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Dr. Christina Baum: Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn zur Neuregelung der Organspende ist ein Angriff auf die Menschenwürde

Archivmeldung vom 16.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag über die Neuregelung der Organspende aller Bürger entscheiden. Als voraussichtlich gilt, dass der mehr als umstrittene Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen wird. Das vorgeschobenes Argument des ehemaligen Pharmalobbyisten Spahn für diese Neuregelung ist, dass nur dadurch die Zahl der Organspenden erhöht werden könne.

Tritt dieses Gesetz in Kraft, gilt die sogenannte Widerspruchslösung: Jeder Mensch ab 16 Jahren wird automatisch zum Organspender erklärt, es sei denn, es erfolgt ein ausdrücklicher aktiver Widerspruch des Einzelnen. "Ab Donnerstag soll dann also gelten: Wer schweigt, stimmt zu! Auf diese Moral lässt sich keine gerechte, keine freie Gesellschaft bauen, denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element der menschlichen Würde. Diese Würde erlischt nicht in dem Moment, da keine Hirnströme mehr zu messen sind. Niemandem darf an dieser Stelle eine derartige Zustimmung zur Entnahme seiner Organe untergeschoben und schon gar nicht aufgezwungen werden", kritisiert die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Christina Baum.

Macht über den hirntoten, atmenden Leib

Zudem wird damit das Wesen der Spende pervertiert und in sein absolutes Gegenteil verkehrt. "Wer spendet, der will anderen Menschen eine Freude machen, freiwillig, überlegt, souverän. Organe, die ungefragt die Körper wechseln, sind keine Spenden, sondern Objekte, über die ein Dritter verfügt, weil er die Macht dazu hat - die Macht über den hirntoten, atmenden Leib", empört sich Dr. Christina Baum. "Der Mensch würde mit dieser eigenmächtigen Entscheidung des Bundestages zu einem menschlichen Ersatzteillager reduziert und das Sterbebett somit zum letzten Ort, an dem das 'Geschäft am Menschen' über die Menschenwürde gestellt wird."

"Vertrauenslösung": Durch ehrliche Aufklärung für eine freie Entscheidungsfindung

Eine Steigerung der Organspendezahlen setzt Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus, auf dessen Grundlage dann eine freie Entscheidung in Kenntnis aller medizinischen Vorgänge getroffen werden kann. "Die Voraussetzungen hierfür sehe ich in einer umfassenden Aufklärung bei der Person, der man als Patient am meisten vertraut - dem Hausarzt. Diesem muss durch eine entsprechende separate Vergütung Zeit für eine ausführliche und kontinuierliche Beratung des Patienten ermöglicht werden. Die AfD-Fraktion lehnt einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung entschieden ab, denn nur eine aktive Einwilligung des Betroffenen garantiert eine selbstbestimmte Entscheidung. Diese letztendlich auch ethische Frage, was mit dem eigenen Körper am Lebensende geschieht, muss als bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf", so Baum. "Abschließend möchte ich anfügen, dass wir mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass unserer Forderung nach einer zentralen Spenderdatenbank für die behandelnden Ärzte im konkurrierenden Gesetzentwurf der Grünen aufgegriffen wurde."

Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)


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