Vollstreckungsbeamte sollen besser geschützt werden
Archivmeldung vom 04.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Menschen, die sich "in den Dienst der Gesellschaft stellen", besser geschützt werden sollen.
Wie das Justizministerium mitteilte, soll zum Schutz von Personen, die 
sich - ehrenamtlich oder beruflich - für das Gemeinwohl engagieren, 
Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ergänzt werden. 
Hiernach soll bei der Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen 
sein, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem 
Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Daneben
 soll der Schutzbereich der Paragrafen 105 und 106 StGB (Nötigung von 
Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines 
Verfassungsorgans) um die europäische und die kommunale Ebene erweitert 
werden. Damit sind zukünftig auch das Europäische Parlament, die 
Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie 
die Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren 
Mitglieder vor Nötigungen geschützt. In diesem Zusammenhang wird die 
Zuständigkeit der Staatsschutzkammern auf Straftaten nach den Paragrafen
 105 und 106 StGB erweitert, soweit sich diese gegen kommunale 
Volksvertretungen beziehungsweise deren Mitglieder richten.
Paragraf
 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll 
unterdessen zum Schutz von unter anderem vom Polizisten und Helfern der 
Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines 
ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig 
soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der 
Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer 
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden 
kann.
Durch eine Ergänzung im Gesetz über den unmittelbaren Zwang
 bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes 
soll zudem "Rechtssicherheit" mit Blick auf die Erprobung und den 
Einsatz von Tasern geschaffen werden.
"Wer sich in den Dienst 
unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz", sagte 
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Das gilt im Beruf, zum 
Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa 
beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative."
Bundesinnenministerin
 Nancy Faeser (SPD) sagte, dass die Bundespolizei die "bestmögliche 
Ausstattung" benötige. "Dazu gehören auch Taser, um gefährliche Täter zu
 stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen." Der Gesetzentwurf 
sei Teil des "umfassenden Sicherheitspakets".
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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