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Ärzte wehren sich gegen Terror der Ärztekammer

Archivmeldung vom 19.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: IMAGO / Christian Ohde; Bild zugeschnitten /WB/Eigenes Werk
Bild: IMAGO / Christian Ohde; Bild zugeschnitten /WB/Eigenes Werk

Juristischer Gegenwind für die Ärztekammer (ÄK): Aufgrund seiner kritischen Äußerungen zu den Corona-Maßnahmen und ihrer Sinnhaftigkeit wurde über Dr. Andreas Sönnichsen vom Disziplinarrat der Wiener ÄK eine Geldstrafe verhängt. Er brachte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien (VWG) ein und bekam recht. Jetzt lässt Prof. Sönnichsen strafrechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche gegen die Entscheidungsträger der Disziplinarkommission prüfen. Werden die „Inquisitions-Mediziner“ der ÄK nun endlich zur Rechenschaft gezogen? Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Die Disziplinarkommission der ÄK Wien hatte den Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien, Univ. Prof. Andreas Sönnichsen, in einer nichtöffentlichen Verhandlung zu einer Strafzahlung in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Grund hierfür waren seine kritischen Aussagen im Rahmen einer ICI-Pressekonferenz über die Corona-Krise und der vermeintlichen Eindämmungsmaßnahmen (Wochenblick berichtete).

Sönnichsen: Gefährlichkeit von Corona überschätzt

Sönnichsen erklärte dort, die Gefährlichkeit von Covid-19 werde überschätzt, die Todesraten wären auch auf Lebensumstände der Patientinnen zurückzuführen, auf die statistische Zählweise und auch auf die Funktionalität des Gesundheitswesens. Insbesondere sei die Erkrankung für Kinder in den allermeisten Fällen ungefährlich. Er sagte auch, der verordnete Mund-Nasen-Schutz bringe so, wie er von den meisten Menschen angewandt würde, mehr Schaden als Nutzen und die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor COVID-19 sei Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie Abstand von Erkrankten. Überdies seien die Impfstoffe hinsichtlich Langzeiteffektivität und Sicherheit nicht ausreichend geprüft worden.

Gericht: Aussagen fallen unter Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit!

Gegen seine Verurteilung hat Prof. Sönnichsen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingebracht. Diese war nun erfolgreich. Das VWG Wien führt aus: „Die vom Disziplinarbeschuldigten getätigten inkriminierten Äußerungen, die er als solche nicht bestreitet, stellen Werturteile dar, die auf einer faktischen Grundlage beruhen. Diese Äußerungen unterfallen daher sowohl der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10 EMRK) als auch der Freiheit der Wissenschaft (Artikel 17 StGG).“

Die Willkür der Ärztekammer

Der Fall einer steirischen Notärztin zeigt, wie willkürlich die Disziplinarkommission der Ärztekammer agiert. Dr. Petra Baumgartner hatte sich nach der Behandlung zweier lebensbedrohlicher Impfnotfälle kritisch über die Covid Impfung geäußert und wurde danach bei der Ärztekammer Steiermark angezeigt. Von ihrem Arbeitgeber wurde sie sofort entlassen (Wochenblick berichtete). Die Ärztin wurde in diesem Fall von der ÄK-Disziplinarkommission „freigesprochen„. Die steirische Disziplinar-Kommission der ÄK hielt fest, dass es sich bei der angeklagten Notfallärztin um eine sehr gute Ärztin handelt und sie die Behandlung der Impf-Notfälle nach allen Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt habe. Ein Mitglied hielt die Reaktion der Notfallärztin „angesichts der gegebenen Umstände für nachempfindbar“. Das arbeitsrechtliche Verfahren zur Kündigung ist noch anhängig. Also auch diese Ärztin lässt sich nichts gefallen und schlägt auf dem Rechtsweg gegen das Corona-Regime zurück.

Inquisitor Szekeres? Ärztekammer wie das düstere Mittelalter

Die Disziplinarverfahren vor der Ärztekammer unterliegen nicht den rechtsstaatlichen Standards von Gerichtsverfahren. So ist die Öffentlichkeit auf Verlangen der ÄK ausgeschlossen, medizinische Gutachten werden nicht zugelassen. Der Ankläger ist gleichzeitig auch quasi der Richter, was an Prozesse der Inquisition erinnert. Für die anfallenden Kosten müssen angeklagte Ärzte außerdem noch selbst aufkommen – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Prof. Sönnichsen lässt deswegen jetzt ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Entscheidungsträger der Disziplinarkommission der Ärztekammer prüfen und behält sich Schadensersatzansprüche gegen diese Einrichtung vor."

Quelle: Wochenblick

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