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Die Online-Meldung von Impf-Nebenwirkungen wurde vereinfacht

Archivmeldung vom 27.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Screenshot Impfkritik.de / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Impfkritik.de / Eigenes Werk

Seit 2001 gibt es in Deutschland eine Meldepflicht für mögliche Impfkomplikationen. Doch der Großteil der Ärzte meldet immer noch nicht. Jetzt wurde die direkte Online-Meldung durch Betroffene vereinfacht. Dazu schreibt Hans U. Tolzin von Impfkritik.de: "Viele Ärzte sind zu bequem, um rätselhafte Erkrankungen im engen zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen an die zuständigen Behörden als Verdachtsfälle von Impfkomplikationen zu melden."

Tolzin weiter: "Oder sie befürchten, dass diese Meldungen dem "Impfgedanken" in der Bevölkerung schaden könnten. Dass den Behörden dabei wichtige Informationen über die Risiken von Impfstoffen entgehen könnten, wird dabei allzuleicht vergessen.

Aber auch Heilpraktiker und Naturheilärzte, die naturgemäß besonders sensibilisiert für unerwünschte Impffolgen sind, melden, wie eine Umfrage beim Stuttgarter Impfsymposium vor Jahren zeigt, nur zu einem Prozent. Sie scheuen es oft, die Aufmerksamkeit der Gesundheitsbehörden zu erregen oder es ist ihnen einfach zu viel - unbezahlter - Aufwand.

Wenn Sie als Patient den Verdacht haben, eine Erkrankung könne durch eine zuvor durchgeführte Impfung verursacht worden sein, können Sie den Vorgang auch direkt an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe, melden.

Die Online-Adresse ist: http://nebenwirkungen.pei.de

Sie werden Schritt für Schritt durch die Meldeprozedur geführt, so dass die Daten in einem Format gespeichert werden, das vom PEI sinnvoll ausgewertet werden kann. Sollte Ihr Arzt oder Heilpraktiker den Verdacht nicht melden wollen, sprechen Sie ihn bitte darauf an. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht für die Unterlassung von Meldungen ein Bussgeld bis zu 25.000 Euro vor.

Ob das PEI diese Daten dann auch wirklich sinnvoll auswertet, ist natürlich eine andere Frage. Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich die vom PEI vergebene Fall-Nr. merken und hin und wieder über die Pressestelle [email protected] nachfragen, ob es neue Erkenntnisse zu Ihrem Fall gibt."

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. Tolzin

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