergänzende Hilfesystem stellen aus Sicht des Beteiligungsforums zentrale Bausteine einer staatlichen Verantwortung für Betroffene sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft dar. Über viele Jahre hinweg haben diese Unterstützungssysteme Betroffenen einen Zugang zu Therapien, Möglichkeiten der Traumabewältigung und Stabilisierung ermöglicht. Betroffene Personen konnten bei der Clearingstelle des Fonds Sexueller Missbrauch einen Antrag stellen, der dort unabhängig geprüft wurde. Die Finanzierung der Leistungen erfolgte durch die verantwortlichen Institutionen. Die EKD und die Diakonie Deutschland waren seit 2013 am EHS beteiligt und hatten – auf Vorschlag des Beteiligungsforums – zum 1. Januar 2024 eine unbefristete Beteiligung an diesem Hilfesystem beschlossen.
Nach dem nun verkündeten sofortigen Antragsstopp wiederholen die Sprecher ihre gemeinsame Forderung an die Bundesregierung und ihren Appell an die politischen Entscheidungsträger im Parlament. Dorothee Wüst, Sprecherin der Beauftragten: „Die Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt darf keine zeitlich befristete Maßnahme sein – sie muss langfristig gesichert werden. Deshalb haben Kirche und Diakonie ihre Teilnahme am EHS und die entsprechenden Zahlungen entfristet, dem wird jetzt durch Sparentscheidungen der Bundesregierung die Grundlage entzogen. Wir plädieren für staatlich gesicherte, nachhaltige Unterstützungs- und Hilfestrukturen. Das EHS bot genauso eine Struktur, gerade auch für betroffene Menschen, die sich nicht selbst an Kirche und Diakonie wenden wollten.“
Quelle: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland (ots)