Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Politik Bundeswehr-Satelliten wesentlich teurer als geplant

Bundeswehr-Satelliten wesentlich teurer als geplant

Archivmeldung vom 27.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Modell von SAR-Lupe und Oberstufe der Kosmos-3M
Modell von SAR-Lupe und Oberstufe der Kosmos-3M

Foto: Marshall80
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Aufrüstung der Bundeswehr mit drei neuen Aufklärungssatelliten wird erheblich teurer als geplant. In einem Bericht des Verteidigungsministeriums an den Haushaltsausschuss heißt es, dass das Budget für das System "SARah" um 155 Millionen Euro steigen werde, wie der "Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet.

Hintergrund ist, dass die Bundeswehr für drei Radaraufklärungssatelliten, die mit Bodenstation insgesamt rund 816 Millionen Euro kosten, einen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zahlen muss. Zunächst war man davon ausgegangen, dass diese Abgabe nicht oder nur vermindert fällig wird, da die Satelliten teilweise im Ausland hergestellt und von einer US-Firma ins All geschossen werden. Sie sollen die Aufklärungsfähigkeit der Bundeswehr, aber auch des Bundesnachrichtendiensts verbessern. Die Satelliten können selbst durch eine geschlossene Wolkendecke hindurch präzise Radarbilder von Zielen auf der Erdoberfläche machen.

In dem Bericht schreibt das Ministerium, dass gegen die Besteuerung des Projekts mit 19 Prozent Widerspruch eingelegt worden sei. Bei Vertragsabschluss im Sommer 2013 hatte die Bundeswehr den Herstellern garantiert, im Fall einer Besteuerung dafür aufzukommen. "Das Ministerium hat erneut einen Vertrag auf Basis von Annahmen geschlossen und sehenden Auges eine immense Kostenfalle riskiert", kritisierte Grünen-Haushaltspolitiker Tobias Lindner.

Strobl will neue Regeln für Bundeswehr-Einsatz im Innern

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl will den Einsatz der Bundeswehr im Innern auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Er sei fest davon überzeugt, dass "bestimmte terroristische Angriffe aus der Luft nur militärisch abgewehrt werden können", sagte Strobl der "Welt am Sonntag". "In solchen Fällen haben wir gar keine andere Möglichkeit, als die Bundeswehr im Innern einzusetzen." Die Union sei bereit, "rechtlich nachzubessern", um "Klarheit zu schaffen".

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nur Flugzeuge abgeschossen werden, in denen ausschließlich Terroristen sitzen. Karlsruhe verlangt auch, dass ein Beschluss des gesamten Bundeskabinetts vorausgehen muss. In der Koalition gebe es Überlegungen, das Grundgesetz zu ändern, damit die Entscheidung über den Abschuss von Terrorflugzeugen notfalls vom Verteidigungsminister allein getroffen werden könne. Strobl machte sich zugleich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stark.

"Alle Sicherheitsbehörden sagen, dass sie die Vorratsdatenspeicherung brauchen", betonte er. "Wir sollten uns in Deutschland und Europa so schnell wie möglich auf eine Mindestspeicherdauer von drei Monaten verständigen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten gekippt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte im Frühjahr auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), im Kampf gegen islamistische Terroristen das Strafrecht zu verschärfen, nannte Strobl "nicht ausreichend".

Er verlangte, auch die Werbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen, unabhängig von Vereinsverboten durch den Innenminister. "Es geht darum, den Anfängen zu wehren und den geistigen Nährboten des islamistischen Terrors zu beseitigen", sagte Strobl. "Hassparolen verbreiten sich in rasender Geschwindigkeit über das Internet. Natürlich wird dort ganz gezielt der terroristische Nachwuchs rekrutiert. Das geht gar nicht, das muss mit Strafe bewehrt werden." Es gebe "allen Grund zu größter Wachsamkeit", mahnte Strobl. "Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie uns auch schützen können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte furt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige